Orwell am Arbeitsplatz – der neue Arbeitnehmerdatenschutz

Diesen Freitag will die Regierung vermutlich ein neues Gesetz auf den Weg bringen: Gesetz zum Datenschutz für Beschäftigte. Das Gesetz scheint aber eher gegen die Interessen der Arbeitnehmer zu sein. Warum das so ist, beschreibt der FoeBuD e.V. (bzw. Digital Courage e.V.)  recht gut: 

Aber Videoüberwachung ist nur einer der Angriffe auf die Rechte von Beschäftigten. Das Gesetz ermöglicht zahlreiche weitere Überwachungsmaßnahmen ohne dabei ausreichende Schutzvorschriften für Beschäftigte zu ergänzen. Zukünftig sollen Unternehmen bei konkretem Verdacht auf eine Straftat Beschäftigtendaten in einem zweistufigen Verfahren analysieren dürfen. Dabei soll zunächst automatisiert und ohne Personenbezug nach bestimmten “verdächtigen Mustern” in vorhandenen Dateien gesucht werden. Dieses Screening kann theoretisch alle Arten von Beschäftigtendaten betreffen: Nutzungsprotokolle, Stempelzeiten, Personalstammdaten usw. Ergibt sich hieraus ein konkreter Verdacht, dürfte der Personenbezug nachträglich hergestellt werden.

Schwammige Formulierungen entwerten dieses eigentlich datensparsame Verfahren und billigen Unternehmensleitungen dadurch umfassende Ermittlungskompetenzen zu. Auch hier fehlen ausreichende Schutzmechanismen: Etwa konkrete Begrenzungsregeln, mit deren Hilfe die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden kann und die zum Beispiel den Übergabezeitpunkt an Ermittlungsbehörden festschreiben. Um Beschäftigte schützen zu können, müsste außerdem die Arbeitnehmervertretung verbindlich und frühzeitig vor der Durchführung automatisierter Abgleiche informiert und beteiligt werden. Eine solche Konkretisierung wäre trotz der allgemeinen Mitbestimmung, der derartige Abgleiche unterliegen, dringend erforderlich.

Neben der Analyse bestehender Daten sollen Unternehmen außerdem bei Verdacht auf Straftaten zusätzliche Daten über Beschäftigte sammeln dürfen, ohne dass diese davon Kenntnis bekommen. Auch hier ist keine ausreichende Beteiligung von Betriebs- oder Personalräten vorgesehen, obwohl diese Fälle den Grundsatz der “Erhebung beim Betroffenen” durchbrechen.

Es ist also mal wieder ein Gesetz ganz im Sinne der Arbeitgeber, ohne daß die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es gleich zwei Petitionen, die man mitzeichnen kann, um den entsprechenden Politikern zu zeigen, daß man mit diesem Gesetzesvorhaben nicht einverstanden ist:

Beide Petitionen brauch noch dringend Mitzeichner. Also ranhalten und weitererzählen!

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