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CCC: keine Schutzlücke ohne VDS

Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde ein wissenschaftliches Gutachten des Max-Planck-Institus (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht über die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung (VDS) zugespielt, das der CCC nun publiziert. Für Bürgerrechtler wenig überraschend kommt das Gutachten zum Schluß, daß nach dem Urteilsspruch in Karlsruhe der Nutzen der VDS für die Strafverfolgung nicht nachgewiesen werden kann:

Die Studie kommt zum eindeutigen Ergebnis, daß eine solche immer wieder behauptete Lücke nicht besteht. Die angebliche Notwendigkeit der Speicherung von 300 bis 500 Millionen Datensätzen pro Tag kann laut der Untersuchung nicht durch kriminologische Statistiken belegt werden.

Der CCC publiziert das 271-seitige Dokument, um endlich eine faktenbezogene Diskussion um die angebliche Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. "Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, daß die Stammtischparolen von der 'Schutzlücke' durch den Wegfall der anlaßlosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben", faßte CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen. "Die Vorratsdatenspeicherung führt nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen." Das Gutachten vom Juli 2011 betrachtet detailliert Deliktsbereiche hinsichtlich ihrer Aufklärungsquoten. Für den Zeitraum, in dem es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung gab, ist kein positiver Effekt auf die Aufklärungsquoten zu verzeichnen. Aber auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 war kein Abfall der Quote der aufgeklärten Fälle zu beobachten.

Das Ergebnis bestätigt in gewissem Sinn das, was Gegner der VDS schon immer sagten: der Nutzen der VDS ist nicht nachgewiesen. Interessant ist, daß das Gutachten im Auftrag des Bundesamtes für Justiz erstellt worden ist. Das ist quasi der Verwaltungsarm des Bundesministeriums für Justiz, dem das Bundesamt auch unterstellt ist. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist ja bekanntermaßen Gegnerin der VDS, weshalb es unverständlich ist, daß dieses Gutachten bislang unveröffentlich ist. Es sei denn, dieses Gutachten wurde auch der Ministerin vorenthalten. Gibt es noch andere "Kräfte" im Bundesamt, die eher dem Bundesinnenministerium zugewandt sind? Wie auch immer. Das Gutachten ist nun öffentlich und auch Spiegel berichtet schon darüber: 

Bei den Befürworten der Speicherung diagnostizieren die Autoren "eine besondere Betonung der besonderen Schutzbedürftigkeit von jungen und alten Menschen". In den verfügbaren Daten fänden sich jedoch "keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären." Ähnliches gelte für die Aufklärung schwerer Straftaten wie Mord: "Für Kapitaldelikte sind Veränderungen in den Aufklärungsraten wegen fehlender Vorratsdaten nicht sichtbar geworden."

Im Übrigen lägen "keinerlei Hinweise dafür vor, dass auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten". Neben dem Verweis auf schwere Straftaten ist es stets der auf die vermeintliche Terrorgefahr, mit der Ermittler, Polizeiverbände und Politiker für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung argumentieren.

Soweit auch nichts neues. Spiegel weiter: 

Als Kompromiss wird im Papier des Ministeriums erneut das sogenannte "Quick Freeze"-Verfahren ins Feld geführt, bei dem Ermittler bei einem Verdacht das Speichern bestimmter Daten anordnen können. Auf richterlichen Beschluss kann dann auf diese Daten zugegriffen werden. Dieser Vorschlag stelle "einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sowie den Erfordernissen einer wirksamen Strafverfolgung einerseits und dem Interesse an einem Schutz von Grundrechtseingriffen andererseits her".

Unionspolitiker lehnen eine "Quick Freeze"-Regelung bisher vehement ab, ebenso Ermittler der Strafverfolgungsbehörden.

