EuGH kippt VDS-Richtlinie

Gestern hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.

Im Prinzip wäre das eine tolle Neuigkeit, da der EuGH aus meiner Sicht zwar nicht die Geeignetheit einer Vorratsdatenspeicherung zur Verbrechensbekämpfung verneint, aber gleichzeitig geurteilt hat, daß das Mittel unverhältnismäßig in die Grundrechte aller EU-Bürger eingreift. Außerdem fehlte es der Richtlinie an Klarheit (Was sind schwere Straftaten?), Richtervorbehalt und weiteren Dingen wie bestimmten Anlässen aufgrund deren überwacht wird, die regelmentierend wirken würden. Deshalb ist die EU-Richtlinie ungültig.

Leider haben unsere Innenpolitiker, allen voran de Maiziere und Bosbach, offenbar an dieser Stelle der Bejahung der Geeignetheit zur Verbrechensbekämpfung aufgehört, das Urteil zu lesen oder verstehen zu wollen. Sie greifen sich da nur den Passus heraus, den sie brauchen, um weiterhin an der Vorratsdatenspeicherung festzuhalten. Das ist im einfachsten Fall zumindest aus meiner Sicht fahrlässige Ignoranz. Im schlimmsten Fall ist ein bewusstes Kalkül und politisches Mittel, um die Bevölkerung flächendeckend und anlasslos zu überwachen und gezielt Grundrechte abzubauen.

Deshalb müssen wir uns auch weiterhin stark gegen das Vorhaben machen, deutschland- oder europaweit eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Wer gegen die maßlose Überwachung der NSA ist, kann nicht im gleichen Zug genau das gleiche Überwachungsinstrument der NSA namens Vorratsdatenspeicherung einführen wollen.

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