Die Verdienste von Abgeordneten

Da ernennt die SPD vorzeitig und mehr oder weniger überraschend Peer Steinbrück zum Kanzlerkandidaten der Partei für die Bundestagswahl 2013 und was passiert? Die Koalition stürzt sich mit Inbrunst in die aufkommende Nebenverdienst-Debatte, da Steinbrück als mit wohl ca. 700.000 Euro pro Jahr Nebeneinkünften zu den Spitzenverdienern gehört. Daß man es für übertrieben halten kann, wenn Unternehmen mehr als 7.000 Euro für einen Vortrag bezahlen, ist nur ein Teil der Entrüstung. Daß man in seiner Funktion als Abgeordneter des Bundestags kaum die Zeit haben dürfte, um ständig Vorträge zu halten und damit so viel Geld zusätzlich zur Abgeordnetendiät zu verdienen, ist der andere Teil.

Die politischen Gegner haben sich da nun aber ein Eigentor geschossen, als sie von Steinbrück die Offenlegung seiner Nebenverdienste forderten. Denn wenn man etwas von anderen fordert, dann muss man auch bereit sein, sich selber an diesen Forderungen messen zu lassen. Und da fällt eben auf, daß es gerade die Politiker von CDU und FDP es sind, die mehrheitlich zu den Spitzenverdienern im Bundestag gehören. Und die wollen – wer wundert sich noch? – eben nicht ihre eigenen Einkünfte offenlegen. Das ist schon ein Dilemma mit der Politik, daß man da so im Lichte der Öffentlichkeit steht und der Bürger wissen will, ob es da finanzielle Verquickungen gibt, die die Unabhängigkeit des gewählten Abgeordneten in Frage stellen könnten.

So kann der Bürger bzw. Wähler eigentlich nur als Gewinner aus dieser Debatte herausgehen, wenn er mit Nachdruck entsprechende Transparenzregeln für die Offenlegung von Nebeneinkünften fordert. Und zwar rigoros! Also nicht nur in 3 oder 10 Stufen, sondern klipp und klar mit Summe und Auftraggeber, sofern dies nicht den Schutz der Privatsphäre bei Privatpersonen betrifft.

Wer also Anwalt oder Arzt ist und nebenbei den einen oder anderen Fall hat, um halbwegs in seinem ursprünglichen Beruf “drin zu bleiben”, soll das auch weiterhin dürfen und die Patienten oder Mandanten geheimhalten dürfen, ja müssen. Firmen und institutionelle Auftraggeber muessen aber offengelegt werden. Mit der konkreten Summe und eigentlich auch mit dem zeitlichen Aufwand, der mit dieser Nebentätigkeit verbunden ist. Denn die Hauptaufgabe eines Abgeordneten ist die Parlamentstätigkeit, nicht die für Firmen.

Außerdem muss Deutschland endlich die Anti-Korruptions-Richtlinie der UN umsetzen und Abgeordnetenbestechung strafbar machen!

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