Wenn also der Nutzen nicht nachgewiesen werden kann, die VDS aber aus höchstrichterlicher Sicht erklärtermaßen tief in die Grundrechte der Menschen eingreift, dann ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben. Warum wollen also die Befürworter der VDS dieses Überwachungsmittel? Geht es wirklich um die orwellsche Überwachung aller Bürger oder steckt auch hier wieder die Content-Mafia dahinter?

Auf jeden Fall dürfte die Argumentationslinie der Befürworter nun (hoffentlich) einen schweren Schaden bekommen haben. Ich befürchte nur, daß es die Zierckes, Uhls und Kauders der Republik nicht davon abhalten wird, weiterhin diesen grundrechtsschädlichen Unsinn zu fordern.

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Presse geschockt: Marina Weisband pausiert

Gestern verschickte die Piratenpartei eine Mitteilung, wer vom Parteivorstand erneut kandidieren will und wer nicht. Die derzeitige politische Geschäftsführerin und Liebling der Medien Marina Weisband schreibt darin, daß sie erst einmal nicht erneut kandidieren, sondern sich lieber auf ihr Diplom konzentrieren will. Was dann passierte, würde man eher erwarten, wenn Bundespräsident Wulff zurücktreten würde: Der Spiegel brachte "Ober-Piratin zieht sich aus Parteispitze zurück" als Top-Meldung, schob dann auch noch ein Interview nach, die Sueddeutsche schrieb "Die Geheimnislose geht" und RP-Online titelte gar "24-jährige will Diplomarbeit schreiben".

Marina Weisband schreibt auf ihrem Blog hierzu: 

Erstmal: Es ist völlig normal, dass eine 24-jährige ihr Diplom schreiben möchte. Das tun wir 24-jährigen nunmal so. Ich habe festgestellt, dass mit dem plötzlichen und unvorhergesehenen Erfolg der Piratenpartei einerseits und meiner persönlichen medialen Präsenz andererseits das Diplom nicht mit meinem Parteiamt zeitlich und physisch vereinbar ist. Also habe ich zwei Möglichkeiten: Entweder ich bleibe in dem Amt und pfeiffe auf das Diplom (das ich wegen des neuen Masterstudiengangs nur bis 2013 machen darf), oder ich mache erstmal das Diplom und stelle das Amt zeitweise zurück.

Die Entscheidung für zweiteres halte ich für die einzig Vernünftige. Ich werde jetzt nicht den Namen Guttenberg nennen, aber wenn man ohne gutes Fundament in die Politik geht, ist man dort nicht nur gefährdet. Man macht sich abhängig davon, Politiker sein zu müssen, weil man nichts anderes machen kann, nie etwas anderes gemacht hat. Ein akademischer Abschluss erlaubt mir, jederzeit als Psychologin zu arbeiten, auch wenn ich politisch weitermache. So bin ich nicht darauf angewiesen, mich irgendwann mit aller Kraft an meinen Posten zu krallen.  Außerdem macht mich diese Pause persönlich unabhängig davon, im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu stehen. An soetwas darf man sich nicht gewöhnen. Ich will Politik machen, weil ich die Themen, die ich umsetze, für wichtig halte. Ich will nicht Politik zum Selbstzweck machen. Diese Unabhängigkeit ist es also, weshalb ich erstmal an meinem Leben weiterbaue.

Das ist ein durchaus vernünftige Entscheidung und (um es dramatischer zu machen) sogar die einzig richtige Entscheidung für eine junge Frau inmitten ihrer Ausbildung. Zumal sich Marina Weisband schon bei ihrer spontanen Kandidatur dahingehend geäußert hat, daß sie höchstens 20-30 Stunden pro Woche dafür aufbringen könne. Seitdem die Piraten im Berliner Abgeordnetenhaus sitzen und ein Pressetermin den nächsten jagt, dürfte der Job aber eher ein Fulltime-Job geworden sein, worunter natürlich das Studium leidet.

