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May 2010

Google Streetview und die WLAN Daten

I'm using Digikam to manage my pictures. There are currently more than 32000 pictures to handle. While Digikam 1.2 brought some great performance increases, but the import of new images is driving me crazy. I don't know since when the import ist that slow, but currently a 12 MP image needs 8 seconds to import when it is horizontal. When Digikam needs to rotate it during import because it is a vertically aligned image, then it needs approximately 20 seconds for each image to import.
Funny enough the larger NEF files are imported within a fraction of a second.
I don't know whether this is a Digikam issue or those of a related library or such, but it's really, really annoying when you shot a bunch of fotos and need hours to import them.

UPDATE:
Mark Purcell points at a libexiv2 bugreport: #579835

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Kurzurlaub in Kellenhusen

Auch abseits von unfundiertem Google-Bashing kam heute etwas an das Licht der Öffentlichkeit, das Googles Mantra "Don't be evil" etwas weniger glaubwürdig erscheinen läßt. Spiegel Online und Heise berichteten genauso wie zum Beispiel sogar die Tagesschau darüber, daß Google nicht nur die SSID und die MAC-Adresse der WLAN Accesspoints speichert, sondern auch die Nutzdaten von unverschlüsselten WLANs, die sie während der Erkundungsfahrten für Streetview sammelten. Zwar seien das nur Bruchstücke, da die Kanäle alle 5 Sekunden gewechselt würden, aber trotzdem fielen dabei wohl 600 GB illegaler Daten an. Auch Netzpolitik.org hat etwas zum Thema. Google selber verspricht mal wieder Besserung und gute Zusammenhang, etc.

Was mich allerdings wundert:
Wie kann es Google passieren, daß sie über Jahre hinweg 600 GB Daten sammeln, die sie angeblich gar nicht sammeln wollten? Irgendwie finde ich es unglaubwürdig, daß beim Meister des Datensammelns solch eine Datenmenge unentdeckt bleibt. 600 GB sind für Googles Verhältnisse sicherlich wenig, aber immerhin sind das trotz allem nicht unerheblich wenig Daten, die ja irgendwo gespeichert und verarbeitet, gesichert und übertragen werden müssen.
Insofern finde ich Googles überraschtes "Huch, wir haben aus Versehen Daten gesammelt! Das wollten wir doch gar nicht!" wenig glaubwürdig. Google hat in der Sache immer nur so viel zugegeben, wie es gerade zugeben musste. Als die Hamburg Landesdatenschutzbehörde das mit dem Scannen von WLANs herausbekommen hatte, haben sie es erst dann zugegeben, auch diese Daten zu speichern. Nun kommt irgendwie heraus, daß auch Inhaltsdaten gespeichert wurden, obwohl genau das vorher ausgeschlossen wurde.

Mag sein, daß Google nichts schlimmes im Sinn hat (Don't be evil), aber Google ist inzwischen weit über den Punkt hinaus gewachsen, wo es mit normalen Maßstäben für eine normale Firma gemessen werden darf. Google hat einen Status erreicht, wo strengere Maßstäbe angelegt werden müssen, einfach weil die Firma Google soviele Daten sammelt und so groß geworden ist, daß allein schon die Menge der Daten, die Google verarbeitet, eine entsprechende Behandlung nötig macht.

Ich bin gespannt, wann es ein Kartellverfahren gegen Google geben wird.

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Buhnen und Wasser

Die letzten Tage waren wir auf Kurzurlaub in Kellenhusen an der schleswig-holsteinischen Ostsee zwischen Dahme und Grömitz. Kellenhusen war Anfang der 80er Jahre unser Sommerurlaubsziel und dieses Mal waren wir nach gut 25 Jahren mal wieder dort, um dort nach dem Rechten zu schauen. Natürlich hat sich vieles verändert. Unter anderem hat Kellenhusen nun ja seit etlichen Jahren eine Seebrücke und auch eine neu gemachte Promenade. Aber es war durchaus interessant zu entdecken, was noch von damals existierte und was neu oder verändert ist.


Neue Promenade Kellenhusen Seebrücke in Kellenhusen

Aber nicht nur an baulichen Veränderungen gab es einiges zu entdecken, sondern auch an lukullischen. So kann ich zum Beispiel das Restaurant Kruse, Strandpromenade 8, empfehlen. Das Rumpsteak dort war sehr zart und lecker. Ebenso ist das Restaurant Sonnenstich, Strandpromenade 34a, am anderen Ende der Promenade zu empfehlen: sehr große Portionen zu sehr fairen Preisen und noch dazu äußerst lecker. Und es handelte sich um ein echtes Wiener Schnitzel aus Kalbsfleisch, das zudem auch noch frisch geklopft wurde:

Wiener Schnitzel mit Pfefferrahmsauce

Und wer gut ißt, muss sich auch entsprechend bewegen. Also stand auch der unausweichliche Spaziergang nach Dahme über Dahmeshöved an. Das sind ca. 8 km Fußmarsch pro Richtung am Strand, auf dem Deich oder über Wiesenwege.


Fischer-Denkmal Kellenhusen Alte Buhne am Strand
Leuchtturm Dahmeshöved gestrandete Seestern
Strandschwalben oder so Fischer-Denkmal Dahme

Von der Fischer-Skulptur in Kellenhusen ging es am Strand entlang und am Leuchtturm in Dahmeshöved bis zur Fischer-Skulptur am Kurhaus in Dahme. Nicht nur alte und verwitterte Buhnen boten sich als Fotomotiv an, sondern auch gestrandete Seesterne und Schwalben, die ihre Höhlen an der Steilküste hatten.

Aber wir waren nicht nur in Kellenhusen und Dahme unterwegs, sondern haben auch noch Ausflüge nach Grömitz und nach Heiligenhafen gemacht. Da das Wetter heute alles andere als schön war, sind wir nicht lange in Heiligenhafen geblieben, sondern sind zum Kaffeetrinken noch auf Gut Görtz eingekehrt. Das ist ein mittlerweile üblicher Hof, auf dem es ein Hofcafe und allerlei zum kaufen gibt. Allerdings gefiel uns Gut Görtz insofern besser, als daß wir da weniger den Eindruck von einer großen Kommerzveranstaltung hatten wie wir es zum Beispiel bei Karls Erlebnishof bei Rostock haben. Auf Gut Görtz gab es noch selbstgemachten Kuchen und es wirkte persönlicher als bei Karls. Es gab auch entsprechende lokale Handwerker oder Künstler, die dort selber und persönlich ihre Erzeugnisse unter die Leute brachten. Wer also mal dort in der Nähe ist, kann sich ja mal selber dort umschauen.

Insgesamt gesehen war es ein durchaus lohnender Kurzurlaub in Kellenhusen. Auch wenn ich nun erst einmal fußkrank bin und das Wetter eher mäßig war, so daß es zu einer Besuch unserer alten Stamm-Minigolf-Anlage am Nordende der Promenade keine Zeit blieb, dürften nun wohl keine 25 Jahre bis zum erneuten Besuch in Kellenhusen bleiben.

Mal vom Wetter abgesehen, war das einzig Negative die Tatsache, daß die Internetversorgung dort mittels o2 bzw. Fonic Surfstick unter aller Kanone war. Noch nicht einmal EDGE war zu bekommen. Von UMTS mal ganz abgesehen. Selbst normales GSM war häufig erst nach enorm langem Warten so stabil zu bekommen, daß sich der Surfstick ins Netz einbuchen konnte.

