Frag deine Politiker 2011 – Nicole von Leesen, CDU antwortet

Zu meiner besonderen Freude hat sich auch noch Nicole von Leesen von der CDU gefunden, meinen Fragenkatalog zu beantworten. Frau von Leesen hat sogar extra telefonisch angerufen, ob das denn noch rechtzeitig genug wäre. Beim Anruf dachte ich erst, daß es ein Donnerwetter wegen meines Berichts von der Wahlkampfveranstaltung vom Mittwoch geben würde. War aber nicht der Fall.

Hier nun die Antworten von Frau von Leesen:

1.) Die Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl 2006 lag bei 59,1%, 2002 jedoch noch bei 70,6%. Würde dieser Trend bestehen, würden dieses Jahr weniger als 50% der Wahlberechtigten zur Wahl gehen. Wie kann man, ihrer Meinung nach, den Bürger wieder für die Politik begeistern oder sehen Sie einen Unterschied zwischen Politikverdrossenheit und Wahlverdrossenheit?

Die negative Einstellung der Bevölkerung gegenüber politischen Objekten  (Parteien bzw. Parteipolitikern) hat eindeutig die Wahlverdrossenheit zur  Folge. Insofern sehe ich keinen Unterschied zwischen Politik- und  Wahlverdrossenheit, sondern das Eine bedingt das Andere.
Die Bürger sind in den letzten Jahren kritischer und emanzipierter geworden  gegenüber den Parteien und deren Politik bzw. deren Politikern. Die  Enttäuschung der Bürger über eingeschlagene Richtungen und/oder  Entscheidungen ist eindeutig vorhanden (vgl. Stuttgart 21).
Meines Erachtens muss eine ehrlichere und bessere Kommunikation eingeschlagen  werden. Auch sollten die Menschen vorab besser informiert und dem Wunsch nach  mehr Beteiligung – und zwar vor Entscheidungen – stattgegeben werden.
Also: mehr Bürgerbeteiligung, direkte Ansprache der Bürger und Transparente  Verfahren

Ehrlichkeit sollte sowieso in der Politik gelebt werden. Oder anders: wer unehrlich ist und gar wissentlich lügt, hat in der Politik nichts zu suchen.

2.) Im März gab es in Japan neben einer Naturkatastrophe auch noch einen atomaren Unfall. Dadurch hat sich die Stimmung in Sachen Atompolitik auch in Deutschland gewandelt. Die Bundesregierung reagierte mit dem erneuten Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022. Gleichzeitig sollen die erneuerbaren Energien gefördert werden. Wie sehen Sie diese Entwicklung und welche Bedeutung hat dies für Mecklenburg-Vorpommern?

Dies stellt eindeutig eine große Chance für unser Bundesland dar. Mit  Baltic I und II sind die ersten Schritte getan. In diesem Zusammenhang sollte  auch der Strukturwandel der Werften nicht aus dem Blick gelassen werde, d.h.  diese sollten umgerüstet werden um weitere Offshore Anlagen bauen zu  können. Ich sehe Rostock in Zukunft als Kompetenzzentrum für erneuerbare  Energien, da wir sowohl über die logistischen Voraussetzungen als auch über  bereits vorhandene Zulieferbetriebe und die Universität verfügen.

Hmmm, hinsichtlich der Werften bin ich etwas skeptisch. Ich glaube, der Zug ist abgefahren. Vielleicht muss man eher auf vernünftige Nachnutzungskonzepte setzen, wenn man erkennt, daß das Pferd tot ist, das man reitet.
In meiner alten Heimat Georgsmarienhütte kollabierte in den 80er Jahren das Klöckner-Stahlwerk. Es wurde von Jürgen Großmann in einem Management-Buy-Out übernommen, der statt eines Kohleofens einen Lichtbogenofen einführte, was ihn dann letztendlich an die Spitze von RWE brachte. Das Stahlwerk selber wurde verkleinert und auf den freigewordenen Flächen wurden viele kleinere Firmen angesiedelt. Die Diversifizierung auf dem alten Klöckner-Gelände ist zweifelslos vorteilhaft für die Stadt. Setzt man nur auf den Bau von Windkraftanlagen, dann ersetzt man eine Schwerpunktindustrie durch eine andere, so daß abzusehen ist, daß die grundlegenden strukturellen Probleme mit anderen Vorzeichen weiter bestehen werden, wenn es auch der Windkraftindustrie einmal schlecht gehen wird. Immer nur auf ein Pferd zu setzen, halte ich für falsch.