Ich verstehe die Presse nicht so recht, die sich nun so erstaunt gibt, daß jemand *nicht* seine Amtszeit verlängern, sondern vielmehr erst einal die berufliche Ausbildung vollenden will. Natürlich ist es bedauerlich, daß sich Marina Weisband vorerst auf ihr Studium konzentrieren will, da ich sie als rhetorisch sehr bewandert und schlagkräftig halte. Sie ist, meiner Meinung nach, neben Christopher Lauer derzeit einer der wenigen Piraten, die erfahrenen Politikern rhetorisch Paroli bieten kann. Das mag aber auch daran liegen, daß es noch nicht viele Piraten geschafft haben, eine breite bundesweite Öffentlichkeit zu bekommen.

Deshalb wünsche ich Marina Weisband viel Erfolg für ihr Diplom und eine ruhige Nach-Amtszeit!

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Videoüberwachung auf Reeperbahn vor dem Bundesverwaltungsgericht

Wie der NDR im Radio und Stern online berichten, verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute darüber, ob die Videoüberwachung auf der Reeperbahn in Hamburg die Grundrechte der Anwohner verletzt oder nicht. Eine Mieterin hatte geklagt. Das Urteil wird wohl bundesweite Bedeutung haben.

Wenn die Videoüberwachung dort nämlich in die Grundrechte der Anwohner eingreift, dann tut sie das mutmaßlich auch woanders. Da heißt nun allerdings nicht, daß sämtliche Überwachunsgkameras damit hinfällig wären. Da die Videoüberwachung auf der Reeperbahn schon ziemlich dicht ist, dürfte es schwierig sein, sich als Anwohner außerhalb staatlicher Überwachung zu bewegen. Aber es kann Auswirkungen auf INDECT haben, bei dem verschiedene Überwachungskameras angezapft und automatisiert auf "verdächtiges Verhalten" hin überprüft werden soll.

UPDATE 21:45:
Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen entschieden, daß die Videoüberwachung auf der Reeperbahn rechtens ist, wie der NDR berichtet:

Mit einer Entscheidung zu den umstrittenen Kameras an der Hamburger Reeperbahn hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich für rechtens erklärt. Die Richter entschieden am Mittwoch: Das Sicherheitsbedürfnis und das Interesse der Polizei an der Verhinderung von Straftaten rechtfertigen Einschnitte in die Grundrechte von Anwohnern und Passanten. Außerdem seien die Länder befugt, den Einsatz der Überwachungskameras in eigenen Polizeigesetzen zu regeln.

Das ist natürlich nicht das Ergebnis, das ich mir gewünscht hätte, aber das, das ich erwartet habe. Auch die Klägerin hat sich natürlich anderes erhofft: 

Die Klägerin äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht: "Das bedeutet für mich, dass ich weiter auf der Straße überwacht werden kann und dass mein Bewegungsprofil ein Abfallprodukt der Videoüberwachung ist." Ihr Anwalt kündigte an, einen möglichen Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu prüfen.

Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht macht für mich auch mehr Sinn als vor das Bundesverwaltungsgericht, aber das ist nunmal der Weg durch die Instanzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Schwerpunkt eben bei den Verwaltungsangelegenheit und nicht bei den Grundrechten, so daß nun die Videoüberwachung wohl primär unter den verwaltungsrechtlichen Aspekten bewertet wurde. Und da heißt es nunmal, daß Polizei nun einmal Ländersache ist und die Länder entsprechende Gesetze erlassen können. Aber trotzdem interessiert mich nun jetzt eigentlich auch die Sichtweise von Anwälten wie Udo Vetter, Thomas Stadler oder Ulf Buermeyer.

