Handygate: die Taz klagt

Was mich schon seit ein paar Tagen in Sachen Handygate, dem Abhörskandal in Dresden, gewundert hat, ist, daß offenbar niemand bisher deswegen Klage eingereicht hat. Doch heute las ich, daß dies von sechs Journalisten der Taz bereits vor gut 2 Wochen geschah, wie im Taz-Blog zu lesen ist: 

Für die Arbeit in politisch sensiblen Bereichen wie Großdemonstrationen müssten besondere Schutzabwägungen für die Betroffenen staatlicher Maßnahmen gelten, sagt taz-Chefredakteurin Ines Pohl. “Unsere betroffenen Journalisten können ihren Gesprächspartnern und Informanten vom 19. Februar nicht die Vertraulichkeit gewährleisten, die sie ihnen versprochen haben. Mit der Dokumentation der Kommunikationsdaten zahlreicher Journalisten wurde am 19. Februar die Grundlage der Pressefreiheit staatlich außer Kraft gesetzt”, so Pohl.

Die taz geht nun juristisch gegen die Maßnahmen vor. Sechs Journalisten der Zeitung legten am Donnerstag Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein. Sie sehen sich durch die Feststellung und Speicherung ihrer Kommunikationsdaten in ihrer Pressefreiheit eingeschränkt und wollen feststellen lassen, dass die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung rechtswidrig war.

In der Tat gelten für Berufsgruppen wie Ärzte, Politiker, Anwälte und eben auch Journalisten besondere Regel, was die Telefonüberwachung anbelangt. So stand es zumindest im Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung. Die besondere Schutzwürdigkeit von Anwälten und Ärzten rührt wohl maßgeblich von der Ableitung her, daß der Kernbereich des privaten Lebens besonders geschützt ist und Mandanten und Patienten ungestört und unüberwacht mit Anwalt oder Arzt sprechen können müssen. Bei den Journalisten liegt es wohl in der Pressefreiheit begründet. Diesen muss die Möglichkeit gegeben sein, frei mit Informanten sprechen zu können. Nunja, und Politiker halt. Die nehmen sich wohl gerne mal selber aus der Überwachung heraus. Wie Orwell schon sagte: "Alle Tiere sind gleich, …"

Jedenfalls scheint die Dresdner Polizei mit der massenweisen Funkzellenauswertung eben auch diese Berufsgruppen überwacht zu haben. Insofern ist die Klage nun mehr als gerechtfertigt und ich bin gespannt auf den Ausgang der Klage. Nicht, daß sich die polizeiliche Praxis deswegen ändern würde, aber es wird dann wenigstens mal richterlich dargestellt, daß die Polizei hier geltendes Recht verletzt hat.

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