Stuttgart21 – “Sie stehen in der Bannmeile! Ihren Personalausweis bitte!”

Die großen Medien haben in ihrer Berichterstattung den Fokus mittlerweile auf andere Themen gelegt, aber trotzdem ist auch nach dem Schlichterspruch von Heiner Geißler keine Ruhe in Stuttgart beim Bahn- bzw. Immobilienprojekt Stuttgart21 eingekehrt, wie Alvar Freude regelmäßig mit seinen Youtube Videos dokumentiert. Vor ein paar Tagen hat er ein paar Videos hochgeladen, die zeigen, wie die Polizei gegen Demonstranten vorgeht.

Das erste Video zeigt ein paar ältere Damen mit einem Transparent, die die Aufmerksamkeit eines Polizeihauptkommissars (PHK) auf sich gezogen haben, weil sie sich damit – offensichtlich für den PHK, weniger für die Damen – in der Bannmeile befinden:

Offensichtlich ist die Bannmeile um den Stuttgarter Landtag nicht besonders gut ausgeschildert, so daß sich die Damen nicht bewußt waren, daß sie sich innerhalb der Bannmeile befanden.

Der gleiche PHK spielt allerdings auch in einem anderen Video von Alvar eine eher unrühmliche Rolle. Nachdem ein Musiker ein Liedchen gespielt hat (Video hier), ereilt ihn der Arbeitseifer des PHK unerbittlich. Dabei schießt der PHK allerdings meiner Meinung deutlich über das Ziel und die Verhältnismäßigkeit hinaus, indem er dem Musiker sein Handy abnimmt, um von ihm die Herausgabe des Personalausweise zu erzwingen: 

Es mag zwar durchaus sein, daß der PHK durchaus im Recht ist, die Personalien des Musikers aufzunehmen, um eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen, weil sich dieser in der Bannmeile befunden hat. Aber ich bezweifle, daß die Methode, dem Musiker sein Handy, nunja, zu entwenden und dieses erst wieder herauszugeben, wenn derjenige seinen Personalausweis herausrückt, rechtens ist. Ich bin zwar kein Anwalt, aber meiner Meinung nach handelt der PHK in diesem Fall nicht rechtens. Zum einen könnte man eventuell wirklich überlegen, ob es ein Diebstahl ist, wie auch im Video skandiert wird. Zum anderen erfüllt das Vorgehen meiner Meinung nach aber zumindest den Begriff der Nötigung. Und da es sich um einen Amtsträger handelt, ist dies sogar eine schwere Nötigung, die eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vorsieht.

Mag ja auch sein, daß dieses Katz- und Mausspiel eigentlich sinnvoller war, als den Musiker nun zur Feststellung der Personalien mit auf die Wache mitzunehmen, aber es wirft auch ein schlechtes Bild auf die Polizei, wenn diese zu solchen Mitteln greift.

Zudem sieht man im Video mal wieder, daß es mehr als sinnvoll ist, wenn Polizisten eindeutig gekennzeichnet wären. Denn der PHK schmettert zunächst die Nachfrage nach seinem Namen bzw. seiner Dienstnummer mit dem Argument ab, daß der Musiker dies nicht brauche. Erst nachdem der PHK sich wohl mit anderen Kollegen bzw. sogar dem Einsatzleiter besprochen hat, rückt er mit dieser Information raus.

Natürlich ist es für die Polizisten schwierig, mit der Situation in Stuttgart seit Wochen und Monaten umzugehen, aber der PHK liefert da nun wahrlich kein Glanzstück ab. Da sind die Beamten der BFE schon irgendwie entspannter.

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