Für Hörspielfans

So könnte man in etwa den neuesten Gesetzentwurf betiteln, wenn man hört/liest, was die Ministerien so als Gesetzentwurf planen. Heise schreibt hierzu:

Dem Text des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge sollen die Zugangsanbieter die geplanten Stopp-Seiten nun selbst hosten. Außerdem dürfen sie Zugriffs-IP-Adressen erheben und auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Beschlussvorlage der Bundesregierung soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Da weiß man gar nicht, ob das nun gut ist, daß die Seite nicht zentral verwaltet wird oder nicht? Positiv ist sicherlich, daß sie eben nicht zentral verwaltet wird. Negativ ist, daß die Provider fleißig IPs loggen und rausrücken sollen, wenn das BKA das will. Vermutlich auch mit ähnlichen Vorhaltezeiträumen wie bei der Vorratsdatenspeicherung (VDS), also 6 Monate.

Weiterhin heißt es:

Neu ist auch das Anerkenntnis, dass die im Raum stehende Maßnahme in Grundrechte der Surfer eingreifen könnte. Allerdings glaubt die Bundesregierung, dem Grundgesetz mit dem “Zitiergebot” des insbesondere betroffenen Fernmeldegeheimnisses Genüge zu tun. Im Entwurf heißt es dazu lapidar, dass der entsprechende Artikel 10 der Verfassung eingeschränkt wird.

Zum Vergleich hier der Artikel 10 des Grundgesetzes:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Leider steht im Entwurf wohl nicht, was genau da am Art. 10 eingeschränkt werden soll? Das Fernmeldegeheimnis oder die Mitteilungspflicht gegenüber Betroffenen? Beides wäre für sich genommen schon ein ziemlicher Klopfer. Wenn das Fernmeldegeheimnis aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt wird, kann anstatt des Rechtsweges die Nachprüfung durch bestellte Organe der Volksvertretung treten. Das heißt für mich aber im Umkehrschluß auch, daß der Rechtsweg bei Zensursula offensteht.
Interessant ist natürlich auch, ob Zensursula die 2/3 Mehrheit zur Änderung des GG bekommen wird. Letztendlich bleibt eh mal wieder abzuwarten, was die Regierung dieses Mal verbockt und ob bzw. wie lange es dauern wird, bis Karlsruhe entscheiden muss?

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