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Griechenland und die Schulden

Auch wenn es in den letzten Tagen recht ruhig war, heißt das nicht, daß ich nichts blogge, tue oder anders beschäftigt bin. In diesem Fall hab ich die Zeit genutzt und wieder einmal ein paar Fotos gemacht:


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Reaktionen nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Es ist schon merkwürdig irgendwie: Griechenland verschuldet sich, manipuliert über Jahre hinweg die Haushaltsbilanz und kommt ins Straucheln, kann die Schulden nicht mehr zurück zahlen. Die Schulden Griechenlands bei deutschen Banken belaufen sich laut *hüstel* Bild-Zeitung auf rund 32 Mrd. Euro. Schulden, die der griechische Staat bei deutschen Privatbanken hat.
Nun hat also die EU ein riesiges Rettungssystem auf die Beine gestellt, um notleidenden Ländern zu helfen. Was mich dabei wundert: hieß es am Anfang der Krise nicht, die Banken bzw. der Finanzmarkt müsse stärker reguliert werden? Wie kann es denn dann dazu kommen, daß plötzlich eine Ratingagentur einen Staat in eine Krise stürzt, weil dieser durch die Herabstufung nun auf dem Finanzmarkt keine Kredite mehr bekommt? Der gleiche Finanzmarkt übrigens, der mit Unsummen von Steuergeldern nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers vor dem Kollaps gerettet wurde.

Also fassen wir mal zusammen:

  1. die Hypotheken-Blase in den USA platzt
  2. Lehman implodiert
  3. die Staaten schießen Millarden von Steuergeldern in den Finanzmarkt, um diesen vor dem totalen Kollaps zu bewahren
  4. die Regierungen sagen stärkere Kontrolle der Finanzmärkte zu
  5. einige Zeit kommt Griechenland in Bedrängnis
  6. Ratingagenturen verschlimmern die Situation durch die Herabstufung der Kreditwürdigkeit
  7. die Staaten springen wieder mit einem Rettungssystem ein und bürgen für neue Schulden, damit Griechenland bei Privatbanken aufnehmen kann

Irgendwie erhärtet sich da bei mir der Eindruck, als wenn wieder einmal nichts geschehen ist und alles beim alten bleibt: die Gewinne werden bei den Banken privatisiert, die Risiken/Schulden jedoch über die Steuergelder aufgefangen und solidarisiert.
Wenn Griechenland schon jetzt nicht mehr die Mittel hat, um ihre Schulden zurückzuzahlen, wieso drängt man dem Land dann neue Schulden auf? Wäre es nicht besser, den Griechen ihre alten Schulden zu erlassen? Aber da hätten ja die Banken auf Zinsen verzichten und das Geld abschreiben müssen. Womöglich müssten gar die Bänker auf ihre Boni verzichten, weil ja das Jahresergebnis dann versaut wäre?! Also ruft man lieber nach dem Staat, den man ansonsten lieber aus den eigenen Geschäften heraus halten will.

Die EU-Geldspritze für Griechenland war aber wohl unvermeidlich. Der griechische Bürger kann vermutlich wenig für die Situation seines Staates. Insofern kann man die Griechen nicht einfach pleite gehen lassen. Aber die Politik muss endlich den irre gewordenen Finanzmarkt zügeln und in den Griff bekommen. Und vor allem auch zur Rechenschaft ziehen! Es kann und darf nicht sein, daß die Banken erst mit Millarden Dollar und Euro gerettet werden müssen, um dann ein Jahr später wieder Gewinne ausschütten zu können.

P.S.:
Fefe hat mal wieder erkannt, daß das ja alles noch viel schlimmer ist und Enni Sander spricht schon vom Dritten Weltkrieg, womit sie nicht so ganz unrecht haben könnte.

 

Dieses Blog zerstört sich in 30 min von selbst...

Stefan Niggemeier hat letztens in seinem Blog einen Artikel über Abmahnungen geschrieben. Darüber hat sich dann erst via Twitter, dann mittels Kommentaren in diesem Blog eine ausführliche Diskussion ergeben, die wir noch einmal zusammenfassen wollen.

Hier nun eine Art von Zusammenfassung bzw. in den Zusammenhang gebrachte Version. Mein Text ist normale, der von Jan Mönikes ist kursiv.

  1. Ingo:
    Jan Mönikes kommentiert in Niggemeiers Blog meiner Meinung zu Recht, daß die Alphablogger durchaus eine nicht zu unterschätzende Marktmacht haben, die schon eher einer herkömmlichen Zeitung ähnelt, als einem Allerweltsblogger. Man muss aber auch sehen, daß nicht alle diese Alphablogger ausgebildete Journalisten sind, die sich eventuell auf ihren presserechtlichen Sonderstatus berufen können. Jan Mönikes scheint das Mittel der Abmahnung in seinem Kommentar dort zu verteidigen.

    Jan Mönikes:
    Doch, klar: Nicht die Auflage bestimmt den rechtlichen Status. Und "Journalist" ist kein geschützter Beruf oder fester Ausbildungsgang. Der Begriff des Journalisten oder der Presse ist gesetzlich noch nicht mal fix definiert. Viele bekannte Journalisten haben nie eine förmliche Ausbildung durchlaufen... Es gilt: Wer sich mit journalistisch-redaktionellen, sprich meinungsbildenden Inhalten, via Internet an die Öffentlichkeit wendet, ist wie ein Journalist privilegiert und verpflichtet - denn auch dessen Pflichten, aber auch Privilegien, ergeben sich letztlich aus den Art. 5, 2 und 1 GG und nicht aus speziellen Gesetzen für eine Berufsgruppe.

    Ingo:
    Wenn ich als Blogger gleichsam als Journalist gelte, dann möchte ich aber auch in der Tat nicht nur die Pflichten haben, sondern auch die Privilegien. D.h. Presseausweis, Quellenschutz, etc...
    Laut Wikipedia ist ein Journalist "hauptberuflich an der Verbreitung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien beteiligt", wobei bei Wikipedia ja bekanntlich auch nicht immer alles wahr ist. Da ich aber hauptberuflich etwas anderes mache, betrachte ich mich selber nicht als Journalist.

    Mönikes:
    Ja klar, so ist das ja auch. Die früheren existierenden "staatlichen/amtlichen" Presseausweise sind deswegen inzwischen ja auch abgeschafft worden. Wer sich wie Niggemeier als "Journalist" bezeichnet oder schlicht auch nur wie einer verhält, ist im Zweifel rechtlich auch so einzuordnen, selbst wenn er von dem Geld vielleicht (noch) nicht allein zu leben vermag, sprich "hauptberuflich" tätig ist. Und da seine Artikel von Alpha-Bloggern oder solchen, die sich dafür halten, zum Teil ja schon 15min später Eingang in die "klassische" Medienwelt finden, ist das ja auch gerechtfertigt, finde ich.

    Ingo:
    Ja, bei manchen Alphabloggern sehe ich einen direkten Vergleich mit herkoemmlichen Journalisten durchaus als gerechtfertigt an. Beim Otto-Normal-Blogger wie mir hingegen nicht.

  2. Ingo:
    Natürlich haben Abmahnungen durchaus eine Berechtigung. Sie sollen die Gerichte entlasten. So, jedenfalls die ursprüngliche Intention. Inzwischen scheinen mir Abmahnungen aber eher ein Mittel geworden zu sein, um unliebsame Äußerungen aus der Welt zu schaffen und Kritiker mundtot zu machen, da diese häufig die hohen Kosten, die mit einem Widerspruch und somit einem Gang vor ein Gericht verbunden sind. Dies wird, wie bereits erwähnt, durch den fliegenden Gerichtsstand verschlimmert, indem ich mir ein mir gewogenes Gericht aussuchen kann.

    Mönikes:
    Ja, rechtsmißbräuchliche Inanspruchnahme von Abmahnung und Gerichten kann in der Praxis in der Tat für den Betroffenen ein (wirtschaftliches) Problem sein. Nur, dieses ist dennoch Teil des allgemeinen Lebensrisikos, wie ich mich auch sonst nicht generell und von vornherein vor anderen falschen Beschuldigungen, Rechnungen oder selbst Straftaten schützen kann, sondern damit (leider) umgehen muß und mich dagegen wehren sollte, wenn es mich eben trifft. Das Begehren der Opfer, die weitere Verbreitung falscher und schädlicher, rechtswidriger Äußerung zu verhindern, finde ich aber völlig legitim. Daher muß ihnen diese Möglichkeit erhalten bleiben, selbst wenn die Gefahr von Mißbrauch besteht. "Casus sentit dominus" - es kann einem leider keiner abnehmen, sich gegen rechtsmißbräuchliche Ansprüche wie auch andere Lebensrisiken zu wehren.

