Berlin bei Nacht

Wie es bereits seit ein paar Tagen in der Blogo- und Twittersphäre zu entnehmen ist und heute auch von Spiegel Online gemeldet wird, gibt es Pläne im Innenministerium, also dem Ministerium, für das Herr Schäuble als Bundesinnenminister verantwortlich ist, dem Verfassungsschutz mehr Rechte und Aufgaben zu geben und diesen zu einer weiteren Polizei-Institution zu machen:

“Wir werden die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Verfassungsschutzes modernisieren”, heißt es in dem sechsseitigen Konzept. Demnach soll der Verfassungsschutz künftig etwa Computer online durchsuchen dürfen, was bisher nur das Bundeskriminalamt darf. Zudem fordern die Autoren des Papiers, dem Verfassungsschutz den Zugriff auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zu gewähren. Das dürfen bislang nur Polizei und Justiz; und schon dieses Gesetz liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dem Verfassungsschutz sollen schließlich auch Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden.

Der genetische Fingerabdruck solle als “erkennungsdienstliche Standardmaßnahme” eingeführt werden, heißt es in dem Ministeriumspapier. Den Sicherheitsbehörden soll die Infiltration im kriminellen und verfassungsfeindlichen Milieu erleichtert werden. Verdeckte Ermittler sollen, wenn sie Straftaten begehen und diese zum “szenetypischen Verhalten” gehören, nicht bestraft werden.

Der Verfassungsschutz würde demnach nicht nur verstärkt herumschnüffeln dürfen, sondern auch Straftaten begehen! Damit würde eine Behörde, die eigentlich der Wahrung des Rechts und der Verfassung verpflichtet ist, selber außerhalb des Rechts steht, insofern als daß sie Straftaten begehen dürfte, die aber nicht geahndet werden würden.
Solche Konstruktionen oder Befugnisse gibt es eigentlich sonst nur in totalitären Regimen. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben nach den Erfahrungen aus der Nazi-Zeit großen Wert auf eine entsprechende Gewaltentrennung gelegt, so daß so etwas wie Gestapo oder SS nicht wieder passieren kann. Doch wie es ausschaut, soll ähnliches nach der Wahl, wenn die CDU an der Macht bleibt, verwirklicht werden.

Daß der genetische Fingerabdruck als “erkennungsdienstliche Standardmaßnahme” eingeführt werden soll, setzt dem ganzen dann eigentlich nur noch eine kleine Krone auf. Wohlgemerkt: der genetische Fingerabdruck soll nicht von einschlägigen Straftätern (z.B. Sexualstraftätern im Wiederholungsfall) abgenommen werden, sondern von *allen* erkennungsdienstlich behandelten Bürgern. Und dazu reicht eine vorübergehende Verhaftung auf einer Demonstration z.B. auch aus, wie man am Beispiel von Antischokke letztens gut sehen kann.

Es ist schon ein Skandal, wie penetrant das Innenministerium und der Innenminister Schäuble das Grundgesetz aushebeln will! Deshalb kann es nur eine Schlußfolgerung geben: Am Sonntag *nicht* CDU wählen, sondern eine Partei, die für Grund- und Bürgerrechte steht!

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