Das Internet – unendlich rechtsfreie Räume…

Hartmut Finkeldey führt in seinem Blog ein sehr interessantes Argument in die Diskussion um die Causa Tauss ein:

Und denken wir bitte – ein Blick in den Gesetzestext erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung! – an den 184b! Dort steht eben nicht: Allein Polizei, Staatsanwalt und Ministerien dürfen. Wenn der Gesetzgeber es so gewollt hätte, hätte er es auch gesagt. Dort steht jedoch – Absatz (5) – “Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.” Nun mag man Tauss eine gewisse Döschigkeit unterstellen – er hat sie sich selber unterstellt -, aber als Bundestagsabgeordneter, der sich mit solchen Themen befasst, halte ich 184b, Absatz 5 für erfüllt. Bei recherchierenden Journalisten (es wundert mich, dass so gut wie kein Journalist in diesem Fall seine Stimme erhebt) gilt das übrigens auch. Wie weit geht der Informantenschutz? Was dürfen Journalisten?

Dem schließe ich mich im Prinzip an. Ob Tauss nun schuldig ist oder nicht, muss ein Gericht entscheiden, aber von einem Abgeordneten erwarte ich auch, daß er sich unabhängig informieren darf, informieren kann und auch informiert. Speziell, wenn es sich dabei um Informationen aus seinem Fachbereich handelt. Normalerweise kann ein Abgeordneter ja auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zurückgreifen oder aber die Behörden um entsprechende Informationen bitten.

Das Problem ist nur, wenn z.B. der Wissenschaftliche Dienst keine entsprechende Informationen zu dem Thema hat (s.a. kleine Anfrage der FDP) oder die entsprechende Behörde keine brauchbaren Ergebnisse liefert oder man dieser einfach nicht mehr vertraut (wie es Tauss, meines Wissens nach, in einem Interview erwähnt hat. Leider finde ich das Interview nicht mehr, aber vielleicht kann ja einer der Leser hier aushelfen?), dann steht man als Abgeordneter vor der Frage, ob man das nun als gegeben hinnimmt oder ob man sich um eigene Erkenntnisse bemüht?

Wie gesagt: ich will Herrn Tauss nicht in Schutz nehmen oder be-/verurteilen. Das ist Sache eines Richters. Aber ich finde es durchaus ein bißchen nachvollziehbar, daß er sich informieren wollte. Daß er dabei nicht besonders schlau vorgegangen ist, hat er ja bereits selber gesagt.
Was mich aber auch verwundert ist, warum die etablierten Medien da nicht stärker nachforschen, denn offensichtlich sind sie ja auch durch das Gesetz gedeckt und hätten so im Vorfeld die wilden Behauptungen von v.d. Leyen entkräften können. Aber scheinbar ist es für die heutige Presse einfacher, irgendwas von einem News-Ticker einer Presseagentur zu kopieren, als selber investigativ nachzuforschen.

Insofern ist es natürlich eine interessante Frage, ob die etablierte Presse noch ihrem Auftrag nachkommt und entsprechend informiert und vor allem auch, ob nicht die Blogosphäre einen Teil dieser Aufgabe bereits übernommen hat? Das müsste dann auch bedeuten, daß entsprechend aktive Blogger journalistisch tätig sind und z.B. über einen Presseausweis verfügen dürfen? Natürlich nicht jeder Blogger, aber „die nicht hauptamtlich, aber quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind“ (s. Wikipedia).

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2 thoughts on “Das Internet – unendlich rechtsfreie Räume…

  1. Also beim Lesen der Überschrift, musste ich sofort an die alte Raumschiff Enterprise Serie denken.
    “Das Internet. Ein unendlich rechtsfreier Raum. Dies sind die Abenteuer unserer Politiker. Mit Ihren mit Ihrem unterdurchschnittlichen Wissen, betreten Sie rechtsfreie Räume, die noch nie ein Jurist zuvor gesehen hat.” Uuuu UUUUUUU uuuuuu UUU 😉

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