Norwegen und die Grundrechte

Die Attentate in Norwegen sind schreckliche Taten, zweifelslos. Wer eine solche Tat vollbringt, muss vermutlich irgendwie weich in der Birne sein. Mal davon abgesehen, daß es überall durchgeknallte Idioten gibt. Demokratische Gesellschaften müssen mit diesem Risiko leben und es aushalten.

In der Printausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung gab es dieser Tage einen Leserkommentar. Dort hat sich eine Leserin verständlicherweise über diese Tat aufgeregt, aber am Ende ihres Leserbriefs über das Ziel hinaus geschossen. Dort vertrat sie nämlich die Auffasung, daß ein solcher Täter keinerlei Rechte mehr haben sollte.

Doch auch wenn der Attentäter noch so durchgeknallt und idiotisch sein sollte, hat er unveräußerliche Rechte: die Menschen- und Grundrechte. Die Grundrechte können in Deutschland nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. So kann natürlich ein verurteilter Verbrecher nicht mehr frei über seinen Aufenthaltsort bestimmen. Logisch. Trotzdem haben auch Verbrecher immer noch Rechte. Deshalb heißt der erste Artikel des Grundgesetzes:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Deshalb haben auch Insassen von Gefängnissen noch immer Rechte, die sich unmittelbar aus der Garantie der Menschenwürde ableiten. Wer nun also fordert, daß solche Menschen wie der Attentäter von Norwegen sämtliche Rechte verlieren sollte, mißachtet unser Grundgesetz und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Oder kurzum: solche Forderungen sind ein absolutes No-Go und eigentlich genauso schlimm wie das Attentat in Norwegen.

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