Verfassungsklage gegen Bestandsdatenauskunft gestartet

Letzte Woche Freitag hat der Bundesrat das Änderungsgesetz zur Bestandsdatenauskunft durchgewunken. Damit werden die Abfragen bei Internet- und Telefonanbietern neu geordnet. Zusätzlich zu den bisherigen Daten wie Name, Adresse und etwa Bankverbindung, können die Behörden nun auch weitere Daten wie PIN und PUK des Handys oder Passwörter und IP-Adressen abfragen. Ebenso aber auch die Konfiguration des DSL-Routers. Und das nicht nur bei schweren Straftaten, sondern auch bei einfachen Ordnungswidrigkeiten. Nähere Infos finden sich auf www.bestandsdatenauskunft.de.

Daß es quasi kaum noch Privatsphäre geben kann, wenn die Behörden über PIN und Passwörter verfügen, sollte einleuchtend sein. Offenbar aber nicht den Parteien in Bundestag und Bundesrat. Hoffen wir, daß zumindest das Bundesverfassungsgericht diese Gefahr sehen wird, denn zwei Aktivisten und Piraten haben nun eine Verfassungsklage angekündigt: Katharina Nocun aus Osnabrück und Patrick Breyer aus Kiel:

Die Verfassungsbeschwerde ist so aufgebaut, daß es exemplarisch verschiedene Beschwerdeführer geben wird und alle anderen diese mit ihrer Vollmacht unterstützen. Die Klage wird übrigens von Meinhart Starostik vertreten, der auch schon bei vorherigen Klagen in Karlsruhe verantwortlich zeichnete.

Da mit der Unterstützung der Klage keinerlei Kosten verbunden ist, kann man also getrost sich auf http://stopp-bda.de/ beteiligen.

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