Aktion “Frag deine Politiker BTW09” – Antwort Hendrik Krause, Piratenpartei

Heute erreichten mich auf zwei unterschiedlichen Wegen zwei Fälle, die vor einem Rostock Gericht verhandelt werden und die beide ein bißchen sehr merkwürdig sind.
Fall Nummer 1 erreichte mich heute per Twitter via MOGIS bzw. einen Artikel bei Gulli.com:

Die Staatsanwaltschaft Rostock scheint ihre Ermittlungen in Bezug auf NATO-Gegner mehr als ernst zu nehmen. So wurden alle Teilnehmer einer Busfahrt zu einer Demo in Straßburg nach dem Gießkannenprinzip verdächtigt, gefährlichen Landfriedensbruch begangen zu haben. Als die Organisatorin nicht die Liste der Teilnehmer herausrücken wollte, wurden alle möglichen als auch weniger passenden juristischen Mittel zur Hilfe genommen, um an die Liste zu gelangen. Der Aktivistin wurden sogar kürzlich sechs Monate Beugehaft angedroht.

Im April dieses Jahres hatte die in der Friedensbewegung engagierte Cornelia M[…] einen Bus für eine gemeinsame Fahrt ins Elsass organisiert. Am 3. April fuhren 38 Teilnehmer von Rostock aus gen Straßburg, um gemeinsam gegen den NATO-Gipfel zu demonstrieren.

Zwei der 38 Mitfahrer wurden im Verlauf der Demonstration festgenommen. Sie befinden sich noch immer in Untersuchungshaft. Die Rostockerin, die den Bustrip organisiert hat, wurde bereits Mitte Juli vom LKA zur Zeugenvernehmung geladen. Die Vernehmung dauerte fünf Stunden an. Sie erzählte freimütig alle Details über den Ausflug nach Frankreich, lediglich die Namen der Mitfahrer wollte sie den Beamten nicht nennen. Doch scheinbar ging es den Ermittlern weniger um das schmückende Beiwerk als vielmehr um die Identität der anderen Demonstranten. Eine Woche später wurde sie dann von der Staatsanwaltschaft Rostock vorgeladen. Diesmal fragte man sie ohne Umwege nach der Namensliste. Sie machte daraufhin ihr Auskunftsverweigerungsrecht geltend, was die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst hat, bei der Frau eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Doch auch die Hausdurchsuchung und die Auswertung des beschlagnahmten PCs brachte keine Teilnehmerliste zutage. Dann drohte man ihr nach eigenen Angaben an, sie könnte für ein halbes Jahr in Beugehaft gesteckt werden, sollte sie nicht die gewünschten Daten herausrücken.

Scheinbar ist es nun bereits strafbar, mit einem Bus von A nach B zu fahren. Selbst wenn in dem Bus Leute gesessen haben, die dort in Straßburg irgendetwas angestellt bzw. verbrochen haben, ist das meiner Meinung nach noch kein Grund, so rabiat gegen die Organisatorin der Busfahrt vorzugehen, wobei die Organisation der Busfahrt das Rostocker Friedensbündnis und der Landesverband M-V der DFG-VK, auf dessen Webseite auch noch ein ausführlicher Bericht zu diesem Vorfall steht, zu verantworten hatte und die betreffende Rostockerin nur den Bus tatsächlich gemietet hatte. Irgendjemand muss sowas für gewöhnlich tun.
Daß die Rostockerin gar nicht in Straßburg war, scheint die Behörden nicht zu interessieren. Hauptsache, man kann mit aller Staatsmacht gegen irgendetwas vorgehen.

Über den zweiten Fall bin ich bei meiner regelmäßigen Visite von Netzpolitik.org gestolpert. Darin geht es um den Fall einer Bloggerin, die bei den Krawallen im Rostock Stadthafen im Vorfeld des G8-Gipfels wohl am falschen Ort war. In ihrem Blog schreibt Antischokke:

Die Fakten in Kürze

Mir wird vorgeworfen, bei der Demonstration gegen den G8-Gipfel am 02.06.2007 im Rostocker Stadthafen einen Stein auf Polizisten geworfen, massiven Widerstand bei meiner Verhaftung geleistet und gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Vor dem Amtsgericht Rostock fanden im Januar und Februar 2008 insgesamt 4 Verhandlungstage statt. Dort wurde ich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu 7 Monate und 2 Wochen auf 2 Jahre Bewährung verurteilt, außerdem zur Zahlung von 1.000 Euro an eine Einrichtung in Rostock. Natürlich muss ich die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen.

Meine Anwältin hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, und am 14.09.2009 um 9:30 Uhr wird die Sache nun erneut in Rostock verhandelt, diesmal vor dem Landgericht, August-Bebel-Straße 15-20, Saal 006.

Gegen meine beiden Entlastungszeugen, die zum Zeitpunkt der angeblichen Tat permanent in meiner Nähe waren, wurde zwischenzeitlich ebenfalls ein Verfahren eröffnet: Ihnen werden Falschaussagen vor Gericht vorgeworfen.

Der Bericht in ihrem Blog ist natürlich noch länger und ausführlicher, aber allein schon die Kurzdarstellung läßt einiges fraglich erscheinen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Netzaktivistin gewaltätig demonstriert, noch “massiven Widerstand” gegen Polizisten in Kampfuniform leistet bzw. leisten kann. Daß die Zeugin von Antischokke inzwischen selber ein Verfahren am Hals haben, spricht irgendwie Bände. Wer die Bilder von damals aus dem Stadthafen noch in Erinnerung hat (wer es nicht mehr hat, dem Hilft YouTube), wird sich an ein ziemliches Durcheinander dort erinnern. Wieso ist es da so abwegig, wenn die Polizisten sich einfach in der Person geirrt hätten? Wieso wird aus einer gegenteiligen Aussage gleich eine Falschaussage? Warum können zwei Leute nicht das gleiche erlebt haben, aber völlig andere Sichtweisen dazu haben, die dann zu unterschiedlichen Aussagen führt? Deswegen muss die eine Aussage doch nicht richtiger sein als die andere. Für mich erscheint es jedenfalls plausibler, wenn jemand eine Aussage über eine Person macht, mit der er den ganzen Tag zusammen war, als jemand, der diese Person vielleicht aus einem vermeintlichen Getümmel heraus erkannt haben will. Noch dazu mit Visier und Helm.
Hoffen wir, daß das Gericht bei der Berufungsverhandlung auch zu dieser Einsicht kommen wird. Wer aus Rostock am Montag morgen Zeit hat, ist aufgefordert, Antischokke um 09:30 Uhr in Raum 006 seine Unterstützung zu zeigen!

In beiden Fällen gilt aber auch: Gerichtsverfahren sind teuer. Aus diesem Grund freuen sich beide Beklagte natürlich über entsprechende Spenden, um die Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu können! Wer kann, sollte spenden! Wie man sieht, kann man nämlich plötzlich selber in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten und sich mit entsprechenden Kosten konfrontiert sehen. Dann ist man sicherlich selber froh, wenn sich Leute an den Kosten beteiligen würden!

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