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Strukturkonzept Warnemünde - von Toiletten und Mülldeponien

Die Internet-Zeitung "das-ist-rostock.de" berichtet über die nächsten Bauvorhaben innerhalb des Strukturkonzeptes bzw. der Neugestaltung Warnemündes. Dazu gehört ja nun auch das hochtrabend genannte "Nord-Kreuz" am Ortseingang, also die neu gestaltete S-Bahn-Haltestelle "Warnemünde Werft" und die Bahnquerung mittels einer Brücke. Wie Frank Schlößer im Artikel berichtet, betrachtet die Hansestadt Rostock das Verrichten einer Notdurft unter ökonomischen Gesichtspunkten: 

Die öffentliche Toilette am neuen Nordkreuz in Warnemünde wird wahrscheinlich nicht gebaut: Die Wirtschaftsausschuss hat die Errichtung am ÖPNV-Verknüpfungspunkt abgelehnt. Der Ortsbeirat Warnemünde hatte diesen Vorschlag eingebracht. Gründe für die Ablehnung sind Erfahrungswerte mit Toiletten an ähnlichen Punkten – sie würden so gut wie gar nicht frequentiert und verursachten nur Kosten für Wasser, Energie und Reinigung. Eine ähnliche Toilette an der S-Bahn-Haltestelle Parkstraße sei abgebaut worden, weil sie keine Einnahmen generierte.

Ich weiß ja nicht. In meinem Verständnis von kommunalen Aufgaben gehört irgendwie auch, daß eine Grundversorgung gewährleistet werden muss. Es mag ein wirrer Gedanke von mir sein, daß ich auch das Verrichten eines großen oder kleinen Geschäftes nicht unbedingt als ein gewinnorientiertes Geschäft, das rentabel sein muss, betrachte, sondern dies in die Kategorie Grundversorgung einordne. Aber die Stadt scheint da wohl andere Maßstäbe anzulegen und lieber das Wildurinieren ahnden zu wollen, was sich dann zwangsläufig ergeben wird. Ob das nun ein geringeres öffentliches Ärgernis darstellt, wird leider im Artikel nicht berichtet.

Darüberhinaus berichtet Schlößer aber auch davon, daß das Thema Caravan-Stellplatz am Weidenweg wohl nun weitestgehend durch ist und gebaut werden soll: 

Thema im Wirtschaftsausschuss war außerdem der geplante Wohnmobilplatz im Weidenweg auf der ehemaligen Deponie. Der Chef des Stadtplanungsamtes, Ralph Müller, legte dar, dass die 590 Garagen auf dem Gelände vor der Deponie stehenbleiben werden. Mindestens bis 2020 könne man den Bestandsschutz gewährleisten und im Bedarfsfall durch Beschluss der Bürgerschaft auch verlängern. Frühestens mit Beginn des Jahres 2021 könne man aber auch Baurecht für ein Gewerbegebiet schaffen. Falls es dafür Bedarf gäbe, würde man sich rechtzeitig mit dem Garagenverein einigen. "Bisher gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass am 1. Januar 2021 die erste Garage abgerissen würde", sagte Müller. "In Warnemünde sind andere Flächen zu entwickeln."

Auf der Deponie hinter dem Garagenkomplex könne durchaus ein Platz für Wohnmobile eingerichtet werden. Die Gutachten besagten, dass die Deponie, die bis 1976 bewirtschaftet  und danach als illegaler Schuttplatz "weiterbetrieben" wurde, im Jahre 2005 fachgerecht verschlossen wurde. Auch diese Vorlage über das "Sondergebiet Wohnmobilplatz" wurde zum endgültigen Beschluss an die Bürgerschaft einstimmig verabschiedet. 


Ich halte das ja für kontraproduktiv, in einem relativ renommierten Seebad wie Warnemünde, das in wesentlichen von Tourismus lebt, ausgerechnet Touristen auf einer ehemaligen Mülldeponie unterzubringen, bei der es im Sommer zudem entsprechend müffeln soll. Da halte ich den Plan eines lokalen Investors dann doch für weitaus sinnvoller, diese Fläche für eine Solaranlage zu verwenden. Hiermit könnte man auch entsprechend werben, wie umweltfreundlich und fortschrittlich Warnemünde doch ist. Aber die Chance ist wohl vergeigt.

