Wulff und der Staatsgerichtshof

Bundespräsident Wulff hat gestern in einem ARD/ZDF-Interview versucht, sich in seiner Kredit-Affäre zu verteidigen. Das ist ihm mehr schlecht als recht gelungen. Dank eines Whistleblowers, Netzpolitik.org und zahlreichen fleißigen Helfern stand das Transkript des Interviews schon vor der offiziellen Sendung im Fernsehen im Piratenpad zur Verfügung. Ein Punkt, der mir heute morgen aufgefallen ist, ist folgender (Zeile 112 z.Zt.): 

Wulff: Die Landesregierung wird dazu sich äußern und dann ist jedem freigestellt, den Staatsgerichtshof anzurufen.

Prima!, dachte ich mir und hab mal nun bei Wikipedia geschaut, was dieser Staatsgerichtshof eigentlich ist und so macht. Die Erklärung ist aber, nunja, ernüchternd und wirft meiner Meinung nach erneut kein gutes Licht auf Wulff: 

Erst 1993 eröffnete der Landesgesetzgeber durch die Reform der – nun nicht mehr „vorläufig“ genannten – Niedersächsischen Verfassung[2] die Möglichkeit der Kommunalverfassungsbeschwerde: Klagen dürfen nur Gemeinden und Gemeindeverbände, die sich durch Landesgesetze in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung beeinträchtigt sehen. Bürger haben nicht die Möglichkeit, vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung zu erheben, in einem durch die Niedersächsische Verfassung gewährleisteten Grundrecht verletzt zu sein. Ihnen bleibt nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

Die Behauptung Wulffs, es sei "jedem freigestellt, den Staatsgerichtshof anzurufen", ist also schlichtweg falsch, es sei denn er meinte per Telefon. Das zeugt erneut von Wulffs Inkompetenz, wenn er als ehemaliger niedersächsischer Ministerpräsident nicht weiß, wer das oberste niedersächsische Gericht in Verfassungsfragen anrufen darf. Oder von seiner Ignoranz und Abgehobenheit.

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