    Zudem: In Deutschland ist das doch eigentlich ganz vernünftig gelöst. Kostenrisiko entsteht doch nur für eigene Äußerungen und solche, die man sich "zu Eigen macht". Und, wer sich massenmedial und öffentlich äußert (das ist nun mal im Internet so), der muß wissen, dass mit zunehmende Relevanz an ihn auch ein zunehmender Maßstab an journalistischer Sorgfalt gelegt werden kann.

    Ingo:
    Wenn tatsaechlich etwas falsches behauptet wird, sehe ich ja eine Abmahnung durchaus auch als gerechtfertigt an. Nur denke ich auch, dass die missbraeuchliche Abmahnung, oder meinetwegen auch uebertrieben voreilige, viel zu haeufig benutzt wird.

    Mönikes:
    Da liegt eben (unvermeidlich) die Wahrheit im Auge des Betrachters: Derjenige, der eine Abmahnung versendet, sieht sie ja offenbar als gerechtfertigt an. Sonst würde er die Kosten ja nicht investieren - die fallen nämlich bei seinem Anwalt zu seinen Lasten auch dann an, wenn der Abgemahnte am Ende NICHT zahlt.

    Ob das aber tatsächlich gerechtfertigt war, oder nicht, kann man ja nicht schon vorher entscheiden - es sei denn, man müßte immer gleich direkt vor Gericht gehen. Könnte man auch so machen (geht rechtlich ja auch heute schon), würde für die Betroffenen aber nicht billiger oder weniger belastend wirken, als das heute übliche vorgeschaltete, außergerichtliche (Abmahn-) Verfahren.

    Ingo:
    Ich will ja die Abmahnung als solches nicht abschaffen, sondern die Anwendung einschraenken ooder erschweren. Zum einen gibt es die Moeglichkeit der Gegendarstellung, zum anderen koennte man sich ohne grosse Kosten einem Mediationsverfahren unterwerfern, bevor es zu einer kostenpflichtigen Abmahnung kommt.

    Mönikes:
    Das stimmt eben leider nicht: In der Praxis ist das Gegendarstellungsverlangen das viel teurere und kompliziertere Verfahren. Und der Betroffene hat zumeist (richtigerweise) kein Interesse, wenn nach monatelangen Auseinandersetzungen dann die Sache über die Gegendarstellung kommunikativ wieder aufgekocht wird. Mediationsverfahren sind zudem in der Praxis weder billiger noch schneller. Denn auch dort ist die Rechtsfrage ja keine Verhandlungssache - und wenn man sich auch sonst außergerichtlich nicht einig geworden ist, dann wird man es auch nicht vor dem Mediator - sondern es entstehen schlicht nach der Mediation dann noch die Kosten für das Gericht.

    Ingo:
    Muss der Abmahner derzeit ernsthaft damit rechnen, auf entsprechenden Kosten sitzen zu bleiben? Meinem Empfinden nach nicht. Zumal er ja auch gar nicht ernsthaft abmahnen, sondern lediglich damit drohen muss, um seine Ansprueche durchzusetzen.

    Mönikes:
    Doch, ja - das ist die Regel, nicht die AUsnahme. In dem Moment, in dem jemand einen Anwalt beauftragt für einen tätig zu werden, muß er ihn auch am Schluß bezahlen und wird der Anwalt das Geld auch von seinem Mandanten fordern. Schließlich leben wir davon und haben ja gearbeitet, selbst wenn der Mandant im Laufe des Verfahrens den Streit z.B. ohne Kostenerstattung beenden will... In der überwiegenden Zahl der äußerungsrechtlichen Fälle bleibt der Auftraggeber daher mindestens auf einem Teil seiner Kosten sitzen. Zudem verlangen spezialisierte Anwälte oft mehr Geld, als die gesetzlichen Gebühren. Es gibt Kollegen in Hamburg, die verlangen wohl 750€ die Stunde von ihren Mandanten - nie im Leben können die rund 800 € bis 2.000 €, die normalerweise so als gesetzliche Gebühren (je nach Gegenstandswert) auf der Kostenrechnung der Abmahnung stehen, also die tatsächlichen Kosten des Mandanten decken! Anders als vielleicht bei anderen Fällen, in denen man auch Abmahnungen bekommen kann (Urheber-, Wettbewerbsrecht etc.) verliert das Opfer in aller Regel nach der Ehre auch noch Geld. Was den Betroffenen nicht sehr amüsiert und daher psychologisch auch nicht gerade zur Entspannung führt.

    Sicherlich: Jeder ist, was seine Empfindlichkeit falsche, schädliche Behauptungen ihn oder seine Firma betreffend, persönlich anders disponiert. Aber gerade bei eindeutig schädlichen Äußerungen hat das Opfer keinen Lust, sich mit langen Diskussionen und Verhandlungen mit dem Täter aufhalten zu müssen, selbst wenn der irrigerweise meint, er habe einen "Anspruch auf Verhandlung".

    Ingo:
    Bzgl. Gegendarstellung: da sehe ich nicht so recht die zusaetzlichen Kosten oder den Mehraufwand, wenn ich der Firma anbiete, dass sie mir einen Text schreiben kann, den ich dann an gleicher Stelle veroeffentliche. Da sind Blogs vielleicht auch im Vorteil zu Printmedien, wo dann ueber den Ort der Gegendarstellung verhandelt wird. Bei einem Blog kann ich die Gegendarstellung im gleichen Artikel auch noch nachtraeglich unterbringen, so dass beides zusammen auch von Suchmaschinen gefunden wird. Da sehe ich eigentlich einen Vorteil fuer die Gegendarstellung gegenueber einer Abmahnung mit einer damit verbundenen Löschung. Denn bis der Artikel geloescht ist, hat Google den eh schon im Cache. Wenn ich den Artikel update, bekommt Google dies auch mit und updatet seinen Cache.

    Mönikes:
    Diese Bereitschaft ist (leider) nicht die Regel. Problem ist: Gegendarstellungen dürfen sich nur gegen Tatsachen richten. Was eine Tatsache ist und was Meinung, ist nicht immer ganz einfach zu bestimmen, darüber geht ja meist der Streit. Daher wird der Abdruck einer Gegendarstellung fast standardmäßig von Zeitungen abgelehnt. Und wenn bei einem längeren Text auch nur eine Formulierung tatsächlich nicht Gegendarstellungsfähig ist, dann kippt das ganze Verlangen und man muß wieder von vorne anfangen ("alles oder nichts Prinzip"). Das verlängert und verteuert das Verfahren für den Betroffenen in der Praxis ungemein. Nur mal so ein willkürlich gegriffenes Beispiel, wie kompliziert das am Ende aussieht, wenn man einen Text durchsetzen will: http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/presserecht/lg-berlin-umfang-der-gegendarstellung/

    Zudem bleibt mit einer Gegendarstellung im Internet (anders als bei der gedruckten Zeitung) die falsche Tatsachenbehauptung/ Schmähung ja weiter und dauerhaft in der Welt. Es sieht kommunikativ dann so aus, als stünde lediglich Aussage gegen Aussage. Wenn es aber in Wahrheit eine falsche Tatsache ist, warum sollte der Betroffene es hinnehmen müssen, dass das weiter verbreitet wird? Das will mir nicht einleuchten. Beispiel: "Firma XY betrügt ihre Kunden. Gegendarstellung: Wir betrügen unsere Kunden nicht". Für den Betrioffenen nicht erträglich. Psychologisch ist nämlich das Problem: Das menschliche Unterbewußtsein kennt kein "Nein". Es bleibt also in der Erinnerung (mindestens eines Teils der Leser): "Firma XY? Da war doch was mit Betrug?". Ich google das mal...

