Wenn die Demokratie zu Protokoll gegeben wird…

Die Farce um das neue Meldegesetz weitet sich aus. Die Opposition meint, sie hätte getan was sie konnte und Öffentlichkeit hergestellt. Die Koaition tut auch überrascht, weil man ja eigentlich die Einwilligungs- und nicht die Widerspruchslösung wollte. Gekommen ist es dann anders, wie wir nun wissen. Die Kritik war zahlreich und vielfältig, sowohl inhaltlich als auch vom Verfahren her.

Inhaltlich, weil eben keine Einwilligungslösung (Opt-In), sondern eine wirkungslose Widerspruchslösung (Opt-Out) vom Bundestag beschlossen worden ist. Vom Zustandekommen her, weil nur ca. 30 Abgeordnete den Weg in den Plenarsaal gefunden hatten und die restlichen lieber das EM-Fußballspiel geschaut haben. Weil die Änderungen erst am Tage zuvor in die Gesetzesvorlage hineingeschrieben wurden. Angeblich war das zwar schon in den Ausschüssen diskutiert worden, aber die abstimmenden Parlamentarier waren vielleicht nicht darüber informiert. Aber es war irgendwie alles noch seltsamer, wie Heise berichtet

Außerdem war laut Spiegel in den Hilfen aus dem Innenministerium der neue Paragraf 44 Absatz 4 enthalten, der es Adresshändlern erlaubt, vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die Betroffenen widersprochen haben. Erstmals sei die Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April öffentlich geworden. Damals habe der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt versehentlich über den Absatz 4 gesprochen, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext stand, sondern nur Teil der unter der Hand vereinbarten Änderungen war. Der entlarvende Lapsus sei jedoch keinem so richtig aufgefallen, auch der Opposition nicht. Die Reden waren damals zu Protokoll gegeben und nicht im Plenarsaal gehalten worden.

Erst verplappert sich der Abgeordnete Helmut Brandt bereits in der 1. Lesung und offenbart, daß diese Änderung von langer Hand geplant war, und dann stellt sich auch noch heraus, daß die Opposition wieder gepennt hat, denn die Aussage Brandts wurde auch bloß zu Protokoll gegeben – aber niemand hat es gelesen! Und das ist das eigentliche Problem dieser Lesungen und “parlamentarischer Debatten”, die bloß zu Protokoll gegeben werden. Es ist anzunehmen, daß eine richtige gehaltene Rede und aufmerksame Abgeordnete, die nicht nur in ihre iPads schauen, diesen Lapsus von Brandt wahrgenomen und nachgehakt hätten.

Das Parlament ist dazu da, Gesetze zu verabschieden. Dies beinhaltet natürlich die Vorarbeit in den Ausschüssen, die die eigentliche Arbeit an den Gesetzesvorlagen machen. Aber im Plenum muss das Gesetz verabschiedet werden und dazu reicht es meiner Meinung und meinem demokratischem Grundverständnis nach nicht aus, daß Debatten vor leeren Haus lediglich zu Protokoll gegeben werden. Es ist notwendig, daß wirklich und wahrhaftig im Plenum diskutiert wird.

Es hieß in der Diskussion, daß der Bundestag nicht anders arbeiten könne. Die Anwesenheit im Plenum sei nur während der Kernzeit notwendig, wobei auch noch nicht einmal das zutreffend ist: die Abgeordneten müssen lediglich im Gebäude sein, um als anwesend zu gelten – und somit ihr Sitzungsgeld zu bekommen. Es tut mir leid, aber dafür habe ich als Bürger und Wähler kein Verständnis und fühle mich nicht für voll genommen, sondern veräppelt. Wenn der Bundestag mit der Vielzahl der Ausschüsse und Gesetze überfordert ist, dann muss die Geschätfsordnung geändert werden, aber es kann und darf nicht angehen, daß Gesetze auf diese Art und Weise durch das Parlament gepeitscht werden.

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1 thought on “Wenn die Demokratie zu Protokoll gegeben wird…

  1. Das hat das Geschmeiß doch
    Das hat das Geschmeiß doch geplant

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