Drupal Stammtisch Rostock und “Frankfurt gestalten”

Die meisten werden es schon ausgiebig gestern gehört und mitbekommen haben: das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat (mal wieder!) der Politik ein Gesetz um die Ohren gehauen und für grundgesetzwidrig und sogar nichtig erklärt. Das bedeutet unter anderem, daß die Politik und Exekutive nicht nur das nicht anwenden darf, sondern daß unverzüglich alle bisherigen Daten gelöscht werden müssen.
Auf den ersten Blick also ein riesiger Erfolg für Burkhard Hirsch, Gerhart Baum, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ca. 40 anderen Politikern, aber vor allem auch den rund 35000 anderen Klägern und Bürgern, die vor dem BVerfG geklagt hatten. Allerdings ist dies kein endgültiger Sieg, denn das BVerfG hat die grundsätzliche Vereinbarkeit einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung bejaht – allerdings unter sehr engen Grenzen. Lediglich die derzeitige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) widerspricht dem Grundgesetz. Der Gesetzgeber kann also unter Beachtung der Karlsruher Vorgaben ein neues Gesetz auf den Weg bringen. Somit waren auch die üblichen Verdächtigen vor allem aus den Reihen der Union schnell dabei, allen voran Herr Bosbach, ein neues Gesetz zu fordern und mal wieder die Mär vom rechtsfreien Raum im Internet herunterzuleiern. Und sowieso die armen Opfer, denen man ohne Datensammelwut des Bundes ja so gar nicht helfen könnte.

Wie auch immer: es ist in der Tat nur ein Sieg zweiter Klasse, den Karlsruhe da den Gegnern der VDS beschert hat. Auch wenn die derzeitige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger bei einer neuen Gesetzgebung auf die Bremse treten und die weitere Entwicklung auf EU-Ebene abwarten will (EU-Kommissarin Viviane Reding will die VDS-Richtlinie auf den Prüfstand stellen), ist die Generelle Speicherung und Benutzung von Vorratsdaten im Einklang mit dem Grundgesetz, so Karlsruhe und richtet sich somit nach der EU-Richtlinie. Heribert Prantl kommentiert auf sueddeutsche.de jedoch auch:

Überhaupt: Das Verfassungsgericht hält die ganze Sammelei von Telekommunikationsdaten auf Vorrat für suspekt. Es sei dies, so die Richter, ein “schwerer Eingriff” in die Bürgerrechte, “mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt”.
[…]
Eine Totalerfassung aller Daten ist daher für die Meinungs-, für die Kommunikations- und für die Pressefreiheit höchst gefährlich. Sie bedroht sämtliche Berufsgeheimnisse.

Das alles weiß und fürchtet das Bundesverfassungsgericht: Die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung sind in seinem langen Urteil anschaulich zusammengefasst – aber die Konsequenzen sind nur halbherzig gezogen worden. Das Urteil ist hart, aber nicht hart genug. Es ordnet zwar an, die bisher gespeicherten Daten zu löschen, lässt aber die Speicherung und Weitergabe der Daten für die Zukunft umfassend zu. Auf der Basis der im Urteil geschilderten Gefahren hätte die Speicherung aber generell verboten werden müssen. Das haben sich die Richter jedoch nicht getraut, weil es sonst einen Rechtskrieg mit der Europäischen Union gegeben hätte. Den versucht Karlsruhe zu vermeiden. In Brüssel hängen die Grundrechte noch nicht so hoch wie in Karlsruhe, und wie es der Europäische Gerichtshof damit hält, weiß man noch nicht so genau. Die Zeit, in der man dem Konflikt nicht mehr ausweichen kann, rückt aber näher.
[…]
Wenn die Totalspeicherung der Telekommunikationsdaten auf Vorrat so gefährlich ist, wie es die Verfassungsrichter beschrieben haben – und sie haben recht mit dieser Beschreibung – dann dürfen sie es bei bloßen Warnungen nicht mehr belassen. Der Jubel über das wichtige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt einem daher im Halse stecken.

Prantl sieht durchaus die Gefahren, wie auch wohl das BVerfG größtenteils, allerdings knickt das BVerfG in gewisser Weise vor der EU und deren Richtlinie ein und verläßt damit seinen bisherigen Weg der konsequenten Rechtsprechung im Sinne der Grundrechte, den es bisher so eindrücklich mit dem Volkszählungsurteil, dem Verbot einer einheitlichen Identifikationsnummer, der Online-Durchsuchung, dem großen Lauschangriff und noch anderen beschritten hatte. Insofern ist das gestrige Urteil ein Pyrrhussieg für die Gegner der VDS.

Ja, es ist gut und richtig, daß Karlsruhe Berlin das Gesetz in der derzeitigen Form um die Ohren gehauen hat. Doch leider sind viele Berliner Politiker so dämlich, daß sie die wiederholte schallende Ohrfeige des BVerfG nicht hören und/oder verstehen wollen, sondern so weiter machen wie bisher. Ebenso leider knickt das BVerfG vor der EU ein. Auch das hätte nicht passieren dürfen. Doch das BVerfG folgt damit, wie Kris gestern schon auf Twitter erwähnt hat, seinem Solange II Grundsatz:

„Solange die Europäische Gemeinschaft, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das BVerfG seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte überprüfen; entsprechende Vorlagen nach Art. 100 I GG sind somit unzulässig.[1]“

Die Frage ist aber: wenn das BVerfG, wie Prantl sagt, eigentlich die VDS an sich für grundgesetzwidrig ansieht, warum bricht es dann nicht mit Solange II. Denn dann wäre ja der Punkt erfüllt, wo die EU eben nicht mehr einen wirksamen Schutz der Grundrechte gewährleistet. Andere EU-Mitgliedsstaaten haben ja auch entweder wie Rumänien klar gesagt, daß es mit den Grundrechten nicht vereinbar ist, oder aber die Richtlinie wie z.B. Österreich gar nicht erst umgesetzt. Die relativ breite Front, die sich bisher schon gegen die VDS erhoben hatte, hätte dem BVerfG Halt geben können, Solange II zu kippen und damit wirklich ein Urteil zu sprechen, das europaweit für Aufsehen gesorgt hätte, wie der scheidende Vorsitzende des 1. Senats Papier im Vorfeld hat durchblicken lassen. Das BVerfG ist also weit hinter seinen Möglichkeiten zurückgeblieben und gibt insofern Grund zur Sorge, ob es überhaupt noch wirksam die Grundrechte der Bürger und die Verfassung an sich wirksam verteidigen und wahren kann.

Jedenfalls ist es nun an den Gegnern der VDS, weiterhin dafür zu kämpfen, daß die VDS nicht erneut Gesetz wird. Dazu hat der AK Vorrat schon eine Pressemitteilung herausgegeben und die Aufhebung der VDS in ganz Europa gefordert.
Der Kampf um die Wahrung der Grundrechte geht also in die nächste Runde. Leider.

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