    Was Google betrifft: Die Pflicht zur Unterlassung erstreckt sich auch auf den Cache der Suchmaschine. Der Anbieter einer Seite muß das ggfs. also auch von Google entfernen/updaten lassen. Geht aber relativ einfach.

  3. Ingo:
    Die Sache mit den Abmahnungen wird, wie bereits erwähnt, durch den fliegenden Gerichtsstand verschlimmert, indem ich mir ein mir gewogenes Gericht aussuchen kann. Vielmehr sollte die politische Forderung erst einmal sein, den fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen.

    Mönikes:
    Wieso? Ein Blick in die liberale Schweiz zeigt, dass man das sogar noch steigern kann. Dort darf man bei Verletzungen im Internet u.U. nicht nur den Gerichtsstand wählen, sondern sogar das Recht, das vor dem Schweizer Gericht zur Anwendung kommen soll. Das führt dann noch zu viel krasseren Ergebnissen. Trotzdem redet hier nie einer von der Schweiz... Ich denke daher, nicht die Wählbarkeit des Gerichtsstands ist das Problem, sondern die Möglichkeit des "Forum-Shoppings", also die Möglichkeit, bei einstweiligen Verfügungsverfahren es bei verschiedenen Gerichten probieren zu dürfen, bis ich eines finde, dessen Meinung sich mit meiner deckt. Nur, das ist eigentlich auch in Deutschland nicht vorgesehen, sondern lediglich Ergebnis unseres Föderalismus. Ich habe inzwischen aber das Gefühl, dass einige Kollegen diesbezüglich überziehen und daher die Quittung bekommen werden. Vielleicht bedarf es dazu noch nicht mal einer Tätigkeit des Gesetzgebers...

  4. Ingo:
    Ich glaube nicht, daß ein effizienteres und kostengünstigeres Verfahren dem ganzen einen Riegel vorschieben würde. Vielmehr sollte die politische Forderung erst einmal sein, den fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen. Da ist der Gesetzgeber ganz klar gefragt. Zum anderen gehört es zur Meinungsfreiheit dazu, daß man diese eben auch äußern darf. Eine Meinung erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit. Nur in äußersten Fällen sollte somit eine klar erkennbare oder entsprechend deklarierte Meinungsäußerung auch abmahnwürdig sein.

    Mönikes:
    Ja, genau. Art. 5 GG ist doch auch völlig eindeutig: Meinungsäußerungen sind absolut geschützt. Aber nicht alles ist eine geschützte Meinungsäußerung - selbst wenn es als solche "deklariert" ist. Manchmal versuchen "ganz Schlaue" z.B. eine Tatsachenbehauptung oder Verleumdung sprachlich als Meinung zu tarnen, oder als Frage. Bsp: "Haben Sie inzwischen eigentlich aufgehört, Ihre Frau zu schlagen?". Das der Betroffene sich dagegen wehren kann, weil das eben nicht mehr von der Meinungsäußerung gedeckt ist, finde ich völlig OK.

    Ich erlebe in meiner Praxis übrigens nicht, dass Gerichte mit den Verfügungen leicht bei der Hand wären. Im Gegenteil: Oft werden selbst m.E. eindeutig falsche Tatsachenbehauptungen als zulässige Meinungsäußerungen gewertet und der Betroffene muß (auf seine Kosten) den Antrag zurückziehen und bleibt auf seinen Kosten sitzen. Das erfährt natürlich nur keiner...

    Ingo:
    Ebenso erfaehrt auch kaum jemand, wenn bei irgendeinem Blogger wieder irgendeine "Rechtsabteilung" anruft/sich meldet und die Loeschung von Kommentaren oder Beitraegen fordert.
    Natuerlich sollten auch missbraeuliche "Meinungen" genauso unterlassen werden wie missbraeuchliche Abmahnungen.

    Mönikes:
    Das deutsche Presserecht ist da ja aber eigentlich schon heute recht eindeutig - selbst wenn man in Einzelfällen wenig nachvollziehbare Entscheidungen der Gerichte erlebt und durchaus krasse Fälle, wie es Rolf Schälike durchleben muß. Das manche Blogger oder eben auch "Rechtsabteilungen" das z.T. nicht wissen (wollen), ist nicht die Schuld des Instrumentariums oder entwertet auch nicht die Rechtslage.

    Zudem, ist es denn so schlimm, dass der Betroffene es erst einmal auf diesem Wege probiert und nicht gleich mit Gericht und Anwalt um die Ecke kommt? Ich rate jedenfalls allen meinen Mandanten, erst einmal "auf Augenhöhe" mit dem Verantwortlichen zu sprechen, bevor ich tätig werde. Wenn Stefan Niggemeier jetzt empört schreibt, dass das Bistum ihn abgemahnt hat, dann doch wohl auch deswegen, dass Beide nicht miteinander "auf Augenhöhe" kommuniziert haben.

    Auch auf die Gefahr, mich unbeliebt zu machen: Seine Fragen, die er der Diözese in dem ursprünglichen Beitrag gestellt hat, waren doch nicht ernsthaft Fragen zur Stellungnahme bzw. Absicherung einer eigenen Rechercheleistung!
    Sie sollten doch augenscheinlich nur der Absicherung seines Abschreibens fremdrecherchierter Quellen dienen, für die Verwendung in einem Stück, dass seine vorgefasste Meinung durch Tatsachenbehauptungen bestätigen soll. Auch wenn ich persönlich Sympathie für seine Meinung habe - das darauf das Bistum nicht antwortet, kann ich sogar nachvollziehen...

    Da Niggemeier eben als Alpha-Blogger KEIN "Laienprivileg" für sich in Anspruch nehmen kann, trifft ihn dann aber auch das Risiko, wenn er tatsächlich (was gerichtlich zu klären sein wird) unwahre und damit auch ehrenrührige Tatsachen Dritter bewußt weiter verbreitet, wenn er sie in der Tat „ohne Distanzierung” veröffentlicht hat, sondern vielmehr zur Grundlage seiner eigenen "Verurteilung" macht.

    Ingo:
    Ja, es ist absolut wünschenswert, dass sich potentielle Abmahner auf Augenhoehe im Vorfeld mit dem Blogger in Verbindung setzen.

    Wenn beide Seiten die Meinung der anderen Seite als solche akzeptieren und damit auch entsprechend umgehen, waere das die beste Loesung. Bisher hab ich aber (immer noch) das Gefuehl, dass das Mittel der Abmahnung eher dazu benutzt wird, um eine negative Berichterstattung aus der Welt zu bekommen. Das hat noch nicht einmal immer was mit Geschaeftsschadigung, Ehrabschneidung oder Beleidigung zu tun. Wenn ein Blogger ueber seine Erfahrungen mit einem Provider schreibt und das anhand von Emails auch belegen kann, dann ist das kein Grund fuer eine Abmahnung. Genau so etwas passiert aber. Und dann greift der Provider auch noch andere Blogger an, die ueber diesen Fall berichten.

    Mönikes:
    Na ja, was soll er denn sonst sagen, wenn der Verbreiter das nicht entfernen/berichtigen will? Soll er sich melden und sagen - wenn Du das nicht löscht, dann ist auch OK, dann nehmen wir das einfach weiter hin? Dann braucht er sich doch nicht zu melden.

    Ingo:
    Allerdings sollte es eben nicht immer gleich darauf hinaus laufen, dass dann mit einer Abmahnung gedroht wird, ala "also wir wollen ja nicht abmahnen, aber wenn du den Artikel nicht loescht, dann tun wir das trotzdem!" Das ist dann fuer den Betroffenen aehnlich schlimm wie eine kostenlose Abmahnung: er fuehlt sich in seiner Meinungsfreiheit eingeschraenkt.