Ebenso erschreckend und widersinnig erscheint mir das Vorhaben, ab 2021 in dem Bereich Weidenweg ein Gewerbegebiet ansiedeln zu wollen. Warnemünde ist ein touristisches Oberzentrum, aber kein Industriezentrum. Zumal es innerhalb und außerhalb Warnemündes genügend Gewerbeflächen gibt, die genutzt werden könnten. So sieht die Werft seit Jahren hin und anstatt dort zu akzeptieren, daß die Werft in Grunde schon tot ist und eine alternative Nutzung zu entwickeln, wie es zum Beispiel in meiner Heimatstadt Georgsmarienhütte mit dem ehemaligen Klöckner Stahlwerk geschehen ist, baut man lieber auf der grünen Wiese inmitten eines Wohngebiets ein neues Industriegebiet, das bedeutend mehr Verkehr für den Ort bringen würde. Von Erholung im Urlaub kann dann vermutlich noch weniger für diejenigen Urlauber die Rede sein, die ihre Quartiere entlang der Parkstraße oder anderer Hauptverkehrsstraßen haben. Statt den Ortskern von Warnemünde mit einer längst geplanten Umgehungsstraße zu entlasten, soll nun also noch mehr Verkehr durch den Ort geschleust werden.

Verrückte Welt.

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INDECT: "Panopticon" von Tim Weskamp

Via Twitter rauschte heute die Empfehlung bei mir vorbei, mir zum Thema INDECT doch mal bitte schön den Film "Panopticon" von Tim Weskamp anzuschauen. Diese Empfehlung reiche ich gerne weiter: 

Panopticon from Tim Weskamp on Vimeo.

Bei INDECT handelt es sich um ein System, bei dem verschiedene Überwachungssysteme gekoppelt und zusammengeführt werden. Also zum Beispiel diverse Überwachungskamera, anhand derer man verdächtige Personen aus Menschenmengen herausfiltern und verfolgen will. Gleichzeitig sollen auch diverse andere Quellen im Internet angezapft und durchsucht werden. Zudem sollen auch Überwachungsdrohnen zum Verfolgen von verdächtigen Personen eingesetzt werden. Das ganze natürlich vollautomatisch.

Ich glaube, ich muss nicht betonen, daß dies ein Albtraum in Sachen Privatsphäre, Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte ist. Alles Hirngespinste? Mitnichten! Laut Futurezone soll INDECT zur diesjährigen Fußball-EM in Polen in einem Testlauf starten.

Es ist Zeit zum Handeln!

 

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Blog-Migration auf Drupal7

Die Urlaubstage habe ich mal ein bißchen produktiv genutzt und dieses Blog hier von Drupal6 auf Drupal7 geupgraded. Im Prinzip ging das halbwegs problemlos über die Bühne. Allerdings bin ich dabei auch über ein wohl unentdecktes Problem im Zusammenhang mit IPv6 gestolpert und habe pflichtbewußt einen Bug-Report eröffnet.

Natürlich fehlen noch ein paar Module, die es noch bei Drupal6 gab, aber nun bei Drupal7 nicht mehr - oder halt nur einfach anders heißen. Da werde ich wohl noch ein paar Tage suchen müssen, bis ich dann wieder alles zusammen habe. Wenn euch etwas auffällt, was fehlt, dann schreibt bitte einen kleinen Hinweise in den Kommentaren. Danke!

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Winterurlaub in Ehrwald

Die Ruhe in der letzten Woche hier im Blog hatte natürlich einen Grund: wir waren zum Skilaufen im Urlaub! Nach etlichen Jahren endlich mal wieder! Das letzte Mal war bei mir schon so lange her, daß ich damals noch keine Carving-Ski, sondern "normale" Ski mit 195 cm Länge gefahren bin. Heutzutage gibt es nur noch Carver. Aber der Reihe nach...