3.) Im Jahr 2007 fand in Heiligendamm der G8-Gipfel statt. Zu diesem Zweck wurden einige Gesetze erlassen und technische Maßnahmen ergriffen (z.B. Überwachungskameras), um die Sicherheit der G8-Teilnehmer zu gewährleisten. Im Frühjahr diesen Jahres wurden diese ursprünglich befristeten Gesetze entfristet, u.a. auch das Kfz-Screening, bei dem zehntausende von Kennzeichen automatisch erfaßt und mit einer Datenbank abgeglichen wurden. Dabei wurden hauptsächlich Verstöße gegen das  Haftpflichtversicherungsgesetz festgestellt, jedoch kein einziger Terrorist entdeckt. Wie stehen Sie zu der Entfristung dieser Gesetze?

Meines Erachtens sind diese gerade wieder verlängert worden.
Das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Sicherheit und Ordnung einerseits  und dem Datenschutz andererseits ist mir indes bewusst. Die Erfahrung der  letzten Jahre hat gezeigt, dass Überwachungskameras z.B. in öffentlichen  Verkehrsmitteln und Plätzen ein durchaus geeignetes Mittel zur  Kriminalitätsbekämpfung darstellen kann. Auch fühlen sich viele Menschen  subjektiv sicherer (Stichwort: Sicherheitsempfinden).

An diesem Punkt muss ich natürlich erwartungsgemäß Kontra geben! Da ich ja auch bei der Diskussionsrunde mit Thomas de Maiziere und Lorenz Caffier war, kann ich durchaus behaupten, daß ich eine diametral entgegen gesetzte Meinung habe. De Maiziere hat dort aus Art 1, Abs 1 GG den Anspruch des Bürgers auf staatlich garantierte Sicherheit abgeleitet: 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die Würde des Mensch ist unantastbar. Der Staat hat diese Würde zu schützen. Von Sicherheit steht da nichts, vielmehr aber definiert sich die Würde des Menschen über dessen Freiheit. Das heißt, daß der Staat die Freiheit des Menschen zu achten und zu schützen hat. Mit den zahlreichen Sicherheitsgesetzen, die nicht nur seit dem 11. September 2001, sondern auch schon davor erlassen wurden, schützt der Staat aber nicht die Freiheit der Menschen und ergo dessen Würde, sondern schränkt sie immer weiter ein. Wer dauerhaft überwacht und wessen Kommunikation lückenlos auf Monate hinweg erfasst wird, der wird sich nicht mehr so verhalten, wie es das Grundgesetz fordert. Der wird sich anpassen und im schlimmsten Fall seine grundgesetzlich garantierten Rechte nicht mehr in Anspruch nehmen. Im Urteil des BVerfG hieß es (Abs. 211):

Zwar werden mit einer Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung, wie in § 113a TKG vorgesehen, nur die Verbindungsdaten (Zeitpunkt, Dauer, beteiligte Anschlüsse sowie – bei der Mobiltelefonie – der Standort) festgehalten, nicht aber auch der Inhalt der Kommunikation. Auch aus diesen Daten lassen sich jedoch bei umfassender und automatisierter Auswertung bis in die Intimsphäre hineinreichende inhaltliche Rückschlüsse ziehen. Adressaten (deren Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, Institutionen oder Interessenverbänden oder die von ihnen angebotenen Leistungen), Daten, Uhrzeit und Ort von Telefongesprächen erlauben, wenn sie über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, in ihrer Kombination detaillierte Aussagen zu gesellschaftlichen oder politischen Zugehörigkeiten sowie persönlichen Vorlieben, Neigungen und Schwächen derjenigen, deren Verbindungsdaten ausgewertet werden. Einen Vertraulichkeitsschutz gibt es insoweit nicht. Je nach Nutzung der Telekommunikation und künftig in zunehmender Dichte kann eine solche Speicherung die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers ermöglichen.