    Mönikes:
    Ich weiss, deshalb ärgere ich mich ja darüber so sehr, wenn in der Bloggosphäre immer wieder aus der Meinungsfreiheit ein Recht auf "alles sagen was ich will" konstruiert wird. Das ist es eben nicht und war es übrigens auch nie. Auch nicht in den USA. In Deutschland wird nur oft der Ausdruck "freedom of speech" falsch, also wörtlich, übersetzt. Denn auch in den USA darf man keinen beleidigen oder falsche Tatsachen verbreiten - nur haftet dort eben normalerweise im Internet nicht der Intermediär. Der Blogger, der einen eigenen Text schreibt, aber ganz genauso, wie in Deutschland!

    Ingo:
    Die Einschränkung der Meinungsfreiheit ist ein subjektives Empfinden und mag rechtlich gesehen voellig anders sein. Der Blogger aber bekommt ein negatives Bild vom Rechtssystem, wenn er den Eindruck hat, dass seine Meinungsfreiheit nichts mehr zaehlt.Wenn beide Seiten die Meinung der anderen Seite als solche akzeptieren und damit auch entsprechend umgehen, waere das die beste Loesung.

    Mönikes:
    Nachvollziehbar. Nur umgekehrt bekäme das Opfer ebenfalls ein negatives Bild vom Rechtssystem, wenn es den Eidnruck bekommt, es kann sich nicht gegen ungerechtfertigte und schädliche Behauptungen, Beleidigungen etc. zur Wehr setzen und müßte das eben alles als "Meinung" des Anderen hinnehmen.

    Die Zunahme der Fälle hat doch auch was damit zu tun, dass es eben immer mehr Menschen gibt, die manchmal eben gedankenlos ins Internet Sachen schreiben, die eine Zeitung nie im Leben veröffentlichen würde, weil selbst ein Minimum der nötigen Sorgfalt der Recherche fehlt - nur dass das Internet eben noch ein viel mächtigeres Medium als eine Zeitung ist und sich das für das Opfer auch so anfühlt - selbst wenn der "Täter" das selbst gar nicht so empfindet und auch nicht die Aufregung des Opfers nachvollziehen kann/will.

    Ingo:
    Bisher hab ich aber (immer noch) das Gefuehl, dass das Mittel der Abmahnung eher dazu benutzt wird, um eine negative Berichterstattung aus der Welt zu bekommen.Das hat noch nicht einmal immer was mit Geschaeftsschadigung, Ehrabschneidung oder Beleidigung zu tun. Wenn ein Blogger ueber seine Erfahrungen mit einem Provider schreibt und das anhand von Emails auch belegen kann, dann ist das kein Grund fuer eine Abmahnung. Genau so etwas passiert aber. Und dann greift der Provider auch noch andere Blogger an, die ueber diesen Fall berichten."

    Mönikes:
    Klar kann jedes (neutrale) Instrument auch zur Drohung eingesetzt werden, um Schaden anzurichten: Mit einem Messer kann man Brot schneiden oder eben auch jemandem bedrohen. Die Kritik, wenn das zu Unrecht geschieht, sollte sich dann aber gegen die Person richten, die das Messer führt und nicht gegen das Messer selbst. Daher kritisiere ich ja auch jene (Alpha-) Blogger als "unpolitisch", die sich jetzt so vehement gegen das Instrument der "Abmahnung", den dahinter stehenden Rechtsgedanken, die Pressekammern im Allgemeinen usw. Stimmung machen wollen. Entweder ich kritisiere konkrete systemische Probleme oder konkrete Vorgänge und Menschen und führe dann eben mit denen auch den Streit. Aber bitte nicht beides vermischen.

  5. Ingo:
    Derzeit ist es aber so, daß man dann einen Anruf oder eine Email von Firma XYZ bekommt und unverhohlen mit einer Abmahnung gedroht wird. Dies ist zwar schon die bessere Variante als die Abmahnung direkt zu kassieren, führt aber dennoch dazu, daß man im vorauseilenden Gehorsam dann doch seine Meinung wieder löscht. Also seine eigene Meinung zensiert.

    Mönikes:
    Glaub ich sofort, dass es solche Anrufe gibt. Selbst bei dem Beispiel, dass bei entsprechender Vorgeschichte von der Meinungsäußerung gedeckt ist. Viele Drohungen sind eben totaler Quatsch. Dass man sich davon beeindrucken läßt, hängt eben m.E. auch mit übertriebenen oder schlicht falschen Darstellungen in der Bloggosphäre zu dem Thema zusammen: "Anwälte/Abmahnung ganz schlimmes Risiko, unglaubliche Kosten, keine Chance weil böse Richter, Zensur..." Daher kritisiere ich ja auch den Stefan Niggemeier, den ich ansonsten sehr schätze. Aber, eines ist auch klar: Nur weil man einen Blog (und damit ein Massenmedium) mit wenigen Klicks eröffnen kann, heißt es nicht, das man auch alles ohne Risiko veröffentlichen darf!

    Ingo:
    Das Beispiel mit "Firma XYZ hat Verbindungen zur rechten Szene" ist uebrigens ein eigenes Erlebnis, bei dem mir ein Anwalt geraten hat, den Artikel wieder zu loeschen, wenn ich nicht viel Zeit und Geld zur Durchsetzung meiner Meinung investieren will. Eben weil ich weiss, dass viele Drohungen Quatsch sind, wuerde ich es aus diesen Gruenden gerne mal durchfechten wollen. Aber die entsprechenden Resourcen sind halt nicht da bzw. bin ich nicht bereit, dafuer zu investieren, da mir das Risiko zu hoch ist, dann doch in Hamburg zu landen.

    Mönikes:
    Nu ja - das ist halt das Problem. Als Blogger bedient man ein stets potentiell mächtiges Massenmedium (Internet) und kann damit im Meinungskampf Wirkungen erzeugen, die so früher nicht möglich waren. Aber riskiert auch Reaktionen der Betroffenen. Das war in Leserbriefspalten "früher" aber genauso. Und wenn einem ein Stück wichtig ist und man es mit der genügenden Sorgfalt auch recherchiert hat, dann lohnt es sich ja auch dafür notfalls vor Gericht zu kämpfen. Aber einfach nur - wie es ja heute leider meist ist - aus Hobby und ohne eigene Kenntnis und Recherche Sekundärquellen abzuschreiben und wiederzukauen und weiterzuverbreiten, darf jedenfalls dann nicht privilegiert sein, wenn es sich um falsche Tatsachen oder rechtswidrige Schmähungen handelt. Dann muß muß das in der Tat auch der Privatmann löschen und darf es eben nicht weiter medial verbreiten. Nur entstehen dem Laien dafür wegen seiner Privilegierung in der Regel dafür keine Kosten (selbst wenn sie ungerechtfertigt gefordert werden).

  6. Ingo:
    Wie gesagt: die Meinungsfreiheit bedeutet auch, daß ich meine Meinung frei äußern darf. Wenn ich mich nicht mehr traue, meine Meinung zu äußern, weil ich befürchten muss, abgemahnt zu werden und dafür Unsummen, die meistens in keinem Verhältnis stehen, zahlen soll, dann ist das defacto die Abschaffung der Meinungsfreiheit.

    Mönikes:
    Ja, daher habe ich ja auch in meinem Kommentar zum Artikel auf dem Niggemeier-Blog vorgeschlagen, besser über Lösungen nachzudenken und zu diskutieren, die das Kostenrisiko reduzieren. Besser als die Forderung, die richterliche Kontrolldichte zu schmälern. Dass bei uns ein Streit zwischen den Beteiligten ein Richter entscheidet, auf der Grundlage von Gesetzen, finde ich nämlich auch hinsichtlich streitiger Äußerungen besser, als eine "Faust in die Fresse", wie woanders bei dem Thema üblich :-) Auch bei der Gefahr von Fehlurteilen wird nämlich so nicht die Meinungsfreiheit abgeschafft, sondern vielleicht nur die ein oder andere schädliche und rechtswidrige Beleidigung, Verleumdung oder Falschbehauptung an der weiteren Verbreitung gehindert.

