Presseschau: VDS verfassungswidrig, mehr Transparenz bei ACTA & PNR stoppen

Heute mal wieder aufgrund der Kürze der Zeit eine kleine Presseschau, weil ich wieder kaum hinterher komme. Los geht es mit dem Gutachten des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco). Die haben nämlich festgestellt, daß die Vorratsdatenspeicherung (VDS) verfassungswidrig sei, wie unter anderem Heise berichtet

Netzsperren sind mit dem deutschen Recht unvereinbar: Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten, dass der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) am Freitag in Köln vorgelegt hat. Dabei machen die Autoren der Studie insbesondere die unvermeidlichen Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis geltend: Alle Sperransätze würden die Auswertung eines vom Grundgesetz geschützten Kommunikationsvorgangs erforderlich machen.

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Auch der Europäische Gerichtshof hat in seiner jüngsten Entscheidung die Gefahr für die Grundrechte der EU-Bürger betont, als der die gerichtlich verlangte Einführung von Netzsperren bei einem belgischen Provier für rechtswidrig erklärte. “Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs liegen die Hürden für Netzsperren in Europa hoch.” Sie seien jedoch nicht ausgeschlossen, wenn die Gesetzgeber gezielt die Grundrechtseingriffe abwägten.

Die VDS verstößt also nicht nur gegen deutsches Recht, sondern offenbar auch gegen europäisches Recht. Ein Problem sehe ich in der Argumentation des eco Verbandes eigentlich aber darin, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem VDS-Urteil nicht grundsätzlich für verfassungswidrig erklärt hat. Ich habe die Studie aus Zeitmangel leider noch nicht persönlich lesen können, aber der Heise-Artikel geht zumindest nicht auf diesen Widerspruch ein, den die Befürworter natürlich nur allzu gern aufgreifen werden.

Bei Netzpolitik.org hingegen gibt es eine spannende Sache rund um das Thema ACTA zu sehen. Über das Portal fragdenstaat.de hat Mathias Schindler gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eine Anfrage gestellt, um zu erfahren, wer alles in Namen der Bundesregierung an den Verhandlungen zu ACTA teilgenommen hat. Das Bundesjustizministerium blockt die Anfrage jedoch mit der Begründung ab, daß durch eine entsprechende Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährdet werde: 

Die Voraussetzungen für den Ausschlussgrund des §3 Nr. 2 IFG liegen hier vor. Das Bekanntwerden der Informationen zu den Personen, die für die Bundesregierung bei den Verhandlungsrunden zu ACTA anwesend waren, kann die öffentliche Sicherheit, zu der auch die Rechtsgüter der betroffenen Mitarbeiter gehören, gefährden. vorliegend besteht im Falle der Bekanntgabe der Daten der Personen, die bei den Verhandlungsrunden anwesend waren, eine Gefahr für geschützte Rechtsgüter der Betroffenen.

Außerdem erklärt das Ministerium, daß dies keine einfache Anfrage mehr sei und verschreckt den Anfragesteller erstmal mit einer Kostenwarnung von bis zu 500 Euro. Das Ministerium mag ja in der Vergangenheit damit gute Erfahrungen gemacht haben, einfache Bürgeranfragen in dieser Art und Weise abzulehnen, aber es hat wohl nicht mit dem Internet gerechnet. Dort kamen in kürzester Zeit über 7000.- Euro an Spendengeldern zusammen, um eben diese Anfrage nach dem IFG notfalls auch juristisch durchzufechten. Prima Sache! Ich bin gespannt, wie es weiter geht.

Schlußendlich ruft die Digitale Gesellschaft auf http://fluggastdaten.digitalegesellschaft.de/ dazu auf, sich bei den deutschen EU-Abgeordneten für eine Ablehnung des PNR-Abkommens stark zu machen. Es soll nämlich bald eine Abstimmung im EU-Parlament hierzu geben und speziell die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament scheint wohl noch unentschlossen zu sein. Hier kann man also mit einer freundlichen, aber bestimmten Anfrage bei den Abgeordneten mithelfen, diesen Unsinn der USA zu beenden. Also schnell noch mitmachen, bevor es zu spät ist!

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