Blitzgeräte – Abkassieren vs. Unfallschwerpunkt

Nun gibt es das Internet und das WWW schon ein paar Jährchen und man sollte meinen, daß man einiges in diesen Jahren gelernt hat. In diesem Fall geht es darum, wie man mit Inhalten im Netz umgeht und daß man die Zeit nicht zurückdrehen oder das Internet auf die eigenen Bedürfnisse anpassen kann. Im Gegenteil: man muss sich selber an die neuen Gegebenheiten anpassen, die das Internet so bietet und mitbringt.
Das hat die Musikindustrie lernen müssen, die seit Jahren herumjammert, daß ihr die Umsätze weggebrochen sind, weil alle Welt ja nur noch böse im Internet raubkopiert und die Songs tauscht, ohne etwas dafür zu bezahlen. Mal davon abgesehen, daß es auch schon Studien gab, nach der Tauschbörsenuser mehr CDs kaufen, denke ich eher, daß das ein hausgemachtes Problem der Musikindustrie ist: grausige Musik, schnell und ohne Liebe produziert, auf teueren CDs verkaufen. In den 80ern und 90ern haben CDs auch bereits ca. 32.- DM gekostet. Damals hieß es, daß die Produktionskosten so hoch seien und diese in den nächsten Jahren sinken würden. Mittlerweile gibt es 50er CD-Rohlinge auf Spindeln für weniger Geld. Da ist es schwer vermittelbar, warum eine CD immer noch so viel Geld kostet, wo doch die Produktionskosten der eigentlichen CD mittlerweile im Cent-Bereich liegen dürfte. Aber egal, zurück zum Thema…

Nach der Musikindustrie jammert nun auch die Zeitungs- und Verlegerindustrie herum, daß sie nichts mehr verkaufen würden. Statt sich zu fragen, warum das so ist, wird ein neues Leistungsschutzrecht für Verleger von der Politik gefordert. Demnach hätten die Verleger ein erweitertes Schutzrecht an den von ihnen veröffentlichten Texten im Internet. Daß dies mehr als problematisch ist, stellt zum Beispiel auch Christiane Schulzki-Haddout in der Futurezone vom ORF dar:

Die Berufsverbände und Gewerkschaften der Journalisten zeigen sich angesichts der Verlegerpläne skeptisch. Der Fachbereich Medien der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erklärte bereits, dass eine solche Regelung nur dann akzeptabel sei, “wenn die Urheberinnen und Urheber an den Einnahmen beteiligt werden, da sie es sind, die die journalistische Leistung bringen und damit für Inhalte sorgen”.

Allerdings hält das Gutachten des Bayerischen Journalistenverbands auch fest, dass das neuartige Recht noch nicht beurteilt werden könne, da die Verleger noch nicht erklärt haben, was sie tatsächlich verbieten wollen. Erst Anfang der Woche forderte Verleger Burda wieder nebulös: “Fair Search und Fair Share der Suchmaschinen müssen zu Standards wirtschaftlicher Zusammenarbeit im Netz werden.”

Im schlimmsten Fall hieße das, daß Links und Zitate von Spiegel, Zeit, Heise, etc. verboten wären. Das widerspricht nicht nur dem Zitatrecht, sondern auch dem Sinn und Zweck des Internets, das ja sehr stark auf die Verlinkung von Texten setzt.
Sollte ein solches Leistungsschutzrecht für Verleger kommen, was sehr danach ausschaut, wenn schon jetzt die Bundeskanzlerin Hubert Burda nach dem Mund redet, dann würden sich im Prinzip nichts zum Guten wenden:
Blogger würden weiterhin andere Quellen anzapfen, die entweder frei und ohne Einschränkungen zugänglich sind (Creative Commons) oder einfach “frei” zitieren, also nicht Copy & Paste mit dem Text machen, sondern den Inhalt entsprechend in eigenen Worten widergeben: “Auf der Webseite des … steht, daß jener oder welches dies und jenes gesagt hat.” Allerdings gäbe es auch keine Links mehr auf die entsprechenden Webseiten, z.B. Spiegel-Online. Da nun aber die Begründung für ein neues Leistungsschutzrecht der Verleger von diesen dadurch begründet wird, daß ihnen die Online-Werbekunden nicht genug bezahlen, schiessen sich die Verleger selber damit ins Bein. Denn wenn Links auf die entsprechenden Seiten wegfallen, sinkt deren Marktwert, weil weniger Besucher sich die Mühe machen werden, die entsprechende Seite bzw. den entsprechenden Artikel zu suchen und aufzurufen. Weniger Backlinks und weniger Besucher bedeuten aber auch weniger Werbeeinnahmen und ein schlechteres Ranking bei Google.

Ich für meinen Teil halte das neue Leistungsschutzrecht für Verleger für eine Schnapsidee von Leuten, die das Internet nicht verstanden haben und nicht wissen, was es vor Vorteile für die gesamte Menschheit bringt. Man kann nicht die Geschäftsideen aus der alten Printzeit eins zu eins auf das Internet übertragen. Das hat bereits die Musikindustrie lernen müssen. Ich lese z.B. keine Printzeitung hier in Rostock, weil mir die lokale Zeitung qualitativ nicht zusagt. Dafür aber lese ich gerne im Internet Aktuelles, weil es eben aktuell ist und schnell zugänglich. Warum muss ich bei einer Tageszeitung für den Sportteil bezahlen, wenn der mich in keinster Weise interessiert? Im Internet finde ich schnell das für mich Interessante und verlinke gerne auf entsprechende Artikel. Dies bringt sicherlich dem Verlag den einen oder anderen zusätzlichen Besucher und somit auch Werbeeinnahmen in der Onlinewerbung. All das würde mit dem neuen Leistungsschutzrecht so nicht mehr sein und die Zeitungen würden deshalb auch kein einziges Exemplar mehr verkaufen. Zumindest nicht an mich.

UPDATE:
DonAlphonso blogt auf blogbar.de in etwa in die gleiche Richtung wie ich, aber etwas ausführlicher und mit anderen Worten. 🙂

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