    Ingo:
    Die Reduzierung des Kostenrisikos sehe ich auch als notwendig an, aber eben auch die Notwendigkeit, dass die "Betroffenen" es nicht so leicht mit einer Abmahnung haben sollen. Es ist ja fast so wie mit Spammails: wenn mich der Versand einer Werbung nichts kostet, kann ich Unmengen davon raushauen. Wenn mich eine Abmahnung nichts kostet, weil eh gleich der Abgemahnte zahlt, dann kann ich damit auch verschwenderisch umgehen.

    Mönikes:
    Genau - daher hat man ja gesetzlich entschieden, dass der Versender von SPAM ein Kostenrisiko und Bestrafungsrisiko tragen muß und hat Auskunftsansprüche, Bußgelder und eben auch die rechtlichen Möglichkeit zur Abmahnung und gerichtlichen Verfügung des Opfers gegen den Täter eingeführt.

    Da bei rechtswidrigen Äußerungen (also solchen, bei denen es um schädliche Schmähungen und falschen Tatsachenbehauptungen geht, die eben keinen Schutz der Meinungsfreiheit mehr genießen) die grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte betroffen sind - also die m.E. viel wichtigere Menschenwürde - wäre es ein Wertungswiderspruch, wenn man dieses Instrumentarium für belästigenden SPAM einführt, aber jetzt für die bedeutenderen Fälle gleich abschaffen würde und keine mindestens gleich wirksame Alternative einführt.

    Woher das Gerücht kommt, eine anwaltliche Abmahnung würde den Absender nichts kosten, weiss ich nicht. Das hält sich hartnäckig, stimmt aber einfach nicht - sonst könnte ich mich ja nicht vor Fällen retten :-) Der Mandant zahlt nämlich auf alle Fälle (meist deutlich mehr) als das, was auf der Kostenrechnung an den Gegner steht, die man mitschickt - wenn das überhaupt geht (also z.B. nicht bei Notice & Takedown gegenüber Laien, da bleibt der Betroffene auf den Kosten in jedem Falle sitzen, wenn der Anspruch erfüllt wird). Im besten Fall bekommt das "Opfer" von seinen Kosten also am Ende halt wenigstens einen Teil vom "Täter" zurückerstattet. Zudem wird ein guter Anwalt auch vor dem möglichen Reputationsschaden warnen (Streisand-Effekt). Und der kann - wenn die Argumente des Betroffenen nicht auch öffentlich überzeugend nachvollziehbar sind - ggfs. sogar höher sein, als die Verfahrenskosten im Falle eines Unterliegens. Wenn der Betroffene dann - wie offenbar im Falle des Bistums - trotzdem rechtlich vorgeht, dann garantiert nicht wegen des Kostenrisikos, sondern weil er einen entsprechenden "Leidensdruck" hat, der größer ist als das Kostenrisiko.

  7. Resumée:

    Ingo:
    Insgesamt gesehen sind wir uns vielleicht sogar einig, dass die bisherige Abmahnpraxis nicht mehr zeitgemaess und ueberholungsbeduerftig ist, oder? Ueber die Mittel und Wege, dies umzusetzen, kann man natuerlich streiten. Aber die bisherige Praxis sehe ich trotzdem als Meinungsfreiheit gefaehrdend an. Zumal, wenn ich der Beschwerdeseite durchaus die Gelegenheit zur Gegendarstellung biete und diese nicht darauf eingeht.

    Mönikes:
    Ja - mir erscheint das Instrument zu teuer, zu sperrig und in der Praxis gerade bei krassen Fällen oft zu langsam. 24 Stunden (war meine schnellste EV) oder 1 bis 2 Wochen (ist die Regel), manchmal auch 1 Monat oder mehr, sind für die Betroffenen zu lang, die Kosten dafür am Ende zudem oft zu hoch - für alle Seiten. Und für den wirtschaftlich schwächeren oft ein Argument, sein Recht nicht zu suchen (gilt für Täter und Opfer gleichermaßen...) Nur, was statt dessen? Macht man es billiger, wird es noch mehr Verfahren geben. Schafft man es ab, sind die Opfer schutzlos. Es wird vielleicht nicht anders gehen, als über mehr Einzelfallgerechtigkeit und Augenmaß auf allen Seiten. Oder jemand hat eine Lösung - aber, danach hatte ich ja gefragt.

    Das mit der Gegendarstellung passt halt nicht immer - denn wie soll denn z.B. eine junge, aufstrebende Politikerin auf eine falsche Behauptung a la "Jetzt will sie ein Kind von ihm" denn mit einer "Gegendarstellung" reagieren? "Nein, ich will kein Kind von ihm"? Selbst bei diesem bewusst harmlosen Beispiel werden viele Leser das wahrnehmen als - "OK, vielleicht will sie nur jetzt nicht..." Doch wenn die Betroffene gleich dazuschreibt "Jetzt nicht und auch nicht in Zukunft", dann heißt es entweder: "wie ist die denn drauf, was ist dass den für eine Frau. Hat die was gegen Kinder?" Und sollte sie ein Jahr später schwanger sein - und man via Google die alte Meldugen und Gegendarstellung findet - heisst es "Schau mal, die hat gelogen", denn die Meldung ist ja sofort abrufbar - im Zweifel sogar bei diesen Schlagworten an erster Stelle der Trefferliste.

    In diesem Dilemma stecken die Betroffenen und daher wollen sie mit der Unterlassung heute oftmals nur das erreichen, was man im Prä-Internetzeitalter als Effekte des "versenden" oder "die Zeitung von gestern liest doch keiner" bezeichnet hat - sich heute aber nicht mehr automatisch einstellt. Und leider sowohl von Journalisten als auch Hobby-Bloggern auch nicht in der Sekundärberichtertstattung berücksichtigt wird. Am schädlichsten zu sehen bei so manchen falschen Wikipedia-Einträgen.

    Ingo:
    Das Beispiel mit der Politikerin und dem Kind ist vielleicht gar nicht mal so schlecht. Was ist an einer solchen Behauptung denn so schlimm? Ok, es kommt auf den Zusammenhang an: wenn sie verheiratet ist und das im Zusammenhang mit einem Dritten erwaehnt wird. Aber bedarf soetwas wirklich einer Abmahnung? Oder wird es durch eine Reaktion auf so eine Banalitaet nicht noch schlimmer (Streisand-Effekt)?

    Mönikes:
    Ist eine echter Fall, kann ich leider nicht aufdecken. Ja, für die Betroffene war das ein verheerender Eindruck, weil man sie damit ganz bewußt für eine bestimmte Position aus dem Rennen werfen wollte (und auch geschafft hat). Ist aber eben ein schönes Beispiel, warum Gegendarstellungen oft nicht das Mittel der Wahl sind.

    Manche Unwahrheiten erscheinen dem einen Banal, für den Betroffenen wirken sie aber schädlich oder sogar verheerend. Insofern ist es ja auch systematisch OK, das Äußerungsrecht dem Zivilrecht zuzuordnen, da es eben um individuelle Fälle geht, die man nicht generell (per Gesetz, durch Behörde) regeln kann. Wie Du ja auch schon selbst sagst, gilt hier eben der Lieblingssatz des Juristen und der Hasssatz des Naturwissenschaftlers: "Es kommt drauf an" ;-)

    Ingo:
    Das Problem mit "die Meldung spaeter bei Google finden" mag sein, wenn man gezielt danach sucht, aber Google findet zwar viel, aber man muss schon gezielt etwas suchen, um auch das richtige zu finden. Das ist nicht immer ganz einfach.

