#0zapftis und die ersten Reaktionen

Es kam wie es kommen musste: niemand will es gewesen sein, mit dem Staatstrojaner #0zapftis, der am Wochenende vom CCC enttarnt und entschlüsselt wurde. Doch, halt! Die Bayern waren es und geben es auch zu. Mehr oder weniger, weil ihnen ja auch nichts anderes übrigbleibt. Also von diesem einen gefundenen Staatstrojaner. Andere Bundesländer haben den generellen Einsatz grundsätzlich auch eingestanden, nur nicht von diesem speziellen Trojaner.

Inzwischen ist aber eigentlich auch klar: der Bund war’s! Der streitet das aber natürlich ab. Das wiederum ist aber ein wenig unglaubwürdig, weil sich der Anwalt eines Betroffenen inzwischen gemeldet hat und aussagt, daß der Zoll den Trojaner am Flughafen installiert haben soll:

Aufgespielt wurde der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle meines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen. Auch wenn die Maßnahme selbst von bayerischen Behörden kontrolliert wurde, so steht für mich außer Frage, dass Stellen des Bundes – etwa der Zoll bzw. das Zollkriminalamt – im Wege der Amtshilfe beteiligt waren. Hierfür spricht aus meiner Sicht nicht zuletzt, dass dieselbe Software aus verschiedenen Bundesländern zum CCC gelangte.

Amtshilfe hin oder her. Auch im Zuge einer Amtshilfe müssen sich Bundesbehörden an Recht und Gesetz halt und allemal an die Verfassung. Installieren sie also, auch im Auftrag einer Landesbehörde, im Zuge eines Amtshilfeersuchens einen illegalen Trojaner, so macht sich auch die Bundesbehörde mitschuldig. Da muss man auch nicht lange herumdiskutieren.

Aber ein Herr Uhl macht das natürlich trotzdem, wie nicht anders zu erwarten war und beweist dabei mal wieder seine Unkenntnis des Themas als solches: 

“Quellen-TKÜ (die Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Entschlüsselung)”

Aber davon abgesehen, greift der Herr Uhl auch inhaltlich völlig in das berühmte Keramikgefäß: 

“Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.”

Niemand skandalisiert hier legitime Maßnahmen. Vielmehr werden hier illegale Maßnahmen derjenigen öffentlich angeprangert, die sich eigentlich gerade an Recht und Gesetz zu halten haben. Skandalisieren braucht man da auch nichts, weil es für sich genommen bereits ein ausreichend großer Skandal ist, daß sich Bundes- und Landesbehörden nicht an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halten und somit verfassungswidrig handeln.

Es gibt noch zahlreiche weitere Reaktionen, aber die alle aufzulisten… Wie auch immer: ich bin mir sicher, daß #0zapftis heute ganz weit oben bei den Diskussionsthemen zum #npbhro heute abend im Plan B um 18 Uhr in Rostock sein wird! 

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