Am Samstag sind wir gemütlich nach dem Packen in Rostock um ca. 15 Uhr losgefahren und hatten auf den Weg nach Österreich einen Zwischenstopp in Selbitz nahe Hof an der A9 eingeplant und ein Hotel via booking.com gebucht. Das Hotel war nun eher enttäuschend, obwohl es bei booking.com gut bewertet war. Aber egal. Wir wollten ja nur einen Platz zum Schlafen und am nächsten Morgen weiter Richtung Österreich fahren, was wir dann auch in geruhsamer Fahrt taten.

Nach wir kurz vor Selbitz bereits Schnee hatte, war es größtenteils in Bayern schneefrei und erst hinter München, kurz vor den Alpen gab es dann wieder Schnee und es begann sogar dann auch zu schneien. Nach der Grenze dauerte es nicht mehr lange, bis wir dann in Ehrwald im Tiroler Zugspitzgebiet in unserem Appartment ankamen.

Der Blick aus den Fenstern bzw. vom Balkon ging direkt auf die Straße vor dem Haus. Aber keine Angst! Da das Haus in einer Sackgasse lag, war der Verkehr sehr übersichtlich: morgens kam einmal der Schneepflug und einmal der Bäcker vorbei. Also eine sehr ruhige Lage, ideal für den Urlaub! Abends ging es dann erstmal durch den Ort und in ein nettes Restaurant mit leckerem Essen.

Tja, und da wir abends auch noch Ski und Schuhe gemietet hatten, konnte es am Montag auch gleich mit dem Skilaufen losgehen! Nach ca. 8 Jahren zum ersten Mal wieder auf Skiern stehen, war aber dann doch weitaus unproblematischer als befürchtet. Auch mit den Carvern kam ich einigermaßen gut zurecht. Vermutlich hätten die Ski doch noch ein wenig kürzer und ausgeprägter sein können, denn so richtig zum Carven kam anfangs noch nicht bzw. wenn, dann konnte ich nur relativ große Bögen ausfahren, um ins richtige Carven zu kommen. Aber auch das kurze Wedeln klappte nach der langen Zeit noch einwandfrei. Lediglich beim Geradeauslauf wünschte ich mir meine alten Latten zurück, da meine Carving-Ski dann doch ziemlich instabil waren und zu schwimmen begannen. So erkundeten wir dann in den nächsten Tagen das Skigebiet rund um die Ehrwalder Alm. Das Wetter war am Montag und Dienstag noch sehr bedeckt und es schneite weiterhin, aber ab Mittwoch hatten wir dann wunderbarsten Sonnenschein, was uns dann am Donnerstag dazu brachte, vormittags einen Ausflug auf die Zugspitze zu machen:

Die Fahrt mit der Zugspitzbahn ging recht zügig und oben angekommen konnte man einen herrlichen Ausblick bei schönster Sonne genießen - vorausgesetzt, man hatte eine windstille Ecke gefunden, denn von der Ehrwalder Seite her pfiff der Wind in einer ziemlichen Stärke um die Nase und es war schwierig, die Kamera ruhig zu halten, aber einige schöne Bilder sind mir ja gelungen. Selbstverständlich habe ich auch die Gelegenheit genutzt und etliche Fotos geschossen, um später ein schönes Panorama-Bild erstellen zu können!

Nachmittags waren wir dann wieder im Tal und haben noch das schöne Wetter genutzt, um die Issentalkopf-Abfahrt auszuprobieren: 

Dadurch, daß es nachts sternenklar war, war es auf der Isseltalkopf-Abfahrt auch recht kühl, da diese größtenteils im Schatten lag. Also fuhren wir recht bald wieder rüber in Richtung Ehrwalder Almbahn, zumal es auch schon wieder recht spät war und Zeit für den wohlverdienten Feierabend.