    Mönikes:
    Doch, leider. Gerade bei Firmen oder Personen die NICHT prominent sind, zeigt Google solche Einträge dann oft eben als so ziemlich ersten oder sogar einzigen Treffer. Zudem neigen Journalisten/Blogger dazu, die "Basisrecherche" immer mehr nur noch mit Wikipedia und Google zu machen. Das heißt, eine falsche/schädliche Tatsache, die z.B. über ein mittelständisches Unternehmen über Jahre im Internet schlummert, taucht (leider) mit ziemlicher Sicherheit in einem Unternehmensporträt auf und zwingt den Betroffenen auch Jahre später noch dazu, sich für etwas zu rechtfertigen, was nie gestimmt hat.

    Ingo:
    Mal davon abgesehen, kann ich mich durchaus fuer ein "vergessliches" Internet erwaermen.

    Mönikes:
    Ich auch, nur: Staatlich verordnet wäre es nun tatsächlich mal genau das, was bei der ganzen Abmahndiskussion immer wieder fälschlicherweise so benannt wird: Zensur! Das möchte ich mir nicht wünschen, daher bleibt es wohl eine individuelle (Streit-) Frage im jeweiligen Einzelfall und wir sollten uns bei Zunahme der Fälle besser Gedanken machen, wie man das wirtschaftliche Risiko, das damit für die Beteiligten einhergeht, so in den Griff kriegen, dass das m.E. richtige Instrument nicht wegen des Kostenrisikos mißbräuchlich angewendet wird - aber auch nicht das Opfer mit den Kosten allein bleibt.

    1. Insgesamt gesehen, war die Diskussion sehr interessant und ich hätte gerne noch weiter und vor allem ausführlicher diskutiert, aber leider habe ich derzeit nicht die nötige Zeit und Muße, um mich ähnlich eingehend wie Jan Mönikes damit auseinanderzusetzen, aber umso mehr schätze ich, wie ausführlich Jan Mönikes geantwortet hat. Er hat natürlich den Vorteil sowohl Anwalt als auch Politiker zu sein. Als Anwalt hat er die fachliche Kopentenz, sich zu dem Thema Abmahnungen zu äußern, als Politiker ist er es natürlich gewohnt, solche Diskussionen zu führen.
      Aber vielleicht läßt sich die Diskussion ja auch mal im direkten Austausch weiterführen, entweder in Berlin oder in Rostock? Ich empfinde es jedenfalls als äußerst angenehm, wenn ein Politiker durchaus so volksnah ist und sich auch mal die Zeit nimmt, sich mit einzelnen Bürgern ausführlich auseinandersetzt. Bitte mehr davon! :-))

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Abmahnwahn vs. Meinungsfreiheit

... zumindest wenn es arg schlimm kommt. Aber bisher ist nur eine der beiden Platten im RAID des Servers ausgefallen, so daß ich hoffe, daß die Selbstzerstörung dann doch nicht eintritt. Außerdem hab ich ja auch noch ein mehrfaches Backup. ;-)
Wie auch immer: nachdem ich heute per Zufall mal auf die dom0 geschaut habe und dort in "cat /proc/mdstat", um spaßeshalber mal nach dem Wohlbefinden des RAIDs zu schauen, war es mit dem Spaß vorerst vorbei. Denn dort begrüßte mich dies:

md3 : active raid1 sda5[0]
349405568 blocks [2/1] [U_]

Also hab ich mal die fehlerhafte Partition aus dem RAID entfernt und mit badblocks überprüft, in der Hoffnung, dass sich die Partition nur einmal verschluckt hat und aus dem RAID gefallen ist. Aber das Syslog verriet mir dann noch folgendes:

May 5 16:25:59 gate kernel: ata2: EH complete
May 5 16:25:59 gate kernel: SCSI device sdb: 781422768 512-byte hdwr sectors (400088 MB)
May 5 16:25:59 gate kernel: sdb: Write Protect is off
May 5 16:25:59 gate kernel: sdb: Mode Sense: 00 3a 00 00
May 5 16:25:59 gate kernel: SCSI device sdb: drive cache: write backMay 5 16:26:02 gate kernel: ata2.00: exception Emask 0x0 SAct 0x1 SErr 0x0 action 0x0
May 5 16:26:02 gate kernel: ata2.00: (irq_stat 0x40000008)
May 5 16:26:02 gate kernel: ata2.00: tag 0 cmd 0x60 Emask 0x9 stat 0x41 err 0x40 (media error)
May 5 16:26:02 gate kernel: ata2: EH complete
May 5 16:26:02 gate kernel: SCSI device sdb: 781422768 512-byte hdwr sectors (400088 MB)
May 5 16:26:02 gate kernel: sdb: Write Protect is off
May 5 16:26:02 gate kernel: sdb: Mode Sense: 00 3a 00 00
May 5 16:26:02 gate kernel: SCSI device sdb: drive cache: write back
May 5 16:26:05 gate kernel: ata2.00: exception Emask 0x0 SAct 0x1 SErr 0x0 action 0x0
May 5 16:26:05 gate kernel: ata2.00: (irq_stat 0x40000008)
May 5 16:26:05 gate kernel: ata2.00: tag 0 cmd 0x60 Emask 0x9 stat 0x41 err 0x40 (media error)
May 5 16:26:05 gate kernel: sd 1:0:0:0: SCSI error: return code = 0x08000002
May 5 16:26:05 gate kernel: sdb: Current: sense key: Medium Error
May 5 16:26:05 gate kernel: Additional sense: Unrecovered read error - auto reallocate failed
May 5 16:26:05 gate kernel: end_request: I/O error, dev sdb, sector 199260761
May 5 16:26:05 gate kernel: Buffer I/O error on device sdb5, logical block 29163617
May 5 16:26:05 gate kernel: ata2: EH complete
May 5 16:26:05 gate kernel: SCSI device sdb: 781422768 512-byte hdwr sectors (400088 MB)
May 5 16:26:05 gate kernel: sdb: Write Protect is off
May 5 16:26:05 gate kernel: sdb: Mode Sense: 00 3a 00 00
May 5 16:26:05 gate kernel: SCSI device sdb: drive cache: write back

So, und nun lasse ich die Platte mal besser tauschen, eh da noch was schlimmeres passiert... :-)

UPDATE:
Zusammen mit dem Hoster 19:30 als Zeitpunkt für den Plattenwechsel ausgemacht, um 19:40 lief der Rechner wieder. Derzeit muss noch das RAID ein bißchen rebuilden, aber ansonsten läuft wieder alles. Super schneller Service! :-)

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Stefan Niggemeier über Abmahnungen

Heute morgen habe ich ja bereits etwas über Stefan Niggemeiers Artikel zu den Abmahnungen geschrieben. Im Laufe des Tages ergab sich dann eine kleine Diskussion zwischen Jan Mönikes (SPD) und mir auf Twitter. Jan Mönikes hatte nämlich im Blog von Stefan Niggemeier kontra gegeben: #74">Kommentar #74. Daraufhin twitterte er:

Sorry, Stefan Niggemeiers unpolitisches Stück über Abmahnungen und Meinungsfreiheit benötigte ´nen Kommentar: http://bit.ly/a7FAnr

Darauf antwortete ich:

@jmoenikes - Niggemeier hat aber Recht. Wer schonmal wegen eines Kommentars im Blog mit sowas zu tun hatte, weiss&ich bin kein Alphablogger!

Jan Mönikes antwortete:

@ingoj Wieso? Normal kriegt man ein Schreiben mit einem Notice&Takedown-Verlangen. Kostet nix und wenn es stimmt, doch auch OK, oder?

Woraufhin ich ihm entgegnete:

@jmoenikes - jain. Wer mehr Geld hat, droht halt mit Verfahren und der Schwaechere kuscht. Ob das Verlangen zu entfernen berechtigt ist...
@jmoenikes - ... ist eine andere Frage. So zensiert der Schwaechere aus Geldmangel sich selber. Meinungsfreiheit sollte nicht am ...
@jmoenikes - ... am Geldbeutel gemessen werden koennen.
@jmoenikes - ich glaube, per Twitter ist das schwierig zu diskutieren. Ich werde heute abend mal was dazu bloggen... :)

Jan Mönikes darauf wieder:

@ingoj Einverstanden: Dann aber muß die pol. Forderung eine andere sein - effizienteres, kostengünstigeres Verfahren im Streitfall!