Das BVerfG sieht hier also bereits durch die bloße Speicherung der Verkehrsdaten die Intimsphäre des Bürgers und somit auch seine Würde verletzt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung führt in seiner Presseerklärung zum Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eine Forsa-Umfrage an: 

Einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2008[6] zufolge geht von der Vorratsdatenspeicherung eine erhebliche Abschreckungswirkung aus: Jeder zweite Deutsche würde wegen der Vorratsdatenspeicherung darauf verzichten, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen. Jede dreizehnte Person gab an, wegen der Verbindungsdatenspeicherung bereits mindestens einmal darauf verzichtet zu haben, Telefon, Handy oder E-Mail zu benutzen, was hochgerechnet 6,5 Mio. Deutschen entspricht.

Wenn also bereits Bürger auf Telefonate verzichtet haben, weil sie befürchten haben, daß ihre Gespräche protokolliert werden, dann bedeutet das eine Änderung im Kommunikationsverhalten der Bürger und somit eine Verletzung der Menschenwürde.
Das Sicherheitsempfinden der Menschen ist also in dieser Hinsicht schon gestört, da sie nun nicht mehr Verbrechen und Kriminalität fürchten müssen, sondern auch den Staat. Damit verstößt der Staat also bereits heute schon gegen die in den Art. 1-19 GG garantierten Grundrechte, die ja als Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat gelten.
Eine merkliche Erhöhung der Sicherheit ist indes nicht nachweisbar. Beim Kfz-Screening kann man die Verstöße gegen das Haftpflichtversicherungsgesetzt ja wohl kaum als Erhöhung der inneren Sicherheit werten, oder? Ebenso verhindert, wie so häufig in der Vergangenheit postuliert, eine Videoüberwachung keine Verbrechen. Im Gegenteil: durch die allgegenwärtige Videoüberwachung wird der Bürger in falscher Sicherheit gewiegt, da im Gegenzug zur Installation von Videokameras die Personaldecke bei Polizei und Sicherheitskräften abgebaut wird.

4.) Anfang des Jahres kam es in Tunesien, Ägypten und anderen Ländern zu Unruhe und teilweise zu erfolgreichen Revolutionen, die wie im Fall Syrien immer noch andauern und mitunter von den Machthabern blutig niedergeschlagen werden. Dabei spielt das Internet eine wichtige Rolle bei der Organisation von Protesten, so daß die Machthaber den freien Zugang zum Internet kontrollieren, einschränken oder gar komplett unterbinden. Wie stehen Sie zu dieser Art von Einflußnahme auf das Internet?

Das Internet hat die Kommunikation revolutioniert. Nie war es einfacher an Informationen zu kommen. Als Juristin fällt mir in diesem Zusammenhang  sofort Artikel 5 des Grundgesetzes ein. Dort heisst es in Absatz 1: "Jeder  hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und  zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu  unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch  Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Die  genannte Informationsfreiheit und darum geht es ja, ist Grundlage jeder  Demokratie. Sobald die Informationsfreiheit eingeschränkt, kontrolliert oder  gar unterbunden wird ist folglich die Demokratie in Gefahr. Einige  Einschränkungen möchte ich indes ausdrücklich zulassen und zwar im Bereich  Kinderpornographie, Antisemitischen Seiten usw..
Im Ergebnis kann ich sagen, dass das Internet – mit den eben benannten  Ausnahmen – weder kontrolliert, eingeschränkt oder der Zugang komplett  unterbunden werden sollte.
Es sollte für alle und überall frei zugänglich sein unter  Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte.

