Bundesrat winkt Zensurgesetz durch

10 07 2009
Heute wurde das Zugangserschwerungsgesetz (aka. Zensurgesetz) vom Bundesrat durchgewunken. Zustimmungspflichtig war es eh nicht im Bundesrat, doch hätte dieser dem Gesetz explizit widersprechen können. Einer der Hauptgründe für den Bundesrat, dem Gesetz zu widersprechen, wäre zweifelslos die falsche Zuständigkeit des BKAs gewesen. Denn Ermittlungen in Sachen Kinderpornografie sind Aufgabe der Polizei und die ist Ländersache. Das BKA ist aber eine Bundesbehörde.

Ob man nun von einem "leider wurde das Gesetz durchgewunken" sprechen kann, ist nicht sicher. Denn wenn das Bundesverfassungsgericht ähnlicher Auffassung wie die Kritiker sind, dann ist dies sicherlich ein gewichtiger Grund, um das Gesetz als solches für verfassungswidrig zu erklären. Hätte der Bundesrat aber widersprochen, wäre eventuell eine erneut verwässerte Form des Gesetzes verabschiedet worden, was dann weniger Chancen gehabt hätte, vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden. Hätte, wäre, könnte - man weiß es nicht.

Traurig ist aber, daß trotz des Aufrufes vom AK Zensur auch die Länder mit Regierungsbeteiligung von FDP, Grünen oder Linken nicht protestiert haben. Da werden die Netzaktivisten wohl noch einiges an Ohren der Politiker langzuziehen haben. Einerseits großspurig verkünden, wie böse doch die Netzsperren seien, aber andererseits im Bundesrat nichts dagegen zu unternehmen, trägt sicherlich nicht bei, den Unmut über die Politik in den Reihen der Netzaktivisten zu lindern. Heise schreibt generell zu diesem Thema:

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte im Vorfeld die an Landesregierungen beteiligten Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung in der Länderkammer zu verweigern. Vertreter der Bundestagsfraktionen dieser politischen Gruppierungen hatten die Initiative zuvor scharf als Einstieg in eine allgemeine Internetzensur kritisiert und verfahrensrechtliche Fehler ausgemacht. Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen.


Es ist kaum zu erwarten, daß der Bundespräsident Köhler dem Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken die Unterschrift verweigert. Somit ist die nächste Station dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wo Jörg Tauss (Piratenpartei) bereits eine Organstreitbeschwerde eingereicht hat und wo der AK Zensur mit Franziska Heine eine entsprechende Verfassungsklage einreichen wird.

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