Demokratiekrise durch Meldegesetz?

Das neue Meldegesetz legt nicht nur offen, daß einigen Leuten in der Regierung unsere Daten schnurzpiepegal sind, sondern offenbart auch eine tiefe Demokratiekrise. Wie bereits gestern schon geschrieben, war der Bundestag offensichtlich gar nicht beschlußfähig. Daß die Beschlußunfähigkeit nicht von Amts wegen durch den Sitzungsvorstand, in diesem Fall Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, festgestellt wurde, ist eigentlich der übergeordnete Skandal. Ein Skandal, der leider zur Alltäglichkeit geworden ist und niemanden mehr aufzuregen scheint.

So hat Kine_h in ihrem Blog ihr Schreiben an den Bundestag veröffentlicht, indem sie nach dem Grund fragt, wieso die Beschlußunfähigkeit nicht festgestellt wurde. Aus der Antwort der Fraktion der Linken: 

Vielen Dank für Ihre Schreiben.
Ich finde, Sie haben vollkommen Recht in Ihrer Ablehnung des geplanten neuen Melderechts und die Besetzung des Bundestagsplenums in den Abendstunden ist ein stets betrübliches Thema. Für die Uhrzeit (20:51 Uhr) war das Plenum eher schon gut besucht. Das Ergebnis der Abstimmung hätte sich leider auch nicht geändert, wäre das Plenum voll besetzt gewesen: Koalition dafür, Opposition komplett dagegen, die Gründe sind im Protokoll http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17187.pdf nachzulesen.

Und genau da ist ja auch das Problem, daß diese Anwesenheitsquote unterirdisch ist. Zwar achten die Parteien wohl darauf, daß das Verhältnis zwischen den Parteien stimmig ist, also wenn weniger Abgeordnete der Koalition anwesend sind, dann stellt die Opposition das Verhältnis wieder durch die Abwesenheit eigener Abgeordneter wieder her. Aber das kann ja nicht Sinn und Zweck eines gewählten Parlaments mit über 600 Abgeordneten sein, wenn das Gleiche dann auch mit 20 Abgeordneten erledigt werden kann. Darüberhinaus ist es natürlich ein Problem, wenn die Reden nur zu Protokoll gegeben werden. Ich hatte das vor fast genau 3 Jahren bereits thematisiert: 

Das ist in der Tat ein Unding, daß Gesetze überhaupt auf diese Art und Weise verabschiedet werden können. Denn das Wesen der Debatte ist ja, daß eben debattiert und nicht bloß zu Protokoll gegeben wird. Denn die Protokolle wird vermutlich eh niemand lesen. Es ist anzunehmen, daß die Protokoll in Ablage “P” abgelegt werden. Wenn nicht physikalisch, so dann doch wenigstens mental. Insofern wundert es auch nicht, wie schlampig manche Gesetze sind, die verabschiedet wurden. Eben weil niemand mehr eine Kontrolle im Rahmen von Debatten auswirkt. Natürlich darf man sich keiner Illusion hingeben, daß kritische Stimmen bei Debatten gehört, zur Kenntnis genommen und darauf reagiert wird. Das hat zuletzt auch das Zensurgesetz bewiesen, daß Argumente in einer Debatte nicht unbedingt beachtet werden.

Es halt sich also nichts geändert, außer das konkrete Gesetz, das gerade verabschiedet wurde. Und die Aufregung, die nun herrscht. Endlich einmal!

Jedenfalls war heute ein heftiges Rauschen im Online- und Offline-Blätter-Wald. Einiges der Medienberichte ist auf Netzpolitik gesammelt. Auch Abgeordnetenwatch hat einiges zu den Hintergründen des Zustandekommens: 

Doch beschlossen hat der Bundestag am 28. Juni etwas ganz anderes. Beinahe handstreichartig war die Gesetzesvorlage am Vortag noch einmal geändert worden. Im Innenausschuss stand ein Änderungsantrag zur Abstimmung, der nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen von den Abgeordneten Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP) eingebracht worden war. Dieser wurde von den anwesenden Mitgliedern von CDU, CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition beschlossen und am Folgetag in rekordverdächtigen 14 Sekunden in dritter Lesung und ohne Aussprache durch den Bundestag gewunken. Von einer ausdrücklichen Zustimmung zur Übermittlung von persönlichen Daten, zum Beispiel an Adresshändler, ist darin plötzlich keine Rede mehr – ganz im Gegenteil: Nun sollen Verbraucher aktiv Widerspruch dagegen einlegen, dass das Einwohnermeldeamt ihre Daten an einen Adresshändler oder ein Unternehmen weiterverkauft.

Dort sollte man aber auch den Kommentar von Gerold Reichenbach in den Kommentaren lesen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedenfalls jetzt groß, daß die ursprüngliche Opt-In Version letztendlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit auch wirklich Gesetz wird. Aber um zukünftige Gesetze dieser Art zu verhindern, die im Schweinsgalopp durch das Parlament geprügelt werden, muss sich etwas ändern. Die Debatte um das Meldegesetz bietet nun die Chance, auf eine Änderung im parlamentarischen Betrieb hinzuwirken.

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