Wie Sie sehr richtig schlußfolgern, ist die Demokratie immer dann in Gefahr, wenn sich die Menschen nicht mehr frei und ungehindert informieren oder ihre Meinung äußern können. Dies ist aber auch dann der Fall, wenn die Menschen in ihrer Kommunikation lückenlos überwacht werden, wie im Kommentar zur vorherigen Antwort bereits dargelegt.
Was die aufgeführten "Einschränkungen" angeht: dieses sind sowieso strafbewehrt und verboten. Eine zusätzliche Infrastruktur, um diese Vergehen aus dem Netz herauszuhalten, ist nicht erforderlich. Verschiedene Aktionen von Bürgerrechtlern wie Alvar Freude oder Christian Bahls haben dies im Zuge der Diskussionen um das Zugangserschwerungsgesetz damals bewiesen.
Ein Zensurinfrastruktur zur Kontrolle des Internets sind rundherum abzulehnen. Man würde ja auch nicht auf die Idee kommen, den Verkauf von Papier zu regelmentieren, nur weil man darauf Gedanken aufschreiben kann, die gegen geltende Gesetze verstoßen?

5.) Nach dem 11. September 2001, also vor fast 10 Jahren, wurden zahlreiche Gesetze erlassen, die die Sicherheit der Bürger erhöhen sollen, aber gleichzeitig deren Freiheitsrechte einschränken. Im den Artikeln 1-19 des Grundgesetzes wird 20 mal der Begriff "Freiheit" aufgeführt, aber nur 2 mal der Begriff "Sicherheit". Wie stehen Sie zum Grundgesetz, der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der Balance von Freiheit und Sicherheit?

Ich bin ein absoluter Fan unseres Grundgesetzes. Es ist quasi die  "Hausordnung" unseres Staates und bestimmt eine Werteordnung. Das  Grundgesetz ist m.E. eine Erfolgsstory. Insbesondere Artikel 1 des GG  (Menschenwürde) ist hervorzuheben, da es die wichtigste Wertentscheidung des  Grundgesetzes ist. Nach der sogenannten "Objektformel" des  Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich aus der Menschenwürde der Anspruch  eines jeden Menschen, in allen staatlichen Verfahren stets als Subjekt und  nie als bloßes Objekt behandelt zu werden; der Einzelne hat also   Mitwirkungsrechte, d.h. er muss jedes staatliche Verhalten, das ihn betrifft,  selber beeinflussen können.
Freiheit ist ebenso ein hohes Gut, welches es zu schützen gilt. Die Balance  zwischen Freiheit und Sicherheit muss unter allen Umständen gewahrt bleiben.  Insbesondere wo Sicherheit zum Selbstzweck und die Freiheit untergeordnet  wird muss kritisch geschaut werden.

Wenn Sie ein absoluter Fan des Grundgesetzes sind, dann sind wir schon zu zweit! Allerdings scheint unsere Interpretation des Grundgesetzes dann doch unterschiedlich zu sein. Schon mit der immer noch vielfach von Unionspolitikern geforderten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird der Bürger zum Objekt staatlichen Überwachungswahns. Die Liste ließe sich mit der Einführung eines europaweiten Passenger Name Records (EU-PNR) bzw. die Übermittlung derselben Daten an die USA, sowie die Zahlungsverkehrs-Daten im Zuge des SWIFT-Abkommens beliebig weiterführen. Im Endeffekt wird der Bürger immer mehr zum Ziel staatlicher Überwachung. Und genau das will das Grundgesetz eigentlich verhindern.
Was die vielzitierte Balance zwischen Sicherheit und Freiheit angeht: es gibt sie nicht! Ganz einfach. Die Freiheit ist ganz einfach das höherwertige Gut, die Sicherheit ist der Freiheit untergeordnet. Das sind die Lehren, die der parlamentarische Rat aus den Erfahrungen der Nazi-Zeit gezogen und in das Grundgesetzt geschrieben hat.

6.) Die Proteste um die Verlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofes unter die Erde (Stuttgart21) ziehen sich schon seit letztem Herbst hin. Die Menschen dort finden sich offensichtlich nicht mit dem Bauvorhaben ab, da sie nicht den Nutzen sehen oder der Meinung sind, bei der Planung sei nicht alles mit rechten Dingen abgelaufen. Mithin wird Stuttgart21 als ein Meilenstein der Bürgerbeteiligung betrachtet. Die Bürger sollen frühzeitig und dauerhaft  in die Planungen von großen Bauvorhaben einbezogen und beteiligt werden. Wie stehen Sie zu Bürgerbeteiligung?