Und das Bloggen tu ich hiermit dann auch. :-)

Jan Mönikes kommentiert in Niggemeiers Blog meiner Meinung zu Recht, daß die Alphablogger durchaus eine nicht zu unterschätzende Marktmacht haben, die schon eher einer herkömmlichen Zeitung ähnelt, als einem Allerweltsblogger. Man muss aber auch sehen, daß nicht alle diese Alphablogger ausgebildete Journalisten sind, die sich eventuell auf ihren presserechtlichen Sonderstatus berufen können. Jan Mönikes scheint das Mittel der Abmahnung in seinem Kommentar dort zu verteidigen.

Natürlich haben Abmahnungen durchaus eine Berechtigung. Sie sollen die Gerichte entlasten. So, jedenfalls die ursprüngliche Intention. Inzwischen scheinen mir Abmahnungen aber eher ein Mittel geworden zu sein, um unliebsame Äußerungen aus der Welt zu schaffen und Kritiker mundtot zu machen, da diese häufig die hohen Kosten, die mit einem Widerspruch und somit einem Gang vor ein Gericht verbunden sind. Dies wird, wie bereits erwähnt, durch den fliegenden Gerichtsstand verschlimmert, indem ich mir ein mir gewogenes Gericht aussuchen kann.

Ich glaube nicht, daß ein effizienteres und kostengünstigeres Verfahren dem ganzen einen Riegel vorschieben würde. Vielmehr sollte die politische Forderung erst einmal sein, den fliegenden Gerichtsstand abzuschaffen. Da ist der Gesetzgeber ganz klar gefragt. Zum anderen gehört es zur Meinungsfreiheit dazu, daß man diese eben auch äußern darf. Eine Meinung erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit. Nur in äußersten Fällen sollte somit eine klar erkennbare oder entsprechend deklarierte Meinungsäußerung auch abmahnwürdig sein.
Wenn ich mich etwa folgendermaßen äußern würde:

Also irgendwie habe ich den Eindruck, als wenn Firma XYZ im Zusammenhang mit der rechten Szene steht.

... dann ist das meinem Empfinden nach eine klare Meinungsäußerung, die vom Grundgesetz so gedeckt ist. Und die entsprechende Firma kann dann zwar anderer Meinung sein und dann auch ruhig äußern, daß ich völligen Unsinn rede, aber abmahnwürdig sollte das nicht sein. Insbesondere wenn ich das sogar noch detaillierter im Blogartikel darlege, wie ich zu dieser Meinung gekommen bin. Etwa anhand der Wortwahl und des Ductus von Texten, die die Firma XYZ im Netz veröffentlicht hat.
Derzeit ist es aber so, daß man dann einen Anruf oder eine Email von Firma XYZ bekommt und unverhohlen mit einer Abmahnung gedroht wird. Dies ist zwar schon die bessere Variante als die Abmahnung direkt zu kassieren, führt aber dennoch dazu, daß man im vorauseilenden Gehorsam dann doch seine Meinung wieder löscht. Also seine eigene Meinung zensiert.

Und so bedroht das Damokles-Schwert Abmahnung viele kleinere Blogger und nicht nur die Alphablogger. Es muss noch nicht einmal eine Beleidigung sein, sondern es reicht ja bereits die Ähnlichkeit einer selbstgestickten Tierpfote aus, um eine Abmahnung zu kassieren, wenn man dies dann bei Ebay verkaufen will. Das sind so die Fälle, wo der Abmahnwahn ins Absurde abdriftet und wo klare Regeln und Schranken existieren müssen, die eben auch die kleineren Leute schützen, die sich aus Mangel an Geld keine adäquate Verteidigung vor Gericht leisten können.

Wie gesagt: die Meinungsfreiheit bedeutet auch, daß ich meine Meinung frei äußern darf. Wenn ich mich nicht mehr traue, meine Meinung zu äußern, weil ich befürchten muss, abgemahnt zu werden und dafür Unsummen, die meistens in keinem Verhältnis stehen, zahlen soll, dann ist das defacto die Abschaffung der Meinungsfreiheit.

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Drupal and PostgreSQL - SELECT DISTINCT, ORDER BY

Gestern habe ich einen Artikel über Abmahnungen bei Stefan Niggemeier, der ebenfalls wie ich aus Georgsmarienhütte stammt, gelesen.
Niggemeier ist derzeit wohl ziemlich unter Beschuß von Anwälten und hat auch schon die eine oder andere Abmahnung hnter sich. Einzelheiten kann man ja in seinem Artikel lesen. Aber der eigentliche Punkt, auf den ich hinaus will, ist dieser:

Diese Leute — nicht nur dieser Anwalt oder sein Mandant, sondern viele andere — haben das elementare Prinzip der Meinungsfreiheit nicht verstanden. Sie haben nicht verstanden, dass sie ein Wert an sich ist. Dass sie auch Beiträge schützt, die nach irgendwelchen subjektiven oder objektiven Maßstäben wertlos sind. Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes lautet nicht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, solange es sich um ein wichtiges Thema handelt und ein Interesse der Öffentlichkeit an dieser Meinung besteht.”

[......]

Durch den Gang zum Anwalt und zum Gericht wird aus einer Auseinandersetzung um Wahrheit zu einer, in der regelmäßig nicht derjenige gewinnt, der Recht hat, sondern der sich die Auseinandersetzung leisten kann. Der Mächtige gewinnt.

Wer schon einmal mit solchen Leuten zu tun gehabt hat, der wird sicherlich auch abgewogen haben, ob er sich die Durchsetzung seiner Meinungsfreiheit leisten kann? Gerade die Tatsache des fliegenden Gerichtsstands macht die Sache für die Abmahner einfach. Sie können sich einfach irgendwo in Deutschland ein Gericht suchen, von dem sie glauben, daß es in ihrem Sinne entscheiden wird. So werden häufig die Berliner oder Hamburger Gerichte ausgewählt, vor denen dann geklagt wird. Auch wenn weder Kläger noch Beklagter aus Hamburg oder Berlin kommen.

Wer also ein Blog betreibt oder anderweitig im Internet seine Meinung publiziert, muss schon immer sehr genau darauf achten, was er schreibt. Letztendlich führt das zu einer Schere im Kopf. Einer vorauseilenden Selbstzensur. Man schreibt nicht mehr seine Meinung ins Netz, sondern das, von dem man selber denkt und hofft, daß es auch andere so sehen, was rechtlich gesehen unbedenklich sein könnte. Das aber hat, wie Niggemeier anmerkt, wenig mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu tun. Er zitiert ja auch das Bundesverfassungsgericht und seine Stärkung der Meinungsfreiheit neuestem. Bleibt also zu hoffen, daß dieses höchstrichterliche Urteil auch in Berlin und Hamburg Eingang in die dortige Rechtssprechung findet.
Denn das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beinhaltet (zumindest für mich) auch, daß ich diese frei äußern darf. Ein solches Grundrecht ist keines, wenn ich eine Meinung lediglich haben darf, diese aber nicht teilen, kommunizieren oder veröffentlichen darf. "Die Gedanken sind frei", heißt es. Aber erst wenn ich diese Gedanken und somit meine Meinung auch frei äußern darf, herrscht Meinungsfreiheit. Und ein vom Grundgesetz garantiertes Grundrecht darf nicht vom Geldbeutel des Menschen abhängen, der diese Meinung hat und sie auch frei äußern möchte.

Der Gesetzgeber ist also aufgerufen, dem Unwesen der Abmahnungen Einhalt zu gebieten.

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