Klientel-Lobbyist Siegfried Kauder fordert Netzsperren

Lange hat es nicht gedauert, bis sich Polter-Politiker Siegfried Kauder wieder zu seinem Lieblingsthema äußerte: den Netzsperren. In einem Artikel bei Spiegel Online äußerte sich der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages wie folgt: 

Medienunternehmen und Rechteinhaber drängen die Politik zu besseren Instrumenten gegen Raubkopierer – doch eine geplante Reform des Urheberrechts, der sogenannte "Dritte Korb", lässt seit über einem Jahr auf sich warten. Nun wird Siegfried Kauder, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages, ungeduldig und will ungeachtet etwaiger Pläne des Justizministeriums noch vor Weihnachten ein Gesetz dazu vorschlagen. Das kündigte er vor Vertretern der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) an.

"Wenn ein großes Werk nicht kommt, dann fange ich eben mit einem kleinen an", sagte Kauder gegenüber SPIEGEL ONLINE. Seine Idee: Ein Warnmodell, bei dem Rechteinhaber sich bei den Providern über Copyright-Sünder beschweren. Erst gibt es einen Hinweis, im wiederholten Fall dann Internet-Entzug – ganz ohne Gerichtsverfahren. Verfassungsrechtliche Bedenken hat er dabei nicht, denn die Sperre soll nur für einen kurzen Zeitraum gelten. "Ich denke da an drei Wochen", so Kauder. 

Laut Kauder soll dann also den Anschlußinhabern der Internetanschluß für 3 Wochen gesperrt werden, wenn irgendjemand behauptet, daß darüber Rechtsverstöße wie zum Beispiel das "illegale Herunterladen" von Musik oder Filmen begangen werden.

Daß man anhand der IP-Adresse, die beim Provider aufläuft aber lediglich den Anschlußinhaber, aber nicht denjenigen ermitteln kann, der diese angebliche Rechtsverletzung begangen hat, ist bei Herrn Kauder noch immer nich angekommen. Ebenso dürfte das bloße Herunterladen auch gar nicht strafbar sein. Was jedoch strafbar ist, ist das in den Verkehr bringen von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung des Rechteinhabers.

Mal davon abgesehen, daß sich die derzeitige Koalition wohl in ihrem Koalitionsvertrag jegliche Art von Netzsperren ausgeschlossen hat (vielen Dank an Jan für Pointer, s. Kommentar), dürften Internetsperren ohne richterliche Anordnung wohl auch nicht verfassungskonform sein, da es sich hierbei wohl um einen massiven Eingriff in das Privatleben des Bürgers handeln dürfte. Immerhin könnte in Zeiten der Internettelefonie damit auch das Abschalten des Telefons verbunden sein.

Eine interessante Tatsache sollte aber auch bei diesem Thema in Verbindung mit Siegfried Kauder nicht unerwähnt bleiben: Siegfried Kauder ist nicht nur für die CDU Mitglied des Bundestages, sondern auch gleichzeitig der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. und somit wohl kaum unvoreingenommen. Oder mit anderen Worten: Siegfried Kauder betreibt hier Klientelpolitik allererster Güte. Hier versucht nicht ein gewählter Volksvertreter Politik zu machen, sondern ein Vertreter einer Wirtschaftsvereinigung versucht massiv, protektionistisch das Wirtschaftsinteresse der Mitglieder dieser Vereinigung durchzusetzen.

Und im Übrigen bin ich der Meinung, daß S. Kauder sein Mandat verlieren sollte…

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