Das BVerfG Urteil zum ESM

Gestern um kurz nach 10 Uhr war es also soweit: das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Eilantrag zum ESM entschieden und dem ESM im Grunde mit einer “Ja, aber…” Entscheidung zugestimmt, wie es zu erwarten war. Demnach muss die Haftungssumme begrenzt werden und der Bundestag muss bei Entscheidungen des ESM beteiligt werden. Darüberhinaus muss sichergestellt sein, daß völkerrechtlich klar gemacht werden muss, daß die Bundesrepublik sich nicht an den ESM-Vertrag gebunden fühlen muss, wenn eine der Auflagen verletzt wird. Außerdem müssen Bundestag und Bundesrat umfassend über den ESM informiert werden, Spiegel schreibt:

Noch nie in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts habe ein Eilantrag gegen einen völkerrechtlichen Vertrag Erfolg gehabt, erklärte Gauweiler. “Und noch nie hat das Bundesverfassungsgericht die Ratifikation eines völkerrechtlichen Vertrages davon abhängig gemacht, dass der Bundespräsident bei der Ratifikation völkerrechtliche Vorbehalte erklärt.”

Mit dem Urteil werde erschwert, “dass der ESM ohne weiteres zum Fass ohne Boden wird und dass Deutschland mit dem Mehrfachen seines Kapitalanteils haften muss”, sagte der CSU-Politiker. Das Bundesverfassungsgericht habe eine Haftungsbegrenzung auf den deutschen Kapitalanteil von 190 Milliarden Euro sichergestellt. Zudem habe das Gericht sichergestellt, “dass die von uns beanstandeten Geheimhaltungsvorschriften des ESM-Vertrages einer umfassenden Information des Parlaments nicht entgegenstehen”.

Das sind alles wichtige Punkte und Auflagen, die das Gericht da erteilt hat, aber trotzdem besteht meiner Meinung nach die Gefahr, daß diese Auflagen mit der Zeit ähnlich durch die politische Realität unterlaufen werden wie zum Beispiel die Stabilitätskriterien im Maastricht Vertrag. Ich sehe also keinen Grund für Jubel, weder auf der einen noch auf der anderen Seite. Denn mit den Auflagen mutiert der von den Politikern immer so geforderte ESM mit angeblich scharfen und wirkungsvollen Maßnahmen zu einem müden, fast zahnlosen Tiger. Auf der Seite der Gegner kann man sich eigentlich auch nicht freuen, da das Ziel, den ESM zu stoppen, ja nicht erreicht worden ist. Deutschland hängt derzeit immer noch über die Beteiligung an der EZB mit einer potentiell unbegrenzten Summe mit drin, vor allem dann, wenn andere Geberländer ausfallen.

Andererseits: dies ist gestern erst die Entscheidung im Eilverfahren gewesen. Was die Karlsruher Richter im Hauptverfahren urteilen werden, ist noch offen. Zunächst kann der ESM erst einmal unter Vorbehalt an den Start gehen. Wenn das BVerfG im Hauptverfahren zu einer anderen Beurteilung kommt, daß etwa systemisch bedingt die Haftungsgrenze eben nicht begrenzt werden kann, dann wäre die Auflage verletzt, die Haftungssumme auf 190 Mrd. Euro zu begrenzen und Deutschland bräuchte sich nicht mehr völkerrechtlich an den ESM-Vertrag gebunden fühlen. Nun ist es natürlich schwierig zu glauben, daß die Bundesregierung sich nicht mehr gebunden fühlt.

Ebenfalls im Hauptverfahren wird dann auch über die geplante EZB-Praxis entschieden, bei der die EZB Staatsanleihen der EU-Staaten aufkaufen will. Also die Schulden dieser Länder faktisch mit der Notenpresse kurieren will.

Alles in allem ein unbefriedigendes Ergebnis für mich. Karlsruhe mag diverse Gesetze und Verträge geprüft und juristisch beurteilt haben, aber ich denke, daß dies in einem Fall nicht ausreicht, indem das Wohl und Wehe aller auf dem Spiel steht. Ich finde, die technokratische Entscheidung von Politik und BVerfG reicht nicht mehr aus, sondern wir brauchen eine breite Diskussion in und mit der Bevölkerung über die Auswirkungen, den Umfang und den Weg der europäischen Integration. Und genau dieser Diskussion gehen Politik und BVerfG aus dem Weg. Das BVerfG weil es eigentlich nicht seine Aufgabe ist, die Politik, weil es diese Diskussion scheut. Vielmehr möchte die Politik, vor allem in Gestalt der Regierung, lieber weiterhin technokratisch via Brüssel in Europa regieren. Genau das ist aber meiner Meinung nach der falsche Weg: wir brauchen mehr Demokratie und mehr direkte Mitbestimmung in Europa und weniger Einfluß der Finanzlobby. Denn all die Millarden gehen nicht an die Bürger nach Griechenland oder Spanien, sondern an die ausländischen Banken, denen Griechenland und Spanien eben Geld schuldet. Das Urteil verhindert nun andere Ansätze zur Lösung der Krise, wie sie etwa in Island erfolgreich waren.

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1 thought on “Das BVerfG Urteil zum ESM

  1. Ein schlechter Tag für die Demokratie!
    Das Urteil war doch ein politisches Urteil im Eilverfahren, mit dem Bundesverfassungsgericht als politischen Player, nicht als unabhängigem Gericht mit einer für ganz Europa bedeutenden Entscheidung. Der ESM ist grundgesetzwidrig. Das Budgetrecht liegt laut Grundgesetz beim Bundestag. Laut Demokratieprinzip muss eine Entscheidung auch wieder rückgängig gemacht werden können durch Neuwahl (beim ESM nicht mehr der Fall). Der ESM verstößt außerdem gegen das Rechtsstaatprinzip und steht über dem Gesetz und damit dem Rechtsstaat, kann nicht verklagt werden, alle Mitarbeiter genießen gerichtliche Immunität usw.usw.

    (http://europablog.net/post/31465397933/farce-im-namen-des-volkes-verfassungsgericht-genehmigt)

    Schon das endgültige Urteil ist wohl etwas wackliger, will das Bundesverfassungsgericht in Zukunft noch ernst genommen werden.
    (http://www.welt.de/politik/article109646797/Karlsruhe-zoegert-mit-endgueltigem-ESM-Urteil.html)

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