Heute ist OptOutDay!

Wie das Handelsblatt gestern berichtete, plant unser Bundesinnen- und Bürgerrechteabbauminister Schäuble den nächsten Coup:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste abschaffen. Er wolle stattdessen ein Expertengremium berufen lassen ähnlich der Überprüfung des Haushalte durch die Rechnungshöfe. Das sagte Schäuble auf der Sicherheits- und Verteidigungskonferenz des Handelsblatts in Berlin.

So. Kurz mal durchatmen, das Ganze mal sacken lassen und dann weiter lesen. Vielleicht wird es ja noch besser:

“Parlamentskontrolle zielt auf Öffentlichkeit, Nachrichtendienste aber brauchen den Verzicht auf Öffentlichkeit”, begründete Schäuble seinen Vorstoß. “Wir benötigen eine andere Art der Kontrolle der Nachrichtendienste, vielleicht sollten wir eine bestimmte Persönlichkeit dafür berufen”, sagte Schäuble. “Das machen wir bei der Finanzkontrolle mit den Rechnungshöfen ja auch.” Als Grund für seine Idee nannte der Innenminister, dass es vor allem von ausländischen Geheimdiensten inzwischen Zweifel daran gebe, ob Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit deutschen Diensten wie dem Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischem Abschirmdienst (MAD) oder dem Verfassungsschutz tatsächlich vertraulich blieben.
In der ablaufenden Legislaturperiode hatte der Bundestag das Gesetz über die Kontrolle der Nachrichtendienste durch das so genannte Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) reformiert. Damit sollte nach dem Skandal um die Überwachung von Journalisten durch den BND und die Rolle deutscher Dienste im Irak-Krieg eine effizientere Überwachung der Nachrichtendienste und die Aufdeckung dortiger Missstände erreicht werden. Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Doch um den Umfang der Informationspflichten durch die Bundesregierung und ihren Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, hat es im Bundestag immer wieder heftigen Streit gegeben.

Also: Schäuble will die parlamentarische Kontrolle abschaffen, weil Geheimdienste ja im Geheimen tätig sein sollen, das Parlament aber öffentlich und transparent ist bzw. sein sollte. Auf den ersten Blick erscheint Schäubles Vorhaben, die Kontrolle vom Parlament weg, hin zu einem (möglicherweise geheimen/intransparenten) Gremium zu verlagern, einleuchtend.
Aber in Wirklichkeit ist der Bundesinnenminister nicht nur für die innere Sicherheit zuständig, sondern auch zur Wahrung des Grundgesetzes und der Gesetze verpflichtet. Und da steht nunmal eine parlamentarische Kontrolle der Geheim- und Nachrichtendienste festgeschrieben. Und das aus gutem Grund, wie Hans-Christian Ströbele im Artikel ausführt:

Auch der Geheimdienst-Experte der Grünen, Hans-Christian Ströbele, wies Schäubles Ansinnen entschieden zurück. Es sei “parlamentarisches Grundrecht und-pflicht”, die Dienste zu kontrollieren. Im übrigen habe die bisherige Arbeit des PKGr, dem er als einer von neun Bundestagsabgeordneten angehört und die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, bisher keinerlei Schaden zu Lasten der Nachrichtendienste angerichtet. Vielmehr stelle sich die Frage, wie denn ein mit Mehrheit der Regierungskoalition gewählter Geheimdienstbeauftragter objektiv die der Bundesregierung unterstellten Dienste überwachen solle und was er mit seinen Erkenntnissen mache. Ströbele lehnte deshalb die Schäuble-Initiative “ganz eindeutig ab. Missstände müssen öffentlich gemacht werden.”

Wie nötig eine solche Kontrolle ist, zeigte vor ein paar Monaten der Fall, daß Journalisten durch den BND überwacht wurden, obwohl sie zu den besonders schützenswerten Personenkreis (Ärzte, Anwälte, Priester, Journalisten) gehören. Aus genau diesem Grunde wurde dann auch vor kurzem, wie der Artikel weiter ausführt, die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste im Grundgesetz festgeschrieben. Schäuble hat nun wiederum nichts besseres zu tun, als eben diese Festschreibung im Grundgesetz zu unterlaufen und auszuhöhlen. Im Grunde könnte man sagen, daß Schäuble das Grundgesetz selber immer weiter aushöhlt, anstatt es zu schützen und für deren Erhalt zu sorgen.

Somit sollte jeder, der das Grundgesetz schätzt und achtet, bei der Wahl am nächsten Sonntag sein Kreuz nicht bei der CDU machen, denn das würde Schäuble weiter die Möglichkeit geben, den Grund- und Bürgerrechtsabbau weiter voranzutreiben. Aber da die CDU eine Volkspartei mit einem umfassenden Politikanspruch ist, sorgt sie auch dafür, daß sie aus anderen Gründen nicht wählbar ist: “Guttenberg lässt neue Super-Reaktoren erforschen

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