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Heute soll beim BVerfG über den Eilantrag von Gauweiler entschieden werden, der sich auf die geänderten Bedingungen bei der EZB bezieht. Morgen soll voraussichtlich über den Eilantrag von Gauweiler, Däubler-Gmelin vom Verein Mehr Demokratie und weiteren 37.000 Klägern entschieden werden. Welche Entscheidungen sind möglich?
Insgesamt fürchte ich aber, daß das BVerfG den ESM mit Auflagen genehmigen wird. Ob das BVerfG dem Druck standhält, den Politik und teilweise die Medien aufbauen, ist schwer zu sagen. Ich würde es mir aber wünschen. Das hätte auch nichts mit Nationalismus zu tun, sondern mit der Beurteilung, ob der ESM gegen das Grundgesetz verstößt, etwa weil das Budgetrecht des Bundestags unterlaufen werden würde. Die Entscheidung der EZB, notfalls mit der Notenpresse in der Hinterhand die faulen Kredite der Staaten aufzukaufen, zeigt zudem, daß die Bestimmungen des ESMs nicht so strikt und eng sind, wie es uns die Politiker gerne glauben machen wollen. Das Spielchen haben wir auch schon beim Stabilitätspakt und der Grenze der Neuverschuldung durch. Vor der Einführung des Euros bewarb die CDU z.B. den Euro mit den Worten (Bild des Wahlplakats):
"Muss Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen? Klares Nein! Der Maastrichter Vertrag verbietet ausdrücklich, dass die Europäische Union oder die anderen EU-Partner für die Schulden eines Mitgliedsstaates haften. Mit den Stabilitätskriterien des Vertrags und dem Stabilitätspakt wird von vorne herein sichergestellt, dass die Nettoneuverschuldung auf unter 3% des Bruttoinlandsprodukts begrenzt wird. Die Euro-Teilnehmerstaaten werden daher ohne Probleme ihren Schuldendienst leisten können. Eine Überschuldung eines Euro-Teilnehmerstaats kann daher von vorneherein ausgeschlossen werden."
CDU-Wahlplakat von 1999.
Soweit zu dem Thema. Deshalb ist es auch wenig glaubwürdig, wenn Politiker nun davon sprechen, daß der ESM dies oder jenes Limit hat und die Staaten, deren Schulden von der EZB aufgekauft werden, dafür ja auch Gegenleistungen bringen müssen.
Im Gegenteil müssen wir und auch das BVerfG eigentlich davon ausgehen, daß diese Zusicherungen nicht die Zeit wert ist, in der sie gegeben werden. Das ist natürlich schwierig für das BVerfG, seine Entscheidung auf mögliche Entwicklungen hin auszurichten, aber da griff Draghi von der EZB ja voreilig in die Kiste mit den Tricks und zauberte die Idee mit der Notenpresse hervor. Das BVerfG kann somit einen aktuell vorliegenden Fall dazu hernehmen, um eine komplette Ablehnung mit der Unwägbarkeit des ESMs und der möglichen Folgen auf z.B. das Budgetrecht des Bundestags zu begründen. Darüber hinaus finden sich in den anderen europäischen Verträgen (Maastricht, Lissabon) ja auch Klauseln, die eine Vergemeinschaftung der Schulden ausschließen.
Wenn das BVerfG also heute über den neuerlichen Eilantrag entscheidet, wird es also sehr spannend. Ich würde mir wünschen, daß die morgige Entscheidung verschoben wird und das BVerfG sich mehr Zeit ausbedingt, bis es zu einer ordentlichen Entscheidung gekommen ist. Aus meiner Sicht und Einschätzung kann dies eigentlich nur die Ablehnung des ESMs bedeuten. Ich fürchte aber, daß das BVerfG dem ESM unter Auflagen zustimmt. Diese Auflagen könnten aber den ESM lähmen und sinnlos machen und durch zusätzliche Regeln könnten die Auflagen des BVerfG dann unterlaufen werden. Insofern wäre eine Ablehnung ein klares und eindeutiges Statement und die Politik müsste nach anderen Lösungen suchen, etwa das isländische Modell.
Spätestens morgen abend werden wir schlauer sein...
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