Am Freitag besuchten wir dann den Ort meiner (Ski-)Jugend: Berwang. Das Berwanger Tal liegt nur ein paar Kilometer von Ehrwald entfernt, so daß ein dortiger Besuch äußerst naheliegend war. In Berwang haben wir ca. 25-30 Jahre lang Winterurlaub gemacht, so daß ich Weihnachten zu Hause in Osnabrück eigentlich gar nicht kannte. Ich bin mit weißen Weihnachten und Skifahren in Berwang aufgewachsen. Immer im gleichen Hotel. Durch Beruf und anderer widriger Umstände fand ich dann irgendwann keine Zeit mehr, dorthin zu fahren. Inzwischen gab es zudem einen Wechsel des Hotelbesitzers, so daß wir nun nach Ehrwald "umgezogen" sind. Das hat zudem den Vorteil, daß das Skigebiet deutlich interessanter als in Berwang ist.

Da Berwang jedoch gut 300m höher liegt als Ehrwald und als richtiges Schneeloch bekannt ist, lag dort mehr und besserer Schnee als auf den Pisten der Ehrwalder Alm. Richtig schöner Pulverschnee! Und die Pisten fast menschenleer! Überhaupt war das natürlich der größte Unterschied zwischen den Urlauben früher zur Hauptsaison in der Weihnachtszeit: keine Wartezeiten an den Liften und so gut wie nichts los auf der Piste. Einfach grandios! :-)

Am Sonntag hatten wir dann unseren letzten Tag, den wir auf der Gamskar-Piste verbrachten, bevor wir dann am Montag wieder abgereist sind. Dieses Mal hatten wir für die Rückfahrt ein Hotel in Leißling bei Weißenfels gebucht, was um Längen besser als das Hotel auf der Hinfahrt war.

Wir hoffen, daß wir nun nicht wieder 8 Jahre warten müssen, bis wir das nächste Mal zum Skifahren in den Urlaub fahren. Und nein: ich hab mich kein einziges Mal in den Schnee gepackt! ;)

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OB-Wahlkampf Rostock und der Datenschutz

Derzeit "tobt" in der Hansestadt Rostock der Wahlkampf: am 5. Februar ist der erste Wahlgang für einen neuen Oberbürgermeister. Wird niemand der 7 Kandidaten mit absoluter Mehrheit gewählt, gibt es 14 Tage später einen zweiten Wahlgang.

Zur Wahl stellt sich auch der amtierende Oberbürgermeister Roland Methling. Seit kurzem ist er sogar auf Twitter aktiv - was aber wohl nur bis ungefähr 10 Minuten nach der Wahl anhalten wird, denn Methling ist mir nicht unbedingt dafür bekannt, daß er besonders netzaffin ist. So hat er zum Beispiel auf meine Aktion "Frag deine Politiker" auch noch nicht geantwortet.

Sicherlich ist es zu begrüßen, wenn auch Lokalpolitiker das Netz für sich entdecken, aber es ist wenig glaubhaft wenn das nur unmittelbar vor einer Wahl passiert. Die Qualität der Tweets ist dann auch eher das typische Politikgeschwafel, aber Methling bringt auch einen privaten Touch in seine Tweets. Allerdings agiert er da relativ unbeholfen und fragwürdig.

Als Beispiel soll folgender Tweet dienen: 

Wir wissen jetzt also, daß Roland Methling mit seiner Enkelin in einer selbstgebauten Höhle vom Wahlkampf entspannt. Unglücklicherweise hat Methling aber nicht das Gesicht seiner Enkelin verpixelt, wie ich es im obigen Screenshot getan habe, sondern er veröffentlich Bild und Namen seiner Enkelin im Rahmen seines Wahlkampfes im Internet.

