Bestandsdatenauskunft kommt

Der Bundestag hat gestern in einer ähnlichen Aktion wie beim Meldegesetz im letzten Jahr die Änderung des Telekommunikationsgesetzes zur Bestandsdatenauskunft durchgewunken. Bei der Änderung geht es unter anderem darum, daß bei Anfragen der Behörden bei Internet- oder Mobilfunkprovidern nicht nur die bisherigen Bestandsdaten wie Name, Adresse, Alter gespeichert und abgefragt werden, sondern auch zu Passwörtern, PINs und PUKs.

Wie man beim Artikel von Katharina in ihrem Blog am Screenshot der gestrigen Abstimmung sehen kann, wiederholt sich die Szenerie im Bundestag wie beim Meldegesetz: nur wenige Abgeordnete sitzen noch spät abends im Plenum und stimmen in 2. und 3. Lesung über ein Gesetz ab, was die Grundrechte von 80 Mio. Bundesbürgern verletzt.

Wir haben hier gleich mehrere Probleme: 

  1. Es wurde mal wieder nicht die Beschlußfähigkeit des Bundestages festgestellt, obwohl das jeder popelige Sport-, Tauben- oder Briefmarkenverein bei Mitgliederversammlungen machen muss.
  2. Wie gestern auf Twitter bekannt wurde, scheint auch die ehemals vorhandene Mehrheit im Bundesrat zu bröckeln, weil unter anderem Nordrhein-Westfalen eingeknickt ist. Damit wird das nicht zustimmungspflichte, aber widerspruchsfähige Gesetz ungehindert den Bundesrat passieren können.
  3. Die Bestandsdatenauskunft kann bereits bei einfachen Ordnungswidrigkeiten erfolgen. Das heißt zum Beispiel beim Falschparken. Eine Herausgabe von PINs und Passwörtern lehne ich kategorisch ab, da dies für mich zum unbedinten Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gehört.

Insgesamt wieder ein trauriges Ergebnis unserer Demokratie.

Patrick Breyer, der bereits gegen die alte Fassung der Bestandsdatenauskunft geklagt und in Teilen Recht bekommen hatte, hat bereits angekündigt, wieder in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht zu klagen.

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