Reaktionen “Grundgesetzlesen”

Vor ein paar Tagen ging der JusProg-Filter durch die Blogosphäre und dort entsprechend Wellen geschlagen. Vorhin traf dann ein Trackback von pornoanwalt.de. Dessen Betreiber RA Dörre scheint einen Tätigkeitsschwerpunkt im einschlägigen Bereich zu haben. Ist ja auch nicht schlimm. Aber in seinem dortigen Artikel weist er durchaus zu Recht darauf hin, daß die Pornoindustrie geringes Interesse an (nicht geschäftsfähigen) Jugendlichen hat, die womöglich gar nur zusätzliche Kosten verursachen würden.
RA Dörre schreibt:

Wie funktioniert die Software des JusProg e.V.? Eltern können die JusProg-Software auf den von ihren Kindern genutzten Computern installieren. Freiwillig. Surfen die softwaregeschützten Jugendlichen nun durch das World Wide Web und rufen meinen Blog pornoanwalt.de auf, dann wird der Zugriff unterbunden, weil die URL auf der JusProg-Blacklist steht. Gleiches gilt für die Websites der Vereinsmitglieder, beispielsweise fundorado.de, coupe.de, praline.de, bluvista.tv, berlinintim.de und so weiter. Alle sind gesperrt. Zudem bietet die kostenlose JusProg-Software den altersdifferenzierten Zugang, beispielsweise ab 14 oder 16 Jahren, und eine Whitelist für jugendaffine Websites.
[…]
Leider untersagt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) weitestgehend die Öffentlichkeitsarbeit für die Software JusProg, solange der Modellversuch noch läuft. Damit wird die Aufklärung nicht unbedingt erleichtert. Ich hoffe, dass ich etwas Licht ins Dunkel bringen konnte.

Damit ist dann auch schon fast alles gesagt: Die Blogosphäre hat sich etwas darüber echauffiert, daß sie auf irgendeiner seltsamen Filterliste standen, ohne darüber informiert worden zu sein. Daß Eltern ihre Zöglinge vor gewissen Inhalten schützen wollen, ist durchaus nachvollziehbar und verständlich. Fraglich ist halt nur, wie sinnvoll diese Filterei ist. Wenn Kinder bzw. Jugendliche in das Alter kommen, in dem diese Inhalte für diese interessant wird, dürften die meistens schon über Möglichkeiten verfügen, diesen Filter zu umgehen. Am einfachsten natürlich dadurch, daß sie selber über einen eigenen Rechner verfügen und die Eltern somit keine Möglichkeiten mehr haben, dort eine Filtersoftware zu installieren.

Bei jüngeren Kindern würde es vermutlich eh sinnvoll sein, die Kinder am Rechner zu betreuen und sie zu entsprechender Medienkompetenz zu erziehen.

Den JusProg-Filter sehe ich deswegen immer noch skeptisch und würde mir wünschen, daß die Betreiber der gefilterten Seiten darüber informiert werden würden. Inklusive der Gründe, die dazu führten, weshalb die Seite auf der Filterliste gelandet ist. Und daß Bild.de als unbedenklich eingestuft wird, ist auch merkwürdig. So bleibt halt ein “G’schmäckle” über…

Auch F!xmbr hat bereits auf den Trackback geantwortet. Auch lesenswert.

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6 thoughts on “Reaktionen “Grundgesetzlesen”

  1. auch wenn ich es nicht hinbekommen habe in Dresden dabei zu sein, waren ja immerhin 20 Leute da. Schön das sich noch jemand für so ein 60-jähriges Gesetz interessiert 🙂

    Viele Grüße
    Jan (der jetzt einer deiner IPv6-Besucher ist)

  2. Ja, bei mir stand es auch sehr auf der Kippe. Am Abend vorher hatte ich Christian noch per Twitter geschrieben, dass ich wohl nicht teilnehmen kann. Aber zum Glück war meine Frau recht flexibel, so dass wir doch rechtzeitig dort waren und danach dann einkaufen gegangen sind. 🙂

    P.S.: Ja, und beim IPv6-Forum auch schon registriert. Ich hab immer mein IPv4/v6 Meter in der SIdebar im Auge und freu mich, wenn ich da mal auf zwei gruene Quader komme… (und nicht nur durch meine eigenen Aufrufe der Seite 😉 )

  3. Wobei ja seit neuestem wohl bekannt ist, dass sich in Chemnitz noch 3 weitere Leser gefunden hatten, also insgesamt 5. D.h. wir haetten dann doch noch mehr zur Verdoppelung gebraucht. 😉

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