Ich weiß nicht, ob Methling vor die Enkelin bzw. deren Eltern um Erlaubnis gefragt hat, dieses Bild zu veröffentlichen, aber das spielt auch nur sekundär eine Rolle, denn die Enkelin wird kaum beurteilen können, welche Auswirkungen dieses Bild später haben könnte. Ich finde es schade, daß Herr Methling zu diesen Mitteln des Wahlkampfes greift und dabei sogar nicht davor zurückschreckt, seine Enkel zu instrumentalisieren, wie es hier den Eindruck macht.

Auch ein Oberbürgermeister sollte die informationelle Selbstbestimmung seiner Enkel respektieren und grundlegende Datenschutzpraktiken beherzigen. Insofern lade ich Herrn Methling auch gerne zum nächsten netzpolitichen Bier Rostock (turnusgemäß wieder am 14. Februar im Plan B) ein, wo wir uns gerne nochmal über die Themen soziale Netzwerk und Datenschutz unterhalten können.

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Black Out Day - Proteste gegen #SOPA und #PIPA

In den USA gibt es zwei Gesetzesvorhaben, die die Zensur des Internets zur Folge hätten. Das eine ist SOPA und das andere PIPA. Aus diesem Grunde haben heute viele Webseiten ihren Betrieb quasi eingestellt und zeigen bloß noch einen Hinweis auf diese Vorhaben, zum Beispiel auch die englischsprachige Wikipedia.

Aber auch auf künstlerische Art und Weise bahnt sich der Protest seine Wege, wie etwa in Form dieses Musikvideos:

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ACTA & PNR - Antwort von Bernd Lange

Vor einiger Zeit hatte ich einigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments wegen ACTA und PNR geschrieben, da deren Verabschiedung kurz vor der Tür steht. Auch Bernd Lange (SPD) hat heute geantwortet: 

Sehr geehrter Herr Jürgensmann,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum ACTA-Abkommen. Die Notwendigkeit, geistiges Eigentum international zu schützen und Produktpiraterie zu bekämpfen ist unumstritten. Allerdings dürfen diesbezügliche Regelungen nach Position der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament nicht dazu führen, dass Grundrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Offenheit und Transparenz müssen auch in solchen Verhandlungen gelten. Deswegen war das Bestreben einiger außereuropäischen ACTA-Verhandlungspartner auf Geheimhaltung der Verhandlungen skandalös.

Es wurden jedoch im Verlauf der Verhandlungen wichtige sozialdemokratische Forderungen im ACTA-Text aufgenommen. So wurde das Ansinnen der USA abgewehrt, Internetprovider dazu zu verpflichten, Internetangebote einzuschränken oder Internetnutzern den Netzzugang zu sperren. Außerdem wurden Patente vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen. Dadurch wurde verhindert, dass Generika pauschal mit Fälschungen gleichgestellt würden. Gleichzeitig bleibt ein preiswerter und lebenswichtiger Zugang zu Medikamenten, vor allem in Entwicklungsländern erhalten.

Zentral ist für uns, dass das ACTA-Abkommen bestehendes EU-Recht nicht verletzt oder darüber hinaus geht. Grundrechte und europäische Standards der Freizügigkeit und des Datenschutzes müssen auch in Zukunft unangetastet bleiben. Zudem muss das Recht auf informelle Selbstbestimmung garantiert werden. Ebenso muss das geplante ACTA-Komitee, das mit der Durchführung des Abkommens beauftragt werden soll, transparent arbeiten und darf nicht ohne parlamentarische Kontrolle das Abkommen abändern dürfen. Nicht zuletzt darf bei der Anwendung des Abkommens keinen Interpretationsspielraum geben, durch den diese geltenden Wert im Nachhinein unterlaufen werden könnten.

Wir Sozialdemokraten werden den Text des Abkommens nun unter diesen Voraussetzungen prüfen. Die offiziellen Beratungen werden im Europäischen Parlament voraussichtlich im Februar oder März beginnen.

Ihre Anregungen werden wir in die Beratungen mit einfließen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Bernd Lange

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