Wie bereits Eingangs dargestellt, sind deutliche Tendenzen vorhanden, dass  die Bürger beteiligt werden wollen. Gerade das bürgerschaftliche Engagement  ist eine wichtige Grundlage lokaler Demokratie. Lokale Demokratie kann m.E.  nur lebendig werden, wenn möglichst viele Bürger bereit sind, sich  einzumischen und Mitverantwortung zu übernehmen. Die Verfahren sollten  einfacher und transparenter gestaltet werden und die Ergebnisse sollten  veröffentlicht werden.

Absolut! Manche Verfahren sind per se einfach intransparent für den Bürger, der keine Zeit hat, sich Vollzeit mit den Gepflogenheiten zum Beispiel der Rostocker Bürgerschaft auseinander zu setzen. Auch hier bietet das Internet gute Möglichkeiten.

7.) In einigen Ländern wie den USA (data.gov) und Groß-Britannien (data.gov.uk) gibt es Projekte, die öffentliche Daten bzw. Daten der öffentlichen Hand der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Um diese Daten herum haben sich viele interessante Projekte entwickelt. Den Themenbereich kann man mit den Schlagworten Open Data, Open Access und Open Government umschreiben. Wie stehen Sie zu Open Data und Open Government?

Open data bzw. Open Government sind im Grunde auch eine Form der  Bürgerbeteiligung. Soweit keine höhergestellten Argumente gegen  entsprechende Veröffentlichungen stehen, sollten Daten grds. auch zur  Verfügung gestellt werden. Je Transparenter Verfahren gestaltet werden desto  mehr nehmen die Bürger auch daran teil und können sich mithin beteiligen.

Bei den "höhergestellten Argumenten" würde ich aber gleich die Definition nachreichen wollen: damit können eigentlich nur Daten gemeint sein, wo die Veröffentlichung gegen die (privaten) Persönlichkeitsrechte einzelner Personen verstoßen würde oder wo Leib und Leben in Gefahr sind. Verträge zwischen öffentlicher Hand und privaten Firmen sehe ich explizit nicht darunter fallen, sondern im Gegenteil sehe ich dabei den Anspruch der Bürger auf entsprechende Transparenz ganz besonders gegeben.

8.) In den Parlamenten, egal ob Bund, Land oder Stadt, gibt es Politiker, die für gewöhnlich Mitglied einer Partei sind. Bei Abstimmungen wird  häufig nach Fraktionsdisziplin abgestimmt. In Artikel 38 GG steht aber, daß Abgeordnete "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Sollten Politiker bei Abstimmungen mehr auf ihr Gewissen hören und weniger auf die Fraktionsdisziplin?

Gibt es eine Fraktionsdisziplin? Ich denke, dass jeder seine Entscheidungen selbst zu treffen und zu verantworten hat. Dies gilt insbesondere für  Politiker.

9.) Zum Schluß: was ist ihr ganz persönliches Herzensthema in der Politik?

Mein politisches Herzensthema ist zur Zeit Schule, Kultur und Sport, mithin  die Bildungspolitik. Es gibt nichts sozialeres als Bildung. Es muss gelingen,  dass alle Kinder einen Schulabschluss erreichen um eine Grundlage für die Zukunft zu haben.

Vielen Dank an Frau von Leesen für die Antworten! Auch wenn meine Meinung in gewissen Punkten völlig konträr zu der von Frau von Leesen steht, ist dies eher ein Ausdruck der politischen Auseinandersetzung. Insofern lade ich auch Frau von Leesen gerne zu einer Diskussion im Rahmen vom netzpolitischen Bier Rostock am 13. September ab 18 Uhr ein!

 

Uncategorized

1 thought on “Frag deine Politiker 2011 – Nicole von Leesen, CDU antwortet

Comments are closed.