Polizei in Sachsen greift Handydaten ab

Wie der eine oder andere bereits mitbekommen hat, weil es ja auch schon ein paar Tage länger in den Medien ist, hat die Polizei in Sachsen nach einer Nazi-Demonstration am 19. Februar in Dresden mit entsprechenden Reaktionen der Nazi-Gegner, bei der es auch zu Übergriffen kam, kurzerhand mal die Handy- und somit Positions- und Gesprächsdaten von 138.000 Handyverbindungen von den Mobilfunkbetreibern angefordert und wegen des richterlichen Beschlusses auch bekommen. Das ganze hat nun ein politisches Nachspiel, weil, wie die TAZ berichtet, die Daten wohl mißbräuchlich verwendet wurden: 

Schon am Dienstag wurde die Funkzellenauswertung im sächsischen Kabinett diskutiert. Justizminister Jürgen Martens (FDP) sagte anschließend: "Ich muss davon ausgehen, dass noch mehr Daten erhoben wurden." Ein Ministeriumssprecher bestätigte der taz, dass es Hinweise darauf gebe, dass noch mehr als die bisher bekannten 138.000 Datensätze gespeichert wurden. "Wir tragen derzeit noch die Fakten zusammen." Der Minister selbst habe erst aus der taz von den Maßnahmen erfahren, so der Sprecher.

Daß der Minister das erst aus den Medien erfährt, ist in gewisser Hinsicht für sich genommen ja schon übel genug, wenn der Informationsfluß in seinem Verantwortungsbereich so schlecht ist. Natürlich kann ein Minister nicht über jede Kleinigkeit informiert sein, aber genau da liegt nun der Knackpunkt: offenbar hält die Polizei das Auswerten von 138.000 Verbindungsdaten, bei denen sicherlich auch eine Menge an Daten von unbescholtenen Bürgern dabei sind, für normal oder eine Kleinigkeit, die nicht weiter erwähnenswert sei. Aber es kommt noch schlimmer: 

Besonders pikant ist, dass die Polizeibehörde, wie es scheint, eigenmächtig aus der Funkzellenauswertung gewonnene Handydaten auch in Akten übernommen hat, die mit den eigentlichen Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs nichts zu tun haben. Ein Sprecher bestätigte, dass dies in 45 Ermittlungsverfahren der Fall war. "Aufgrund der Festlegung der Staatsanwaltschaft ist eine Verwertung in Bezug auf Blockadeaktionen ausgeschlossen", stellt die Polizeidirektion jetzt zerknirscht fest.

Gab es für die Erhebung der Daten wenigstens noch einen richterlichen Beschluß, bei dem man sicherlich streiten kann, ob da nicht einfach ein überarbeiter und genervter Amtsrichter den Beschluß ohne Nachdenken unterschrieben hat, so ist es schon ein starkes Stück, daß die Polizei sich anmaßt, diese Daten einfach auch für andere Delikte zu verwenden. Aber es geht noch weiter: 

Auch Datenschützer sind alarmiert. "Man weiß ja gar nicht, ob noch weitere Behörden bei der Datenerhebung und -auswertung beteiligt waren", sagte ein Sprecher des sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig der taz. "Denkbar wäre das."

In welchem Bananenstaat leben wir eigentlich, daß die Exekutive sich noch nicht einmal selber an Recht und Gesetz hält?! Somit haben wir also gleiche mehrere Skandale in Sachsen: 

  1. die Polizei will die Verkehrsdaten von allen Teilnehmern im Sende-/Empfangsbereich von 14 Tatorten
  2. ein Richter genehmigt dies
  3. die daraus resultierenden 138.000 und nicht mehr benötigten Datensätze werden nach der ersten Auswertung nicht gelöscht, sondern bleiben weiterhin gespeichert
  4. die Daten werden auch für Ermittlungen benutzt, die nicht vom richterlichen Beschluß gedeckt sind
  5. möglicherweise wurden die Daten auch an andere Behörden weitergegeben

Wohlbemerkt handelt es sich hierbei um Daten, die die Innenminister gerne wieder von allen Bürgern auf Vorrat über 6 Monate hinweg gespeichert haben möchten und bei dem das Bundesverfassungsgericht da einen Riegel vorgeschoben hat. Trotzdem werden die Sicherheitsfanatiker nicht müde, immer und immer wieder die Wiedereinführung der VDS zu fordern. Wenn aber schon soviele Daten nach 3 Tagen abgefragt werden können und die Polizei beweist, daß sie damit nicht verantwortungsvoll umgehen kann, wie wird das erst werden, wenn der gesamte Sicherheitsapparat Zugriff auf 6 Monate Vorratsdaten hat? Das kann dann doch nur noch permanent schief gehen…

UPDATE:
Heise berichtet, daß es alles noch viel schlimmer in Sachsen ist: 

Die massenhafte Datenauswertung der sächsischen Polizei, über die am Wochenende berichtet wurde, ist laut dem MDR kein Einzelfall. Seit zwei Jahren werden einem Bericht des Senders zufolge beim Landeskriminalamt Sachsen tausende Kundendaten der Baumarktkette OBI und Mobilfunkdaten aus dem Bereich der Dresdner Neustadt gespeichert und ausgewertet. Dabei geht es um einen Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in der Dresdner Alberstadtkaserne am 12. April 2009, der bisher noch nicht aufgeklärt wurde.

Die Polizei habe auf der Suche nach vermutlich linksextremen Tätern 162.000 Rechnungsbelege von OBI beschlagnahmt und mit Daten von Mobilfunknutzern mit dem computergestützen Datenabgleichsystem EFAS abgeglichen. Diese Daten seien noch nicht gelöscht worden. Die Belege waren für die Polizei wichtig, weil eine Komponente eines am Tatort sichergestellten unbeschädigten Brandsatzes nur bei OBI erhältlich war.

Also ich weiß ja nicht: wenn ich etwas illegales vor hätte, würde ich ja nicht mit Karte, sondern bar bezahlen. Damit dürfte die Verknüpfung von Kassenbons und Handydaten völlig nutzlos sein. Besonders klasse ist hingegen das folgende Zitat: "Carsten Biesok von der Landtagsfraktion der FDP, die in Sachsen mitregiert, meinte, die Ereignisse zeigten, dass man der Polizei bestimmte Mittel ‘nicht in die Hände geben dürfe’. Das gelte vor allem für die Vorratsdatenspeicherung und präventive Telefonüberwachung."

Dem kann man in der Tat nichts mehr hinzufügen.

 

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1 thought on “Polizei in Sachsen greift Handydaten ab

  1. Interessant finde ich, dass
    Interessant finde ich, dass ich in noch keinem Artikel eine konkrete Aussage zu den genannten 138.000 Datensätzen finden konnte.

    Bezieht sich Datensatz auf die in den Mobilfunkzellen angemeldeten Geräte oder auf Verbindungsdatensätze?
    Wären es Verbindungsdatensätze, kommt man recht einfach auf gut 276.000 Mobilfunkteilnehmer, abzüglich der mehrfachen Gespräche der gleichen Teilnehmer und derer, die sich gegenseitig in den gesammelten Funkzellen kontaktiert haben.

    Aber nach meinem Rechtsverständnis wären schon 100 Datensätze zuviel.
    Evtl brauchen auch einige Richter mal ein Update auf Ver. 2.0 um zu verstehen, dass Verbindungsdaten kein Spielzeug sind.

    Grüße
    Hope

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