Bestandsdatenauskunft tritt in Kraft – Verfassungsklage

Derzeit ist die Aufregung über die Datenschnüffelei ausländischer Geheimdienste groß. Was viele (vor allem die Politiker, die sich nun über PRISM aufregen) aber dabei vergessen: wir sind im eigenen Land nicht viel besser. Seit heute nacht gilt das neue Gesetz zur Bestandsdatenauskunft. Offiziell handelt es sich lediglich um die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes.

Bei Bestandsdaten handelt es sich um die Daten, die beim Telekommunikationsanbieter (Festnetztelefonie, Mobilfunk, Internet) eh schon vorliegen. Dazu zählen unter anderem Name, Anschrift, Bankverbindung, aber auch PIN/PUK des Handys oder Passwörter für ihren Internetzugang wie z.B. für Mail oder auch den DSL-Router. Aber interessanterweise auch die IP-Adresse. Diese Daten dürfen von einer Vielzahl von Behörden abgefragt werden, auch bei Ordnungswidrigkeiten.

Was die IP-Adresse anbelangt, so kann durch regelmäßige und automatisierte Abfragen die hohe Hürde des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung unterlaufen werden. Daß ein Zugriff auf meine PIN/PUK bzw. Passwörter ein striktes No-Go ist und meine digitale Privatsphäre komplett aushebelt, brauch ich hoffentlich nicht extra zu erwähnen.

Mit der Bestandsdatenauskunft schaffen wir zusätzliche Datenberge, auf die dann auch ausländische Geheimdienste ungeniert zugreifen, wenn sie es nicht ohnehin schon tun. Daß viele Politiker, insbesondere der Union, nun empört über die ausländischen Geheimdienste sind, ist heuchlerisch, da sie selber entsprechenden Gesetzen in Deutschland ihre Zustimmung gegeben haben bzw. diese umsetzen wollen, wie etwas das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

Katharina Nocun und Patrik Breyer werden nun eine Verfassungsklage gegen die Bestandsdatenauskunft einreichen. Ich habe mich dieser Klage angeschlossen und mit mir zahlreiche andere Menschen (3277 veröffentlichte Unterstützer bei über 15000 erstellten Vollmachten).

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