Neue OZ: Zensur in Kunst und Medien – 9. Dezember

In der TAZ bzw. deren Online-Ausgabe sind zwei Artikel zum Thema ELENA, dem Elektronischen Entgeltnachweis, veröffentlicht worden. Im ersten Artikel “Big Sister weiß alles” wird darüber berichtet, was ELENA ist und was es bedeutet:

Nur noch ein paar Tage, dann soll der Aufbau der größten zentralen Sammlung personenbezogener Daten beginnen, die die Bundesrepublik bislang gesehen hat: “Elena”, abgekürzt für “Elektronischer Entgeltsnachweis”. Glaubt man der Bundesregierung, soll Elena helfen, Bürokratie abzubauen, Kosten zu senken und den Aufwand für Anträge bei Behörden zu senken.

Doch je näher der für Neujahr geplante Beginn der Datenerhebung rückt, desto mehr Zweifler melden sich zu Wort. Von einem unverhältnismäßig hohen Datenumfang spricht Wolfgang Neskovic, der rechtspolitische Sprecher der Linken, und hält das gesamte Verfahren für verfassungswidrig. Ähnlich sehen es auch die Grünen. Und bei der Gewerkschaft Verdi erwägt man sogar, eine Klage einzureichen.

Ab dem 1. Januar 2010 sollen die Arbeitgeber diverse Daten (Lohn/Gehalt, Fehlzeiten und deren Ursachen, …) an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden. Angeblich soll das dem Bürokratieabbau dienen, aber vornehmlich dürfte wohl die Sammlung der entsprechenden Datenmengen im Vordergrund stehen. In die gleiche Richtung geht auch der zweite Artikel bzw. Kommentar mit dem Titel “Unter Beobachtung von ELENA“:

Noch nie seit Beginn der Statistik im Jahr 1970 hätten sich Arbeitnehmer so selten krankgemeldet wie heute: Diese Nachricht gesellte sich im Sommer zu den vielen wirtschaftlichen Rekordmeldungen des Jahres 2009.

Wer entgegen diesem Trend sein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geltend macht, geht ab 2010 in eine zentrale Datenbank ein: Sensible Daten aller 40 Millionen abhängig Beschäftigten werden dann bei der Deutschen Rentenversicherung gespeichert – darunter auch einige, die mit einem “elektronischen Entgeltnachweis” (Elena), wie das Verfahren heißt, allenfalls lose in Zusammenhang stehen. Braucht der Staat Angaben zu Krankheitstagen, Abmahnungen oder Kündigungsgründen, um einen Rentenbescheid zu erstellen oder Steuern zu berechnen?

In der Tat kann man sich diese Frage zu Recht stellen – und der Staat wird sie sich auch stellen lassen müssen. Vielleicht oder hoffentlich sogar sehr wahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht – mal wieder! Was geht den Staat an, wieviele Tage ich krank war oder aus welchen Gründen. Oder warum ich oder der Arbeitgeber gekündigt hat? Für die Berechnung der Rente sind diese Daten nicht notwendig. Lediglich das Arbeitsamt hat dann ein Interesse daran, wenn ich gekündigt habe, weil es dann ja eine Sperrfrist gibt (warum auch immer?). Aber diese Information kann ja bereits auch jetzt schon zuverlässig per Fragebogen durch den Arbeitgeber eingeholt werden. Oder man ruft ihn einfach mal an. Es gibt jedenfalls keinen Grund, diese Daten dauerhaft zu speichern.
So führt der Kommentator dann auch weiter aus, daß die eigentliche Gefahr dann auch vom psychischen Druck auf den Arbeitnehmer ausgeht, etwa wenn er seine/ihre drei Jahre Elternzeit voll nehmen wolle. Wenn dies über Jahre hinweg noch dokumentiert bliebe, so würden (und werden) die Menschen sich dann anders verhalten, als wenn sie sich nicht unter Beobachtung fühlen würden.

Die Frage ist nun: wer reicht nun am 01. Januar 2010 Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVErfG) ein? Verdie? Oder wieder Gerhart Baum und Burkhard Hirsch? Nötig wäre es. Genauso wie endlich mal ein deutlicher Weckruf an die Politik, daß es so mit dieser Art und Weise der Gesetzgebung nicht weitergeht, nicht weitergehend kann und darf!

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