Neues Leistungsschutzrecht greift Blogger direkt an

Jetzt ist es passiert: der Referentenentwurf für das neue Leistungsschutzrecht ist an die Öffentlichkeit gekommen. Leistungsschutzrecht? Was ist denn das? Genau! Kennt noch niemand, ist nämlich noch neu. Zumindest in der Version für Presseverleger. Für die Film- und Musikbranche gibt es sowas nämlich schon. Da können doch wohl die Presseverleger nicht außen vor bleiben! Netzpolitik hat jedenfalls den Entwurfstext im Wortlaut.

Aber auch Udo Vetter vom Lawblog hat bereits das Leistungsschutzrecht kommentiert und kommt zu entsprechenden Ergebnissen: 

Über das Leistungsschutzrecht für Verlage wurde viel diskutiert. Heute ist der Referentenentwurf aus dem Justizministerium an die Öffentlichkeit gelangt. Das Papier ist ein Konjunkturprogramm für Rechtsanwälte. Gleichzeitig ist es ein Kniefall vor der Verlegerlobby. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich damit bestätigt.

Auch Thomas Stadler im Internet-law Blog läßt kein gutes Haar am Entwurf: 

Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Verlage sind einige Einschränkungen erkennbar. Nach dem aktuellen Entwurf ist vom Schutz nur das öffentliche Zugänglichmachen zu gewerblichen Zwecken umfasst. Das Leistungsschutzrecht wird damit auf Internetsachverhalte beschränkt. Die Beschränkung auf gewerbliche Zwecke soll offenbar dazu dienen, Hobbyblogger auszunehmen. Die Gesetzesbegründung erläuert allerdings, dass ein Blogger, der sich in seinem Blog mit seinem beruflichen Schwerpunktthema auseinandersetzt, ebenfalls zu gewerblichen Zwecken handelt, wenn er Presseerzeugnisse nutzt. Der Jounalist oder Jurist der also nebenher zu seinem hauptberuflichen Themenkreis bloggt, handelt nach dieser Lesart ebenfalls schon gewerblich.

Und auch der Jurist Jan Mönikes von der SPD schreibt: 

Sehr häufig werden Blogger – wie ich selbst – jedoch zumindest im Kontext ihres Berufes Texte veröffentlichen. Sie also sollen eindeutig erfasst werden, denn auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es gerade nicht an. Wer dagegen interessanter Weise bei diesem Entwurf ganz rausfallen könnte, ist dagegen ausgerechnet das Unternehmen, wegen dem die Verleger ja angeblich die Hilfe der Politik benötigten: Google News.

Daß ausgerechnet Google herausfällt, sich der Text aber stattdessen fast komplett auf Blogger zu beziehen scheint, hat auch Udo Vetter thematisiert: 

Der Schwenk weg von Google zu Netzpublizisten erscheint aus Verlegersicht folgerichtig. Offenbar hat man auch dort erkannt, dass sich beim Giganten aus den USA kein Geld holen lässt. Dieser wird seine deutschen News-Dienste im Zweifel eher abschalten, als dass er sich von den Medienhäusern über den Tisch ziehen lässt. Schon im Streit Youtube gegen GEMA praktiziert Google ja dieses Konzept, indem die Firma Musikvideos für den deutschen Markt einfach sperrt.

Was sind außerdem zehn oder 20 marktrelevante Suchmaschinen gegen abertausende, wenn nicht gar Millionen potenzieller Opfer? Damit meine ich alle Menschen, die in Blogs, auf Facebook und Twitter ins Internet schreiben. Einschließlich der unbedarften Kids, die man ebenso gleichmütig ins Messer des Leistungsschutzrechts laufen lassen wird, wie man sie und ihre Familien seit Jahren zu Opfern der Film- und Musikverwerter werden lässt.

Und so wird aus dem eigentlich angedachten Lex Google eher ein Lex Springer, denn offensichtlich steht Christoph Keese die treibende Kraft hinter dieser Gesetzesinitiative, die wohl eher ein Konjunkturprogramm für Abmahnanwälte als ein ausgewogener Entwurf für einen Interessenausgleich ist. Denn abmahnwürdig wären wohl schon kleinste Textstellen, wie etwa Überschriften oder Textanrisse. Da Links häufig die Überschrift als Bestandteil der URL enthalten, könnten sogar reine Links abmahnwürdig sein. Das Zitatrecht soll angeblich erhalten bleiben, aber halt nur, wenn man weder Werbung, noch Mikropaymentdienste wie Flattr einbindet, oder thematisch nahe an seinem Beruf bloggt. Das heißt, wenn ich ab und zu über Informatikthemen blogge, können mir Zitate zu politischen Themen zum Verhängnis und ich abgemahnt werden.

Zudem müsste jeder Blogger dann wohl mit jedem Verleger einzeln etwaige Vergütungen aushandeln bzw. bezahlen. Das ist natürlich ein Aufwand, den die allermeisen Blogger nicht treiben werden. Das Resultat kann dann also nur sein, daß Unmengen an Texten aus dem Internet verschwinden würden. Die Blogosphäre wäre in Deutschland quasi mit einem Schlag tot.

Uncategorized