Klage gegen die Anti-Terror-Datei

Kaum bekannt, fast schon unbemerkt von den Medien, fand gestern auch in Karlsruhe die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe zur Anti-Terror-Datei (ATD) statt. Ein ehemaliger Richter hat vor dem BVerfG gegen die ATD geklagt, weil er unter anderem die grundgesetzliche Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendienst verletzt sieht. Diese strikte Trennung wurde damals in das Grundgesetz aufgrund der Erfahrung mit der Gestapo während der Nazi-Zeit aufgenommen. Frank Rieger schreibt in der FAZ:

Alles, was irgendwie digitalisierbar ist, von Namen, Orten und Adressen, Telefonnummern, Kontakten, Autodaten, Bankkonten bis hin zu abgehörten E-Mails, Telefonaten und Agentenberichten, wird in umfassenden Datenbanken erfasst. Nachdem die Amerikaner die Ursache für das Versagen ihrer Dienste bei der Verhinderung der Anschläge vom 11. September primär in der ungenügenden Auswertung und Vernetzung der in den verschiedenen Diensten vorhandenen Daten ausmachten, sind für die Anbieter von spezialisierter Geheimdienst-Software goldene Zeiten angebrochen. Das Ziel: alles mit allem verknüpfen.

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In Deutschland ist der Umfang der heimlichen Erfassung bisher geringer als in anderen Ländern, nicht zuletzt deshalb, weil das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten das Ausufern von Speicherung und Korrelation derzeit noch etwas abbremst. Eine wichtige Lehre aus den Gestapo-Verbrechen der Nazizeit war ja, dass es in der Bundesrepublik keine Sicherheitsbehörde geben dürfe, die sowohl verdeckte Geheimdienstoperationen durchführen als auch physische Gewalt durch Festnahmen und Repression ausüben kann. In der DDR hatte man da keine Skrupel. Die Befugnisse der Stasi waren mit denen der Gestapo vergleichbar.

Auch wenn die Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei formell bestehen bleibt, arbeiten beide zukünftig mit den gleichen Daten, Methoden und Programmen. Da die ATD so aufgebaut ist, daß es zum einen Freitextfelder gibt, aber auch Daten, die nur ein Geheimdienst einsehen und bearbeiten kann, ergibt sich daraus eine unglückliche Konstellation. Die Geheimdienste können Schlüsselwörter in versteckten Feldern eintragen, so daß bei einer polizeilichen Abfrage dann zumindest die Namen derjenigen Auftauchen, die mit diesem Schlüsselworten von Geheimdienstlern versehen wurden, wie Constanze Kurz, die als Sachverständige vor dem BVerfG auftrat, in der Süddeutschen erläutert

Kurz: Es gibt offene und verdeckte Einträge in dieser Datenbank. Wenn ein Polizist eine Abfrage macht, sieht er zunächst nur die offenen Einträge. Gleichzeitig wird in den verdeckten Einträgen die Abfrage selbst protokolliert. Ein Geheimdienstmitarbeiter kann also sehen, dass sich die Polizei für jemanden interessiert. Wenn man das zusammenbringt mit der Meldung des Spiegel, dass die Geheimdienste ihre Spitzel im Fall NSU systematisch vor polizeilichen Maßnahmen gewarnt haben, wird man natürlich nachdenklich.

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Kurz: Zum Beispiel wird die Religionszugehörigkeit gespeichert. Oder ob jemand homosexuell ist. Es gibt da ein Freitextfeld in der Datei, dort kann alles Mögliche eingegeben werden. Bei der Suche danach erhält man zwar nur die Grunddaten der Person, aber man weiß ja, nach welchem Kriterium man gesucht hat. Ich bin erstaunt und überrascht, wie wenig das hierzulande ein Thema ist.

Genau wie die gesamte Konstruktion: Dass man hier eine Schnüffelbehörde, deren Aufgabe es ist, Informationen zu sammeln, mit normaler Polizeiarbeit kombiniert, ist ein Skandal. Es hat mich verstört, mit welcher Selbstverständlichkeit das von der Bundesregierung und von den Diensten vorgetragen wurde – und dass wenige diese Tatsache hinterfragen.

Im letzten Absatz klingt durch, daß es eigentlich ein ziemlicher Skandal ist, daß die Bundesregierung so leichtfertig die Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei aufweicht. Ein noch größerer Skandal ist aber, daß wir alle es einfach so geschehen lassen und es hierzulande keinen Aufschrei der Empörung deswegen gibt. Es ist an der Zeit, die Sicherheitspolitik der letzten Dekade komplett zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen. Etliche Studien etwa zur Vorratsdatenspeicherung haben bereits belegt, daß all diese Überwachung der Bürger keinen merklichen Sicherheitsgewinn liefert, wohl aber in die Grundrechte der Menschen massivst eingreift.

Wie man an den No-Fly Listen sehen kann, werden da Datenberge angehäuft, die niemand mehr kontrollieren kann, die aber unser Leben massiv negativ beeinflussen können. Niemand kann sagen, warum man auf einer No-Fly Liste landet. Den Namen dort heraus zu bekommen, ist ungleich schwieriger und für einen Normalbürger fast ein Ding der Unmöglichkeit. Frank Rieger hat durchaus Recht, wenn er also von einer Art digitalem Kainsmal spricht: irgendein Mitarbeiter eines Geheimdienstes kann, und sei es nur, weil er sich beim Namen verschrieben hat, das Leben von unbescholtenen Bürgern zur Hölle machen, ohne daß dieser davon zunächst etwas mitbekommt oder dagegen unternehmen kann. Das ist umso bedenklicher und bedrohlicher, wenn man das Versagen der Geheimdienste in Fall der NSU in Betracht zieht.

Insgesamt ist die ATD ein weiterer Schritt zum Überwachungsstaat und es ist zu befürchten, daß die Politik der kleinen Schritte dorthin, auch langsam beim BVerfG wirkt. Das Gericht gewährt nach und nach immer mehr Überwachung, weil es nur den Einzelfall des jeweiligen Gesetzes betrachtet, das zur Entscheidung ansteht. Für sich betrachtet mag dieses Gesetz dann gerade noch eben so akzeptabel sein. Insgesamt betrachtet sind wir damit aber dann wieder einen Schritt weiter in Richtung orwellschem Überwachungsstaat. Ganz so wie im Beispiel mit dem Frosch und dem heißen Wasser: 

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