Petition gegen Gema-Vermutung im Endspurt erfolgreich

Seit dem 20. September konnte die Petition gegen die Gema-Vermutung auf dem Petitionsserver des Deutschen Bundestags mitgezeichnet werden. Die Petition lief auch ganz gut an, verlor dann aber deutlich an Fahrt und dümpelte lange Zeit so zwischen 20-30000 Mitzeichnern herum. Erst vor 2-3 Tagen geschah dann wieder etwas, was man bei Petitionen schon das eine oder andere Mal sehen konnte: der Endspurt und die Mobilisierung im Internet. Selbst gestern abend fehlten zeitweise noch über 7000 Stimmen. Gegen 21:05 waren das Quorum von 50.000 Mitzeichnern genommen. Zeitweise hat die Zuwachsrate bei über 50 Mitzeichnern pro Minute gelegen. Damit kann der Hauptpetent David Henninger nun seine Petition, die “Gema-Vermutung aufzuheben und die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären”, vor dem Petitionsausschuß in einer öffentlichen Sitzung vorbringen.

Doch was ist die Gema-Vermutung? Worum geht es dabei? Da hilft mal wieder ein kurzer Blick in die Wikipedia:

Wer GEMA-freie Musik öffentlich aufführt oder gewerblich nutzt, muss, um Ansprüchen der GEMA zu entgehen, die Vermutung widerlegen, dass die genutzten Werke GEMA-pflichtig sind. Notwendig sind nach der bisherigen Rechtsprechung dafür die Nennung von Komponist, Texter, Bearbeiter und gegebenenfalls des Verlages, die an dem Werk beteiligt waren,[2] auch dann, wenn es sich um ausländische Musik handelt.[3] Kann die Sachlage nicht eindeutig geklärt werden, wird davon ausgegangen, dass die Musik nicht GEMA-frei ist, also zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind.

Per se gelten also erstmal alle Musikstücke, die in Deutschland aufgeführt werden, als Gema-pflichtig. Das macht es zum einen für Veranstalter einfach, weil sie einfach nur an die Gema zahlen müssen und sich nicht großartig um weitere Details kümmern müssen. Es heißt aber auch, daß man der Gema nachweisen muss, wenn man eben keine Gema-pflichtige Musik gespielt halt. Und das gestaltet sich mitunter ein bißchen schwierig und hat dann zum Resultat, daß man im Zweifel dann doch zahlen muss.

Bisher gab es dieses Problem eher weniger, weil praktisch alle Künstler (mehr oder weniger gezwungenermaßen) bei der Gema waren. Das Internet aber hat in den letzten Jahren neue, direktere Vertriebswege eröffnet. Bereits heute gibt es eine erklägliche Anzahl von Künstlern, die dem seltsamen Konstrukt Gema aus verschiedenen Gründen den Rücken kehren, wie etwa die Musikerin Zoe.Leela, die mit ihrer Kritik an der Gema durchaus für Aufsehen gesorgt hat.

Die Petition wird sicherlich nicht umgehend dazu führen, daß die Gema-Vermutung gekippt wird. Dazu ist der Einfluß der Gema-Lobbyisten viel zu groß in der Politik. Aber vielleicht wird eine gesellschaftliche Diskussion über die Gema angestoßen, die dann dazu führt, den einzelnen Künstler die Wahl zu lassen, welche Lieder er durch die Gema vertreten sehen will und welche nicht. Das Problem an der Gema ist nämlich, daß vornehmlich die großen und gutverdienenden Vorzeigekünstler ein Mitspracherecht in der Gema haben. Der überwiegende Teil der Kleinkünstler ist, um es drastisch zu sagen, nur unbedeutendes Zwangsmitglied.

Doch eine Gema-Reform kann nur der erste Schritt sein. Parallel dazu muss eine Reform des Urheberrechts her, die dem einzelnen Künstler mehr Macht über sein Werk gibt. Insbesondere die Macht, zu bestimmen, was er mit seinem Werk machen will und wie er damit Geld verdienen will. Auch hier bietet das Internet neue Möglichkeiten. Ein Künstler braucht heutzutage keine große Plattenfirma mehr, um seine Lieder unters Volk zu bringen. Ein kleines Heimstudio und ein Video bei Youtube reichen manchmal schon, um einen Künstler bekannt zu machen. Plattformen wie iTunes, Spotify, Amazon, etc. bieten dann die Möglichkeit, mit dem Song auch Geld zu verdienen.

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